Trunkenheit im Straßenverkehr

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20 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

BayVGH: Fahrerlaubnisbehörde darf Fahren mit E-Scooter und Fahrrad nicht verbieten!

27.07.2023

Auch wenn Sie betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto gefahren sind, darf die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen das Fahren mit Fahhrad und/oder E-Scooter nicht verbieten. Das VGH Bayern hat entschieden, dass eine entspreche Rechtgrundlage nicht existiert. Dirk Streifler - Streifler&Kollegen

Verkehrsstrafrecht: Zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

15.07.2011

OLG Hamm vom 30.03.10 - Az: III-3 RVs 7/10 - Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Verkehrsstrafrecht: Kein Beweisverwertungsverbot einer ohne richterliche Anordnung abgenommenen Blutprobe

23.09.2009

OLG Karlsruhe vom 02.06.09 - Az: 1 Ss 183/08 - Anwalt für Verkehrsstrafrecht - Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Blutentnahme: Einwilligungsfähigkeit in Entnahme ohne richterliche Anordnung

05.08.2011

Auch bei einer Alkoholisierung oberhalb von zwei Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) ist es möglich, dass der Beschuldigte den Sinn und die Tragweite der Einwilligung in die Blutprobenentnahme erkennt-OLG Hamm vom 20.02.11-Az: III-3 RVs 104/10

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17 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2023 - 11 BV 22.1234

bei uns veröffentlicht am 27.07.2023

Die Fahrerlaubnisbehörde darf das Fahren mit E-Scooter und Fahrrad auch dann nicht untersagen, wenn eine Person mehrmals alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist.  Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwält

Europäischer Gerichtshof Urteil, 21. Jan. 2016 - C-359/14,C-475/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 21. Januar 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen — Rechtswahl — Verordnungen (EG) Nr. 864/2007 und (EG) Nr. 593/2008 — Richtlini

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Juli 2015 - 6 L 1880/15

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 22.500,- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der Antragstellerin wurden mit Bescheid vom 10. September 2012 erstmalig drei Genehmigungen zum G

Bundessozialgericht Urteil, 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R

bei uns veröffentlicht am 27.03.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialger

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 05. Mai 2015 - 3 Bs 73/15

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Februar 2015 geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 29. Januar 201

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - IV ZR 303/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR303/13 Verkündet am: 22. Oktober 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsit

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Feb. 2018 - VI ZR 109/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 109/17 Verkündet am: 27. Februar 2018 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Feb. 2012 - 12 U 155/11

bei uns veröffentlicht am 14.02.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichtes Ellwangen vom 19.08.2011 - 2 O 335/10 - abgeändert und die Klagea b g e w i e s e n.2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juli 2018 - IV ZR 121/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 121/17 Verkündet am: 4. Juli 2018 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 7

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Okt. 2015 - 13 B 875/15

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahre

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 26. Sept. 2014 - 37 C 5245/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 05.09.2014durch den Richter Dr. V für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger

Landgericht Essen Urteil, 04. Nov. 2013 - 4 O 407/12

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil zu vollstr

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2015 - IV ZR 429/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 429/14 Verkündet am: 11. November 2015 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 1;

Amtsgericht Mönchengladbach Urteil, 08. Okt. 2015 - 29 C 905/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe

Amtsgericht Rostock Urteil, 26. Nov. 2008 - 46 C 349/08

bei uns veröffentlicht am 26.11.2008

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Rostock vom 17.09.2008, Az. 46 C 349/08, wird aufgehoben. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis im Termin vom 17.09.

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 13. Sept. 1999 - 9 W 23/99

bei uns veröffentlicht am 13.09.1999

Tenor Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Prozeßkostenhilfe verweigernde Beschluß der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.6.1999 - 24 O 57/99 - aufgehoben und das Landgericht angewiesen, Prozeßkostenhilfe nicht aus den Gründen des ang

Amtsgericht Siegen Urteil, 28. Sept. 2015 - 401 Ds - 33 Js 163/14 - 155/14

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Tenor Die Angeklagte wird wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10 € verurteilt. Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen. Angewandte Vorschriften: § 21 Abs. 2