Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
2. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Das sog. unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist gesetzlich in § 142 StGB geregelt und wird auch als Unfall- oder Fahrerflucht bezeichnet. Strafbar macht sich grundsätzlich, wer sich vorsätzlich von einem Unfallort entfernt, ohne dafür gesorgt zu haben, dass die eigenen Personalien festgestellt werden können. Bei einem Verstoß ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen.
Vorliegen eines Unfalls
Ein Unfall ist nach der allgemeinen Definition ein sog. plötzliches Ereignis, das unmittelbar mit den im Straßenverkehr einhergehenden typischen Gefahren in Zusammenhang steht und einen nicht ganz belanglosen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat. Ein solcher Unfall im Straßenverkehr kann sowohl bei einem Zusammenstoß von zwei Kfz, als auch bei Unfällen zwischen Fahrradfahrern oder sogar Fußgängern vorliegen. Es findet insofern keine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge statt, da zum Straßenverkehr ebenso öffentliche Wege und Plätze zählen. Wesentlich ist, dass sich der Unfall aufgrund der typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen, ereignet. Einschränkend wird schließlich berücksichtigt, ob der (Sach-)Schaden als unerheblich einzustufen ist, d.h. zwischen 30 bis 50 € liegt.
Die Person des „Unfallbeteiligten“
Wann jemand Unfallbeteiligter ist, ist gesetzlich geregelt. So heißt es in § 142 Abs. 5, dass Unfallbeteiligter jeder ist, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Es ist insofern irrelevant, ob der- oder diejenige den Unfall tatsächlich herbeigeführt hat – maßgeblich ist allein, ob jemand den Unfall verursacht haben könnte.
Pflichten des Unfallbeteiligten aus § 142 Abs. 1 StGB
Neben dem Absichern des Unfallortes und ggf. der Verständigung der Polizei gibt es gesetzliche Pflichten, denen der Unfallbeteiligte nachkommen muss. So ist sicherzustellen, dass die Feststellung zur eigenen Person bzw. des eigenen Fahrzeugs und der Art seiner Unfallbeteiligung ermöglicht wird. Alternativ hat man eine Pflicht, am Unfallort zu warten, sofern niemand zur Feststellung der Personalien anzutreffen ist. Hier gibt es keine verbindliche Zeitangabe, so kann es bei kleineren Unfällen ein Zeitraum von 15 Minuten grundsätzlich ausreichend sein, während es bei größeren Schäden auch zumutbar sein kann, mehrere Stunden zu waren. Sofern die Wartepflicht eingehalten wurde, hat der Unfallbeteiligte im Anschluss dafür Sorge zu tragen, dass seine Feststellung unverzüglich nachträglich ermöglicht wird – und zwar etwa durch Information einer Polizeidienststelle oder durch den Versuch, den Geschädigten erneut direkt zu kontaktieren (vgl. Abs. 3).
Fall der bereits erfolgten Fahrerflucht
Personen, die sich ohne Berechtigung direkt unerlaubt vom Unfallort entfernen, wird gesetzlich in § 142 Abs. 4 StGB die Möglichkeit eröffnet, ihre Feststellung innerhalb von 24 Stunden nachträglich zu ermöglichen. In diesem Fall kann die Strafe gemildert oder sogar vollständig von einer solchen abgesehen werden. Dabei muss es sich jedoch um einen Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs handeln, etwa bei einem Zusammenstoß mit einem parkenden Auto, und der dabei eingetretene Sachschaden muss geringwertiger Natur sein.
Vorliegen eines Unfalls
Ein Unfall ist nach der allgemeinen Definition ein sog. plötzliches Ereignis, das unmittelbar mit den im Straßenverkehr einhergehenden typischen Gefahren in Zusammenhang steht und einen nicht ganz belanglosen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat. Ein solcher Unfall im Straßenverkehr kann sowohl bei einem Zusammenstoß von zwei Kfz, als auch bei Unfällen zwischen Fahrradfahrern oder sogar Fußgängern vorliegen. Es findet insofern keine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge statt, da zum Straßenverkehr ebenso öffentliche Wege und Plätze zählen. Wesentlich ist, dass sich der Unfall aufgrund der typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen, ereignet. Einschränkend wird schließlich berücksichtigt, ob der (Sach-)Schaden als unerheblich einzustufen ist, d.h. zwischen 30 bis 50 € liegt.
