Trunkenheit im Straßenverkehr
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16 Anwälte, die zum Trunkenheit im Straßenverkehr beraten.
Rechtsanwalt David Schlindwein
WohnraummietrechtMieterhöhungNebenkostenSchönheitsreparaturenStrafrechtAllgemeines Strafrecht 36 mehr anzeigen
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Badensche Straße 33, 10715 Berlin
Rechtsanwalt Carsten Marx | Fachanwalt für Strafrecht
Strafrecht
Gießen
InsolvenzstrafrechtBußgeldkatalogBußgeldverfahrenFahrverbotGeschwindigkeitsüberschreitungHalten und Parken 55 mehr anzeigen
Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Lehmann
Ihr Verteidiger in Strafsachen.
strafrechtliche Aspekte der ScheinselbstständigkeitBankrott, § 283 StGBBesonders schwerer Fall des Bankrotts, § 283 a StGBGläubigerbegünstigung, § 283c StGBSchuldnerbegünstigung, § 283d StGBVerletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB 45 mehr anzeigen
Georgstraße 17, 88214 Ravensburg
Rechtsanwalt Jens Jeromin | Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
StrafrechtVerkehrsrecht
Allgemeines StrafrechtBetäubungsmittelstrafrechtJugendstrafrechtKapitalverbrechenVermögensdelikteJugendstrafrecht 9 mehr anzeigen
Gutenbergstraße 38, 44139 Dortmund
Anna Karina Lübbe
Arbeitsrecht in Malente
Arbeitsrechtaktuelle GesetzgebungAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG -ArbeitsprozessrechtBeendigung von ArbeitsverhältnissenAbfindung 21 mehr anzeigen
Rosenstraße 48, 23714 Malente
BayVGH: Fahrerlaubnisbehörde darf Fahren mit E-Scooter und Fahrrad nicht verbieten!
27.07.2023
Auch wenn Sie betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto gefahren sind, darf die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen das Fahren mit Fahhrad und/oder E-Scooter nicht verbieten. Das VGH Bayern hat entschieden, dass eine entspreche Rechtgrundlage nicht existiert.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen
Betrunken mit E-Scooter fahren = Führerschein weg!
30.06.2023
Führerscheinentzug für betrunkene E-Scooterfahrer:innen.
Verkehrsstrafrecht: Zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
15.07.2011
OLG Hamm vom 30.03.10 - Az: III-3 RVs 7/10 - Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verkehrsstrafrecht: Kein Beweisverwertungsverbot einer ohne richterliche Anordnung abgenommenen Blutprobe
23.09.2009
OLG Karlsruhe vom 02.06.09 - Az: 1 Ss 183/08 - Anwalt für Verkehrsstrafrecht - Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Blutentnahme: Einwilligungsfähigkeit in Entnahme ohne richterliche Anordnung
05.08.2011
Auch bei einer Alkoholisierung oberhalb von zwei Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) ist es möglich, dass der Beschuldigte den Sinn und die Tragweite der Einwilligung in die Blutprobenentnahme erkennt-OLG Hamm vom 20.02.11-Az: III-3 RVs 104/10
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2023 - 11 BV 22.1234
bei uns veröffentlicht am 27.07.2023
Die Fahrerlaubnisbehörde darf das Fahren mit E-Scooter und Fahrrad auch dann nicht untersagen, wenn eine Person mehrmals alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwält
Europäischer Gerichtshof Urteil, 21. Jan. 2016 - C-359/14,C-475/14
bei uns veröffentlicht am 21.01.2016
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)
21. Januar 2016 (
*1
)
„Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen — Rechtswahl — Verordnungen (EG) Nr. 864/2007 und (EG) Nr. 593/2008 — Richtlini
Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Juli 2015 - 6 L 1880/15
bei uns veröffentlicht am 10.07.2015
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 22.500,- Euro festgesetzt.
1Gründe:
2I.
3Der Antragstellerin wurden mit Bescheid vom 10. September 2012 erstmalig drei Genehmigungen zum G
Bundessozialgericht Urteil, 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R
bei uns veröffentlicht am 27.03.2012
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialger
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 05. Mai 2015 - 3 Bs 73/15
bei uns veröffentlicht am 05.05.2015
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Februar 2015 geändert.
Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 29. Januar 201
Bundesgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - IV ZR 303/13
bei uns veröffentlicht am 22.10.2014
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR303/13 Verkündet am: 22. Oktober 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsit
Bundesgerichtshof Urteil, 27. Feb. 2018 - VI ZR 109/17
bei uns veröffentlicht am 27.02.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 109/17 Verkündet am: 27. Februar 2018 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Feb. 2012 - 12 U 155/11
bei uns veröffentlicht am 14.02.2012
Tenor
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichtes Ellwangen vom 19.08.2011 - 2 O 335/10 - abgeändert und die Klagea b g e w i e s e n.2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juli 2018 - IV ZR 121/17
bei uns veröffentlicht am 04.07.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 121/17 Verkündet am: 4. Juli 2018 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 7
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Okt. 2015 - 13 B 875/15
bei uns veröffentlicht am 23.10.2015
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahre
Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 26. Sept. 2014 - 37 C 5245/13
bei uns veröffentlicht am 26.09.2014
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 05.09.2014durch den Richter Dr. V
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger
Landgericht Essen Urteil, 04. Nov. 2013 - 4 O 407/12
bei uns veröffentlicht am 04.11.2013
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil zu vollstr
Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2015 - IV ZR 429/14
bei uns veröffentlicht am 11.11.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 429/14 Verkündet am: 11. November 2015 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 1;
Amtsgericht Mönchengladbach Urteil, 08. Okt. 2015 - 29 C 905/15
bei uns veröffentlicht am 08.10.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe
Amtsgericht Rostock Urteil, 26. Nov. 2008 - 46 C 349/08
bei uns veröffentlicht am 26.11.2008
Tenor
1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Rostock vom 17.09.2008, Az. 46 C 349/08, wird aufgehoben.
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis im Termin vom 17.09.
Oberlandesgericht Köln Beschluss, 13. Sept. 1999 - 9 W 23/99
bei uns veröffentlicht am 13.09.1999
Tenor
Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Prozeßkostenhilfe verweigernde Beschluß der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.6.1999 - 24 O 57/99 - aufgehoben und das Landgericht angewiesen, Prozeßkostenhilfe nicht aus den Gründen des ang
Amtsgericht Siegen Urteil, 28. Sept. 2015 - 401 Ds - 33 Js 163/14 - 155/14
bei uns veröffentlicht am 28.09.2015
Tenor
Die Angeklagte wird wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10 € verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: § 21 Abs. 2