Zollrecht
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Die Europäische Union ist eine Zollunion – mithin betrifft das Zollrecht den Import und den Export von Waren in die EU. Das Zollrecht ist das Recht des internationalen Warenverkehrs. Der jeweilige Staat in den im- oder exportiert wird kontrolliert die Einfuhr sowie die Ausfuhr. Hierfür können Abgaben, zB Zölle oder eine Einfuhrumsatzsteuern, erhoben werden. Zölle werden definiert als Abgaben, die bei der grenzüberschreitenden Beförderung von Waren an den jeweiligen Zollgrenzen fällig werden. Im Sinne der Abgabenordnung (AO) sind Zölle als Steuern anzusehen, die der Zoll als zuständige Behörde für den Bund eintreibt. Zölle werden der Außenhandelspolitik zugeordnen. Sie werden also immer dann relevant, wenn Waren über Zollgrenzen transportiert werden sollen. Das Zollrecht beschäftigt sich mithin insbesondere mit der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Waren, die eine Abgabe erfordern.
Die verschiedenen Arten von Zöllen:
Einfuhrzölle (auch Importzölle)
Unter Einfuhrzölle versteht man Abgaben, die bei der Einfuhr auf Waren, Kapital und Dienstleistungen von der jeweiligen Zollbehörde des Landes erhoben werden.
Durchfuhrzölle ( auch Transitzölle)
Durch das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) sind Durchfuhrzölle grundsätzlich verboten. Durchfuhrzölle sind Abgaben, die auf Waren erhoben werden, die lediglich durch das Zollgebiet eines anderen Staates transportiert werden.
Ausfuhrzölle (auch Exportzölle)
Da es meinst im Interesse des jeweiligen Landes ist, seine Waren an das Ausland zu verkaufen, werden Ausfuhrzölle nur sehr selten erhoben. Wenn es beispielsweise um die Erhöhung von Staatseinnahmen (Finanzzoll) oder auch um die Drosselung der Exporte nicht regenerierbarer Rohstoffe geht (Schutzzoll), können Ausfuhrzölle erhoben werden.
Bei den verschiedenen Zollarten spielen politische- sowie wirtschaftliche Faktoren eine große Rolle.
Steuern die vom Zoll eingetrieben werden:
- Einfuhrumsatzsteuern
- Verbrauchersteuer (zB Kaffeesteuer, Tabaksteuer, Energie- und Stromsteuer)
- Verkehrssteuer (Luftverkehrssteuer, Kraftfahrzeugsteuer)
Rechtsgrundlagen des Zollrechts
Im Zollverwaltungsgesetz sind in Deutschland die Rechtsgrundlagen des Zollrechts verankert. Die gemeinschaftlichen Rechtsgrundlage der EU insgesamt ist der sog. Zollkodex der Zollunion, auch Unionszollkodex (UZK). Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für die Abgabenerhebung.
Zollverfahren des UZK
Die zollrechtlichen Bestimmungen wurden auf der Rechtsgrundlage des Artikel 5 Nr. 16 UZK zu drei Zollverfahren zusammengefasst:
1. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
2. besondere Verfahren (Versand, Lagerung, Verwendung und Veredelung)
3. Ausfuhr
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