Die Person des „Unfallbeteiligten“
Wann jemand Unfallbeteiligter ist, ist gesetzlich geregelt. So heißt es in § 142 Abs. 5, dass Unfallbeteiligter jeder ist, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Es ist insofern irrelevant, ob der- oder diejenige den Unfall tatsächlich herbeigeführt hat – maßgeblich ist allein, ob jemand den Unfall verursacht haben könnte.
Pflichten des Unfallbeteiligten aus § 142 Abs. 1 StGB
Neben dem Absichern des Unfallortes und ggf. der Verständigung der Polizei gibt es gesetzliche Pflichten, denen der Unfallbeteiligte nachkommen muss. So ist sicherzustellen, dass die Feststellung zur eigenen Person bzw. des eigenen Fahrzeugs und der Art seiner Unfallbeteiligung ermöglicht wird. Alternativ hat man eine Pflicht, am Unfallort zu warten, sofern niemand zur Feststellung der Personalien anzutreffen ist. Hier gibt es keine verbindliche Zeitangabe, so kann es bei kleineren Unfällen ein Zeitraum von 15 Minuten grundsätzlich ausreichend sein, während es bei größeren Schäden auch zumutbar sein kann, mehrere Stunden zu waren. Sofern die Wartepflicht eingehalten wurde, hat der Unfallbeteiligte im Anschluss dafür Sorge zu tragen, dass seine Feststellung unverzüglich nachträglich ermöglicht wird – und zwar etwa durch Information einer Polizeidienststelle oder durch den Versuch, den Geschädigten erneut direkt zu kontaktieren (vgl. Abs. 3).
Fall der bereits erfolgten Fahrerflucht
Personen, die sich ohne Berechtigung direkt unerlaubt vom Unfallort entfernen, wird gesetzlich in § 142 Abs. 4 StGB die Möglichkeit eröffnet, ihre Feststellung innerhalb von 24 Stunden nachträglich zu ermöglichen. In diesem Fall kann die Strafe gemildert oder sogar vollständig von einer solchen abgesehen werden. Dabei muss es sich jedoch um einen Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs handeln, etwa bei einem Zusammenstoß mit einem parkenden Auto, und der dabei eingetretene Sachschaden muss geringwertiger Natur sein.
Autor:in
Anwälte
31 Anwälte, die zum Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort beraten.
Rechtsanwalt Carsten Marx | Fachanwalt für Strafrecht
Strafrecht
Gießen
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Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen
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Ihr Verteidiger in Strafsachen.
strafrechtliche Aspekte der ScheinselbstständigkeitBankrott, § 283 StGBBesonders schwerer Fall des Bankrotts, § 283 a StGBGläubigerbegünstigung, § 283c StGBSchuldnerbegünstigung, § 283d StGBVerletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB 45 mehr anzeigen
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Rechtsanwalt Andrey Lepscheew
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Podbielskistraße 87, 30177 Hannover
Nichtbemerkbarkeit durch „Ablenkung“ im Rahmen der Verkehrsunfallflucht
23.04.2010
Anwalt für Verkehrsrecht - von Rechtsanwalt Dr. Klaus Himmelreich, Köln - Veröff. in DAR 2010, Heft 1 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verkehrsstrafrecht: Kein Verkehrsunfall bei Kollision mit Einkaufswagen
05.04.2016
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort setzt einen straßenverkehrsspezifischen Gefahrzusammenhang voraus. Es müssen sich gerade die typischen Gefahren des Straßenverkehrs verwirklicht haben.
Verkehrsstrafrecht: Zum Regressanspruch des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht
05.04.2016
Ein Versicherungsnehmer, der eine vorsätzliche Unfallflucht begeht, verletzt seine Aufklärungspflicht gegenüber der Versicherung.
