Gefährdung des Straßenverkehrs

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Strafrecht: Wieso das LG Berlin des zweiten Rechtszugs im Berliner Raser – Fall die Angeklagten erneut wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes verurteilte

von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Patrick Jacobshagen, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
11.08.2020
Kraftfahrer, die bei einem illegalen Autorennen in einer Ortschaft mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit einen am Rennen Unbeteiligten, sich verkehrsgerecht verhaltenden Straßenverkehrsteilnehmer töten, können sich wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes strafbar machen. Der Tatentschluss erfährt eine Erweiterung, wenn die Täter ihr Fahrzeug trotz naheliegender Kreuzung beschleunigen, da sie hiermit den Tod von Insassen querender Fahrzeuge in Kauf nehmen. – Streifler & Kollegen – Benedikt Mick, Rechtsanwalt für Strafrecht
Strafrecht: BGH bestätigt im Berliner Raser-Fall das Mordurteil des den Unfall verursachenden Angeklagten und verwirft das Mordurteil gegen den anderen Angeklagten

von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Patrick Jacobshagen, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
31.07.2020
Autofahrer, die ein illegales Wettrennen im Straßenverkehr mit dem Willen, das Rennen zu obsiegen, durchführen, können sich wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe strafbar machen. Wie ein bedingter Vorsatz in solchen Raserfällen das Mordurteil begründen und damit auch eine Abgrenzung zur fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge geschaffen werden kann, prüft der 4.Strafsenat im folgendem Urteil (4 StR 482/19) vom 18. Juni 2020. In diesem Artikel lesen Sie, wieso der BGH das Mordurteil des einen Angeklagten bestätigt, das des anderen aber aufhebt und zurück an das Landgericht Berlin verweist. – Streifler & Kollegen – Benedikt Mick, Anwalt für Strafrecht
Strafrecht: Der Vorsatz bei der Trunkenheitsfahrt und die Beurteilung durch das Gericht

02.08.2019
Der Rückschluss auf den Vorsatz als Voraussetzung des Straftatbestandes der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 Abs. 1 StGB kann vom Gericht nach den Umständen des Einzelfalles auch aus einschlägigen Vorbestrafungen gezogen werden, wenn vorherige Trunkenheitsfahrten im Mindestmaß miteinander vergleichbar erscheinen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
Strafrecht: Zum Tatbestand des Alleinrennens
von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Patrick Jacobshagen, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
09.08.2018
Nach § 315d I Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
Strafrecht: Rücksichtslosigkeit beim Überholen
von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Patrick Jacobshagen, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
18.01.2018
Eine Rücksichtslosigkeit beim Überholverstoß liegt nicht vor, wenn der Angeklagte aufgrund eines Augenblickversagens fälschlich von einem Streckenverlauf ausgegangen, der ein gefahrloses Überholen ermöglicht hätte – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin