Leitfaden
Leitfaden für Autoren – ra.de
I. Urteile aufbereiten
Bevor die Urteile hochgeladen werden können, müssen sie entsprechend aufbereitet werden.
1. Text aufbereiten
Sollte das Urteil nur in PDF bzw. als eingescannte Textdatei vorliegen, so ist dieses zunächst mittels einer Texterkennungssoftware in ein zu bearbeitendes Dokument umzuwandeln. Umgewandelte Texte müssen daraufhin auf Rechtsschreibfehler und sonstige Fehler, die bei der Umwandelung aufgetreten sind, überprüft werden.
Die Abstände zwischen den Absätzen sind zu vereinheitlichen und Randnummern sind zu entfernen. Die Abschnittsüberschriften, ins. „Tenor“, „Tatbestand“ und „Gründe“ sollten fett formatiert sein.
Das Urteil beginnt mit der Zeile: „Der/Das [Gericht] hat in seinem Urteil / seinem Beschluss vom [Datum] folgendes entschieden:“. Sofern vorhanden, werden anschließend die amtlichen Leitsätze eingefügt. Darunter folgen Tenor und Tatbestand des Urteils.
2. Urheberrecht und Datenschutz
Alle gegebenenfalls redaktionell eingefügten Inhalte [insbesondere Überschriften] sind zu entfernen.
Zum Schutz der Daten sind die Namen der Parteien, Urkundsbeamten und Zeugen im Text unkenntlich zu machen. Hierbei sollte der Name der jeweiligen Person gelöscht und durch von den Originalen unterschiedliche Anfangsbuchstaben ersetzt werden.
Die Namen der Richter, Staatsanwälte, Schöffen, Sachverständige und prozessbevollmächtigte Anwälte dürfen hingegen erkennbar bleiben.
II. Artikel verfassen
1. Leitgedanken bei der Erstellung eines Artikels
a) Der Leser
Der Leser soll sich durch den Beitrag zu einem Sachverhalt rechtlich informieren können. Das Ziel besteht darin, auf Grundlage eines Urteils einen Beitrag mit eigenem Kontext zu formulieren, der interessant gestaltet ist, ohne seine rechtliche Identität zu verlieren. Zu beachten ist, dass die Lesedauer des Beitrages durch den jeweiligen Nutzer sich unmittelbar auf unser Google-Ranking dieses Artikels auswirkt. Je länger sich der Leser auf ihrem Beitrag befindet, desto höher bewerten die Algorithmen der Suchmaschine diesen Beitrag in ihrem Ranking. Der Artikel sollte somit an passender Stelle durch Bilder, Tabellen und anregende Überschriften interessant gestaltet werden, ohne an Seriosität zu verlieren.
b) Die Suchmaschine
(1) Auffindbarkeit durch die Suchmaschine
Suchmaschinen ermitteln die Werthaltigkeit einer Webseite anhand verschiedener Kriterien, z.B. Alter der Seite, Aktualität, Artikelzahl, Gesamtlänge der Texte und Links sowie Back Links.
Am wichtigsten ist die Einzigartigkeit des Inhalts. Neu eingestellte Artikel sollten aus diesem Grund bestimmten Anforderungen genügen, um eine gute Auffindbarkeit sicherzustellen. Hierzu zählt, dass die Artikel übersichtlich sind und sinnvoll gegliedert. Jeder Abschnitt ist mit einer Zwischenüberschrift zu versehen. Auch sollten Schlagworte im Fließtext fett markiert werden. Das dient einerseits der schnelleren Erfassung des Sachverhaltes, andererseits auch der besseren Platzierung bei Suchmaschinen. Falls nicht vorhanden, sollten entsprechende „Tagwords“, die mit dem Thema des Beitrages assoziiert sind, sinnvoll in den Artikel eingebaut werden. Sofern es inhaltlich passend erscheint, sollten Tabellen und Übersichten in den Text eingebaut werden. Auch diese sind mit Blick auf die Übersichtlichkeit und Auffindbarkeit sehr effizient.
Auch die Setzung sogenannter „Back-Links“, also die Verlinkung verwandter Artikel mit dem neuen Beitrag, hilft, den Artikel im Ranking höher zu setzen. Informieren Sie sich also gegebenenfalls, was für Beiträge und Urteile zu diesem Urteil bereits auf Ra.de veröffentlicht wurden oder zum Beispiel auch bereits von Ihnen veröffentlicht wurden und setzen Sie an passender Stelle eine Verlinkung zur weiterführen Informationsmöglichkeit für den interessierten Leser.