Verkehrsstrafrecht: Kein Verkehrsunfall bei Beschädigung in Waschanlage
05.04.2016
Schadensereignisse aufgrund verkehrsfremder Vorgänge unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des § 142 Abs. 1 StGB.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Kollision eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw
23.07.2012
auch als Fußgänger kann man damit eine „Unfallflucht“ begehen-OLG Düsseldorf vom 07.11.11-Az:III-1 RVs 62/11
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 15. Juli 2010 - 6 - 2 StE 8/07 - a
bei uns veröffentlicht am 15.07.2010
Tenor
Die Angeklagten G. und Y. sind schuldig der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.Es werden verurteilt:Der Angeklagte G. unter Einbeziehung der durch Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Oktober 2004
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 28. Sept. 2015 - 5 - 3 StE 6/10
bei uns veröffentlicht am 28.09.2015
Tenor
Der Angeklagte Dr. M. wird wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zu vier Kriegsverbrechen zu der Freiheitsstrafe von
13 Jahren
verurteilt.
Der Angeklag
Landgericht Düsseldorf Urteil, 31. Juli 2014 - 014 KLs-130 Js 44/09-10/12
bei uns veröffentlicht am 31.07.2014
Tenor
Der Angeklagte T1 wird wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zehn Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte M1 wird wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in drei Fällen zu einer Gesamtfre
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 07. Aug. 2009 - 6 - 2 StE 8/07 - b
bei uns veröffentlicht am 07.08.2009
Tenor
Es sind schuldig:
Der Angeklagte
Ziff. 1
der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit bandenmäßiger Vorbereitung der Fälschun
Landgericht Kiel Urteil, 06. Sept. 2010 - 8 KLs 2/10
bei uns veröffentlicht am 06.09.2010
Tenor
Der Angeklagte wird wegen der Verabredung zur Begehung eines Mordes und eines tateinheitlich mit diesem verwirklichten sexuellen Missbrauches eines Kindes mit Todesfolge sowie einer ebenfalls tateinheitlich mit diesem verwirklichten Ver
Landgericht Dortmund Urteil, 01. Okt. 2014 - 37 Ks 3/11
bei uns veröffentlicht am 01.10.2014
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von
sechs Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Zur Kompensation der auf einem konventions- und rechtsstaatswidrigen Verhalten der Strafverfolgungsbehörden beruhenden langen Verfahren
Landgericht Kiel Urteil, 13. Mai 2011 - 10 KLs 11/11
bei uns veröffentlicht am 13.05.2011
Tenor
Der Angeklagte ist schuldig
der Verabredung zur Begehung eines schweren sexuellen Missbrauchs
eines Kindes,
der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung,
des Herstellens pornographischer Schriften,
des Besitzes von kinderp
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 06. Juli 2012 - 6 - 2 StE 2/10
bei uns veröffentlicht am 06.07.2012
Tenor
Die Angeklagte ist schuldig der Beihilfe zum Mord in drei tateinheitlichen Fällen.
Sie wird deswegen zu der
Freiheitsstrafe von 4 Jahren
verurteilt.
Als Härteausgleich für entgangene Gesamtstrafenbildung gel
Landgericht Kiel Urteil, 13. Feb. 2009 - 3 KLs 8/08
bei uns veröffentlicht am 13.02.2009
Tenor
Die Angeklagte ist des Betruges in Tateinheit mit vorsätzlicher Bezugnahme auf den ökologischen Landbau entgegen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und mit vorsätzlichem gewerbsmäßigem Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter einer irreführen
Amtsgericht Nürtingen Urteil, 20. Sept. 2010 - 13 Ls 171 Js 13423/08
bei uns veröffentlicht am 20.09.2010
Tenor
Der Angeklagte A ist schuldig 614 Vergehen der Fälschung beweiserheblicher Daten je in Tateinheit mit Datenveränderung.
