Falsche Angaben bei Gründung und Anmeldung einer GmbH: Ein Überblick über rechtliche Risiken und Folgen

Falsche Angaben bei Gründung und Anmeldung einer GmbH: Ein Überblick über rechtliche Risiken und Folgen

erstmalig veröffentlicht: 20.05.2021, letzte Fassung: 16.03.2024
Zusammenfassung des Autors

Die korrekte Darstellung von Informationen bei der Gründung und Anmeldung einer GmbH ist nicht nur eine Frage der Sorgfalt, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit. Falsche Angaben in diesem Kontext können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sind im Bereich des Insolvenzstrafrechts, Bilanz- und Bankrottdelikte von besonderer Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit falschen Angaben verbundenen Risiken und bietet Ansätze zur Risikominimierung.

Rechtlicher Rahmen

Das GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie das Strafgesetzbuch (StGB) setzen den rechtlichen Rahmen für die Gründung und Anmeldung einer GmbH. § 82 GmbHG behandelt explizit die falschen Angaben bei der Gründung oder Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH. Diese Vorschrift stellt unter anderem die unrichtige Darstellung oder das Verschweigen erheblicher Tatsachen bei der Anmeldung zum Handelsregister unter Strafe.

 

Typische Delikte

Unrichtige Darstellung der Einlagen: Die Angabe, dass die Stammeinlagen vollständig geleistet wurden, obwohl dies nicht der Fall ist.

Falsche Angaben über den Wert von Sacheinlagen: Die Überbewertung von Sacheinlagen, um die Anforderungen an das Stammkapital formal zu erfüllen.

Verschweigen von Schulden oder Verbindlichkeiten: Das Unterlassen der Angabe von bestehenden Verbindlichkeiten oder finanziellen Verpflichtungen, die das Unternehmen betreffen.

 

Strafmaß und rechtliche Konsequenzen

Falsche Angaben bei der Gründung und Anmeldung einer GmbH können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Darüber hinaus kann die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister angefochten oder rückgängig gemacht werden, was die Auflösung der GmbH zur Folge haben kann. Zivilrechtliche Haftungsansprüche können ebenfalls geltend gemacht werden, sollten durch die falschen Angaben Dritte geschädigt worden sein.

 

Präventionsmaßnahmen

Um das Risiko falscher Angaben und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen zu minimieren, sind folgende Maßnahmen empfehlenswert:

Sorgfältige Prüfung der Gründungsunterlagen: Alle Angaben sollten sorgfältig geprüft und durch entsprechende Dokumente belegt werden.

Transparente Bewertung von Sacheinlagen: Die Bewertung von Sacheinlagen sollte transparent und nachvollziehbar erfolgen, idealerweise unter Einbeziehung unabhängiger Gutachter.

Rechtliche Beratung: Die Inanspruchnahme professioneller rechtlicher Beratung kann helfen, die Anforderungen an die Gründungsdokumentation vollständig zu verstehen und umzusetzen.

 

Aktuelle Herausforderungen

Die zunehmende Komplexität von Unternehmensstrukturen und die Vielfalt von Finanzinstrumenten können die Bewertung von Sacheinlagen und die korrekte Darstellung finanzieller Verhältnisse erschweren. Eine proaktive und umsichtige Planung sowie die enge Zusammenarbeit mit Rechtsexperten sind entscheidend, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

 

Fazit

Falsche Angaben bei der Gründung und Anmeldung einer GmbH bergen erhebliche rechtliche Risiken und können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Eine gewissenhafte Vorbereitung, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Konsultation fachkundiger Berater sind unerlässlich, um die Integrität des Gründungsprozesses zu wahren und das Unternehmen auf ein solides rechtliches Fundament zu stellen.

Anwälte

2 Anwälte, die zum Falsche Angaben bei Gründung und Anmeldung einer GmbH: Ein Überblick über rechtliche Risiken und Folgen beraten.

Rechtsanwalt Andrey Lepscheew


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