(2) Auffindbarkeit durch den Leser
In jeder Hinsicht relevant ist die Frage, wonach ein interessierter Leser/Mandant online suchen würde. Diesbezüglich kann es durchaus empfehlenswert sein, sich darüber zu informieren, wie die gut platzierte Konkurrenz Artikel zu dem entsprechenden Thema aufbaut und ausschmückt. Abgesehen vom allgemeinen Aufbau des Textes ist in diesem Rahmen der redaktionelle Ausblick von Bedeutung.
2. Struktur des Artikels
Sofern es sich um einen Artikel handelt, in dem sich der Autor mit einem Urteil auseinandersetzt, bildet das Urteil und der darüber liegende redaktionelle Teil diesen Artikel. Der redaktionelle Teil beginnt mit der Überschrift, bestehend aus Rechtsgebiet und einigen aussagekräftigen Schlagwörtern. Bei allen anderen Artikeln empfiehlt sich ein kurzer Einblick in nachfolgenden Artikel. Schreiben Sie eine kurze Zusammenfassung, in der Sie alle relevanten Schlagwörter erwähnen und die Kernaussage Ihres Artikel präsentieren.
Dem folgt der Untertitel. Der Untertitel sollte -optimalerweise- in maximal 160 Zeichen einen Überblick über den nachfolgenden Artikel bieten und ebenfalls die relevanten Schlagworte enthalten, um die Auffindbarkeit des Artikels wie auch der Webseite mittels Suchmaschinen zu steigern.
Anschließend folgt eine detailierte Auseinandersetzung mit der gewünschten Thematik. Bei Urteilsbesprechungen sollte der anschließende Teil des Artikels alle relevanten Fakten des Urteils zusammenfassen, Praxishinweise liefern bzw. über den Verfahrensgang aufklären.
a) Titel
Der Titel benennt das Rechtsgebiet, dem der nachstehende Text zugeordnet wird: „[Rechtsgebiet]: [Überschrift]“. Im Übrigen soll der Titel einen Eindruck zum nachstehenden Text liefern.
b) Untertitel
Der Untertitel ist besonders mit Blick auf die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen relevant. Er soll eine aussagekräftige Kurzzusammenfassung des nachstehenden Textes bieten und dabei auch die wichtigen Schlagworte mit einbeziehen. Der Umfang beschränkt sich auf etwa 160 Zeichen. (?)
c) Volltext
Der Artikel sollte mit Rücksicht auf die besondere Gewichtung der ersten 50 Worte eines Textes, die Google vornimmt, insbesondere im Texteinstieg relevante Schlagworte enthalten. Insgesamt ist der Text mit Blick auf den jeweiligen Adressaten zu verfassen, d.h. entweder den rechtskundigen Kollegen oder den Rechtsratsuchenden bzw. Laien.
Entsprechend ist auf die Verständlichkeit, gute Lesbarkeit und Verwendung von Erklärungen für Fach- und Fremdworte zu achten.
Abseits des Haupttextes sollte der Artikel eine anschließende vertiefende wissenschaftliche Auseinandersetzung bzw. Wertung enthalten oder einen Ausblick auf künftige Entwicklungen bieten. Auch Praxistipps und Querverweise zu anderen Artikeln aus dem entsprechenden Themengebiet auf der Webseite werten den Gesamttext auf.
d) Kurzzusammenfassung
Eine Kurzzusammenfassung des Falles ist geboten, um den Leser einen einfachen Einstieg in die Thematik zu ermöglichen. Eine Zusammenfassung sollte keine juristischen Fachwörter beinhalten. So wird gewährleistet, dass auch der interessierte Laie potentielle Mandanten einen Einblick in die Thematik des Falles erhalten und die Kernaussage des Artikels verstehen.
3. Schlagworte und Rechtsgebiete
Ein Artikel sollte nach Möglichkeit der jeweils speziellsten einschlägigen Unterkategorie zugeordnet werden. Daher ist es ratsam, zuvor innerhalb der Kategorie auf der Website nach passenden Rechtsgebieten zu suchen und diese anschließend in das Suchfeld einzugeben.
III. Artikel auf Ra.de einstellen
Um einen Artikel einzustellen gehen Sie zunächst auf die Ra.de-Startseite und klicken dann auf "Artikel". Es erscheint eine Seite mit einer "Artikelsuche"-Funktion sowie den Button "Artikel schreiben". Klicken Sie diesen Button an. Sie haben nun die Möglichkeit den Titel Ihres Artikels einzugeben.
1. Text und Bilder
Ein vollständiger Artikel enthält eine "Zusammenfassung für Laien", eine vollständige Beschreibung der Thematik/des Falles sowie ein passendes Bild.
a. Zusammenfassung für Laien
Ra.de eine Rechtsplattform für alle. Daher liegt es uns am Herzen, dass auch der Laie einen einfachen Einstieg in die für ihn interessante Rechtsmaterie erhält. Zu diesem Zwecke bitten wir alle Ra.de-Autoren eine Zusammenfassung für Laien zu schreiben, die keine juristischen Fachwörter enthält und leicht verständlich ist.
b. Beschreibung
Siehe oben: II, 2
c. Bild
Zu einem vollständigen Artikel gehört neben einer Zusammenfassung für Laien und einem zusammenhängenden Text auch ein Bild. Ein Bild hilft Ra.de-Nutzern sich auf der Seite zu orientieren. Ein attraktives, passend ausgewähltes Bild lenkt zudem die Aufmerksamkeit des Ra.de-Nutzers den von Ihnen verfassten Artikel und somit auf Ihr Unternehmen. Das steigert Ihre Popularität.
2. Autoren
Nachdem Sie den Text geschrieben und passende Bilder eingepflegt haben klicken Sie auf den Button "weiter", um den Autor des von Ihnen eingepflegten Artikels hinzuzufügen. Das werden in den meisten Fällen Sie selbst sein. Sie haben aber auch die Möglichkeit einen anderen Autor zu benennen. Klicken Sie auf "Autor hinzuzufügen" und suchen Sie das Ra.de-Profil des Autors.
3. Rechtsgebiete
Zum Zwecke der einfacheren Auffindbarkeit des Artikels sollten im letzten Schritt passende Rechtsgebiete hinzugefügt werden. Sie haben die Wahl aus mehr als 50 passenden Rechtsgebieten. Beachten Sie, dass Sie auch mehrere Rechtsgebiete hinzufügen können und nach Möglichkeit auch sollten.
Weiterhin besteht die Möglichkeit Ihren Artikel einer Themenseite hinzuzufügen. Die Themenseiten werden auf der Ra.de-Startseite angezeigt. Wählen Sie auch hier aus bestehenden Themen.
Sollte das passende Rechtsgebiet/Thema nicht existieren, können Sie das gewünschte Rechtsgebiet/Thema in die dafür vorhergesehene Spalte schreiben oder uns persönlich kontaktieren.
4. Speichern und veröffentlichen/ohne zu veröffentlichen
Bitte vergessen Sie nicht Ihren Artikel zu speichern. Nicht gespeicherte Artikel können nicht wiederhergestellt werden. Sie können den Artikel speichern und direkt veröffentlichen oder den Artikel zunächst nur speichern. So bleibt der Artikel unveröffentlicht und Sie können das nächste Mal da ansetzen, wo Sie aufgehört haben. Ihre nicht veröffentlichten Artikel finden Sie in Ihrer Profilleiste, die sich links auf Ihren Bildschrim befindet. Klicken Sie dazu auf "Meine Artikel und andere Dokumente".
IV. Urteile auf Ra.de einreichen
1. allgemeine Angaben
Um ein Urteil einzureichen gehen Sie zunächst auf die Ra.de-Startseite und klicken dann auf "Urteile". Es erscheint eine Seite mit einer "Suche nach Urteilen"-Funktion sowie den Button "Urteil einreichen". Klicken Sie diesen Button an und füllen die Angaben "Gericht", "Art der Gerichtsentscheidung", "Aktenzeichen" sowie den Verkündungstag aus und klicken Sie dann auf "weiter".
a. Gericht
Geben Sie bitte an, welches Gericht das Urteil/den Beschluss entschieden hat. Zum Beispiel: Amtsgericht Berlin, Landgericht Frankfurt am Main, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht etc.
b. Art der Gerichtsentscheidung
Bitte geben Sie an, um was für eine Gerichtsentscheidung es sich handelt. Sie können wählen zwischen "Strafrecht" und "andere".
Wie erkenne ich, um welche Art der Gerichtsentscheidung es sich handelt?
Der Strafprozess ist ein Gerichtsverfahren aufgrund mutmaßlich schuldhaften Verhaltens. In einem Strafprozess muss das Gericht die Schuld beziehungsweise die Nichtschuld des Angeklagten feststellen. Sie finden in einem Strafprozessurteil deshalb immer den Namen des Angeklagten, der auch als solcher bezeichnet wird. Ein Urteil, das in einem Strafprozess ergangen ist, erkennen Sie zudem an der folgenden Formulierung:
"In der Strafsache gegen [...] wegen [...]"
Weiterhin finden Sie im Tenor (Urteilsformel) einer Entscheidung immer die Informationen, ob der Angeklagte für schuldig oder unschuldig befunden wurde und wie die Strafe lautet.
Zudem hat derjenige der angeklagt wird das Recht auf einen Rechtsanwalt (Verteidiger). Aus diesem Grund finden Sie auf der ersten Seite eines Strafprozessurteils oft den Namen des Verteidigers.