Der Angeklagte wird zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird
Landgericht Bochum Urteil, 08. Apr. 2014 - 12 KLs 35 Js 66/09 AK 17/12
bei uns veröffentlicht am 08.04.2014
Tenor
Der Angeklagte X wird kosten- und auslagenpflichtig wegen Beihilfe zum Bankrott in drei Fällen sowie wegen vorsätzlichen Bankrotts in fünf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und mittelbarer Falschbeurkundung und in
Landgericht Rostock Urteil, 23. Jan. 2009 - 19 KLs 5/08
bei uns veröffentlicht am 23.01.2009
Tenor
Der Angeklagte M. F. ist der versuchten Erpressung in zwei Fällen und der Erpressung schuldig.
Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 (fünf) Jahren und 3 (drei) Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte M.
Landgericht Hamburg Urteil, 12. Sept. 2014 - 603 KLs 15/10
bei uns veröffentlicht am 12.09.2014
Tenor
Der Angeklagte M. R. wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls und zur Ermöglichung einer Straftat in zwölf Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, davon in zehn Fällen tateinhei
Landgericht Essen Urteil, 18. Dez. 2015 - 35 KLs 302 Js 116/13 - 14/15
bei uns veröffentlicht am 18.12.2015
Tenor
Der Angeklagte E und der Angeklagte M werden jeweils wegen eines tateinheitlich begangenen 15-fach vollendeten und 3.662-fach versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie wegen eines weiteren tateinheitlich begangenen 12-fach vollendete
Landgericht Bonn Urteil, 10. März 2015 - 22 KLs-664 Js 5/14-16/14
bei uns veröffentlicht am 10.03.2015
Tenor
I.
1.
Der Angeklagte Q5 ist schuldig des schweren Bandendiebstahls in zehn Fällen sowie des versuchten schweren Bandendiebstahls.
Er wird deshalb unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 14.05.2014, Az. ###
Landgericht Münster Urteil, 01. Juli 2016 - 3 KLs-210 Js 338/14-25/15
bei uns veröffentlicht am 01.07.2016
Tenor
Der Angeklagte L1 ist des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 15 Fällen, davon in drei Fällen tateinheitlich mit Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in ei
Landgericht Düsseldorf Urteil, 23. Juli 2015 - 014 KLs-130 Js 70/09-1/14
bei uns veröffentlicht am 23.07.2015
Tenor
Der Angeklagte L1 wird wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 Jahren und 9 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte Q1 wird wegen Betruges in 49 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
4 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagt
Landgericht Bonn Urteil, 13. Okt. 2016 - 24 KLs - 664 Js 505/14 - 14/15
bei uns veröffentlicht am 13.10.2016
Tenor
Der Angeklagte E ist schuldig des schweren Bandendiebstahls in 40 Fällen, wobei es in 8 Fällen beim Versuch geblieben ist, sowie des Wohnungseinbruchsdiebstahls in 3 weiteren Fällen.
Er wird deshalb zu der Gesamtfreiheitsstrafe von
8 Jahren 9
Landgericht Detmold Urteil, 17. Juni 2016 - 4 Ks 45 Js 3/13-9/15
bei uns veröffentlicht am 17.06.2016
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von
fünf Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Neb
Landgericht Hamburg Urteil, 20. Okt. 2016 - 627 KLs 12/16 jug.
bei uns veröffentlicht am 20.10.2016
Tenor
Der Angeklagte Z. S. ist des schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Er w
Landgericht Kiel Urteil, 16. März 2016 - 5 KLs 4/12
bei uns veröffentlicht am 16.03.2016
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Bestechlichkeit in 77 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gelten drei Monate als
Landgericht Essen Urteil, 16. März 2015 - 56 KLs 10/14
bei uns veröffentlicht am 16.03.2015
Tenor
I. Der Angeklagte B ist strafbar wegen Betruges in achtzehn Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Untreue, sowie wegen versuchten Betruges.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Im Übrigen wir
Landgericht Flensburg Urteil, 24. Aug. 2006 - I KLs 3/06
bei uns veröffentlicht am 24.08.2006
Tenor
Die Angeklagten H. S. und O. S. sind der gemeinschaftlichen Untreue schuldig.
