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Anzeigen >Strafrecht: Minütiger Schlaf einer Schöffin in der Hauptverhandlung bildet Grund für ihre Ablehnung aus dem Verfahren

19.01.2021
Ein minütiger Schlaf einer Schöffin während der Zeugenvernehmung bildet einen hinreichenden Grund für die Annahme des Angeklagten, dass die Schöffin nicht unvoreingenommen sei. In einem solchen Fall ist einem Ablehnungsgesuch nach § 22StPO stattzugeben und der Prozess vielmehr gemäß § 24 StPO auszusetzen – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Rechtsanwalt für Strafrecht
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1. Worum ging es? – minutenlanger Schlag einer von Gesetzes wegen berufenen Schöffin
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