Das ist bei Verfahren in Zivilsachen anders. Hier werden privatrechtliche Konflikte behandelt, also Streitigkeiten zwischen "Kläger" und "Beklagten". Deshalb finden Sie sowohl die Namen des Klägers als auch des Beklagten, die beide einen oder auch mehrere Anwälte haben. Diese Anwälte werden "Prozessbevollmächtigte" genannt und sind neben den Namen des Beklagten und des Klägers aufgeführt:
"der/die Kläger/in [...], [...] Prozessbevollmächtigte
gegen
den/die Beklagte [...], [...] Prozessbevollmächtigte"
Weiterhin existieren auch Verfahren vor dem Finanzgericht, Verfahren vor dem Arbeitsgericht, Verfahren vor dem Sozialgericht sowie freiwillige Gerichtsbarkeiten. Sollten Sie eines dieser Urteile vor sich haben, ordnen Sie diese der Kategorie "andere" zu. Sollen Sie sich Mal nicht sicher sein so, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
c. Aktenzeichen
Ein Beschluss oder ein Urteil, das in einem Gerichtsverfahren gefällt wurde - egal welcher Art - beinhaltet immer ein Aktenzeichen. Aktenzeichen bestehen aus fünf Elementen. Das erste Element bezeichnet den zuständigen Senat (römische Zahlen für die Zivilsenate, arabische Zahlen für die Strafsenate), dem folgt das Registerzeichen, eine laufende Nummer, ein Schrägstrich und zum Schluss das zweistellige Eingangsjahr.
1. Anwälte
Geben Sie bitte an, um welchen Falltyp es sich handelt und fügen dann verfahrensbeteiligte Anwälte sowie Prozessbevollmächtigte hinzu.
Vergessen Sie bitte nicht anzugeben, dass Sie das Urteil veröffentlicht haben. Auf diese Weise wird die Aufmerksamkeit des Lesers auf Ihr Profil gelenkt.
2. Text
Zu einem vollständig eingereichten Urteil gehört insbesondere eine Zusammenfassung des Urteils, der vollständige Text des Urteils, ein Kommentar des Autors sowie -falls vorhanden- entsprechende Leitsätze.
a. Zusammenfassung
Ra.de ist eine Rechtsplattform für alle! Bitte achten Sie bei der Zusammenfassung darauf keine juristischen Fachwörter zu verwenden, die Sie nicht erklären. Auf diese Weise wird das Urteil auch für Laien leicht verständlich, das trägt zur Transparenz in der Rechtsprechung bei
b. Text des Urteils
Siehe oben: I.1.
c. Kommentar des Autors
In der Zeile "Kommentar des Autors" ist Ihre eigene Meinung erwünscht. Schreiben Sie, was Sie von der Thematik halten, machen Sie auf Artikel zu diesem Thema aufmerksam, verweisen Sie auf andere Urteile oder schreiben Sie Ihre Meinung zu möglichen Auswirkungen des Urteils.
3. Richter, Instanzen usw.
Transparenz in der Justiz ist wichtig. Die Namen der Richter, Staatsanwälte, Schöffen, Sachverständige und prozessbevollmächtigte Anwälte dürfen erkennbar bleiben. Bitte denken Sie daran auch hier vollständige Angaben zu machen. Andere Ra.de-Nutzer werden es Ihnen danken!
4. Rechtsgebiete
Zum Zwecke der einfacheren Auffindbarkeit des Artikels sollten im letzten Schritt passende Rechtsgebiete hinzugefügt werden. Sie haben die Wahl aus mehr als 50 passenden Rechtsgebieten. Beachten Sie, dass Sie auch mehrere Rechtsgebiete hinzufügen können und nach Möglichkeit auch sollten.
5. Speichern und veröffentlichen/ohne zu veröffentlichen
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Urteile zu speichern. Nicht gespeicherte Urteile können nicht wiederhergestellt werden. Sie können das Urteil speichern und direkt veröffentlichen oder zunächst nur speichern. So bleibt das Urteil unveröffentlicht und Sie können das nächste Mal da ansetzen, wo Sie aufgehört haben. Ihre nicht veröffentlichten Urteile finden Sie in Ihrer Profilleiste, die sich links auf Ihren Bildschrim befindet. Klicken Sie dazu auf "Meine Artikel und andere Dokumente".
Das Team von Ra.de wünscht Ihnen viel Spass und Erfolg beim Schreiben und Veröffentlichen von Fachartikeln, Themenseiten und Gerichtsentscheidungen. Sollten Sie noch Fragen oder Anregungen haben können Sie uns jederzeit unter [email protected] kontaktieren.