Die Angeklagte H. S. wird zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte O. S. wird zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren un
Landgericht Karlsruhe Urteil, 29. Juli 2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03
bei uns veröffentlicht am 29.07.2004
Tenor
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 16.02.2004 in der Rechtsfolge dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr
verurteil
Landgericht Duisburg Urteil, 10. März 2014 - 34 KLs 144 Js 53/12-13/13
bei uns veröffentlicht am 10.03.2014
Tenor
Der Angeklagte N wird wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 16 Fällen, Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 15 Fällen und Steuerhinterziehung in 31 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jah
Landgericht Mannheim Urteil, 04. Juli 2005 - 22 KLs 626 Js 8412/05
bei uns veröffentlicht am 04.07.2005
Tenor
1. H.M. wird wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen, davon in
einem Fall wegen versuchter Steuerhinterziehung, sowie wegen
Betruges zu der
Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 10
Monaten
verurteilt.
2. E.M.
Landgericht Kiel Urteil, 29. Sept. 2009 - 10 KLs 24/08
bei uns veröffentlicht am 29.09.2009
Tenor
Der Angeklagte wird unter Freisprechung im Übrigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung, räuberischer Erpressung, versuchter Nötigung, erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpre
Landgericht Bonn Urteil, 02. Sept. 2014 - 23 KLs - 920 Js 169/08 - 19/14
bei uns veröffentlicht am 02.09.2014
Tenor
I.
Der Angeklagte ist der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln in 705 Fällen schuldig.
II.
Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und drei Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetz
Landgericht Köln Urteil, 18. Aug. 2014 - 114 KLs 12/14
bei uns veröffentlicht am 18.08.2014
Tenor
Der Angeklagte T wird wegen Diebstahls in neun Fällen und wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier (4) Jahren und vier (4) Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Der Angeklagte R wird wegen Diebstah
Bundesverfassungsgericht Urteil, 04. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10
bei uns veröffentlicht am 04.05.2011
Tenor
I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. 1. a) § 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs
Landgericht Kiel Urteil, 07. Nov. 2012 - 2 Kls 6/11
bei uns veröffentlicht am 07.11.2012
Tenor
Die Angeklagten sind des Totschlags schuldig.
Der Angeklagte S. G. K. wird zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte A.-G. O. wird zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Ang
Landgericht Essen Urteil, 28. Okt. 2016 - 35 KLs-303 Js 78/10-7/15
bei uns veröffentlicht am 28.10.2016
Tenor
Die Angeklagte J wird wegen einer tateinheitlich begangenen 22-fach vollendeten und zweifach versuchten Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Der Angeklagte I wird wegen einer tateinheitlich begangenen
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Aug. 2016 - DL 13 S 1279/15
bei uns veröffentlicht am 09.08.2016
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. Dezember 2014 - DL 8 K 1870/14 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Landgericht Stuttgart Urteil, 12. Jan. 2005 - 9 Ks 111 Js 37621/04
bei uns veröffentlicht am 12.01.2005
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Totschlags in zwei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
1 Der Angeklagte hat in der Nacht vom 09. auf 10. April oder 10. auf
Amtsgericht Brühl Urteil, 25. Feb. 2016 - 51 Ls (74 Js 119/14) 420/15
bei uns veröffentlicht am 25.02.2016
Tenor
Der Angeklagte W5 wird kostenpflichtig wegen Betruges in fünf Fällen, wobei er in zwei Fällen gemeinschaftlich mit der Angeklagten W5 gehandelt hat, und wegen Untreue in vier Fällen, wobei er in zwei dieser Fälle gemeinschaftlich mit der Angek
Landgericht Münster Urteil, 20. Nov. 2015 - 11 KLs 540 Js 1486/14 (34/14)
bei uns veröffentlicht am 20.11.2015
Tenor
Der Angeklagte O1 wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Der Angeklagte O2 wird wegen schweren sexue
Landgericht Wuppertal Urteil, 03. Feb. 2016 - 25 Ks-45 Js 23/15-7/15
bei uns veröffentlicht am 03.02.2016
Tenor
Der Angeklagte U3 ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Die Angeklagten N und C5 sind jeweils der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Der Angeklagte U3 wird zu einer Freiheitsstrafe von
ach
Landgericht Bochum Urteil, 14. Apr. 2014 - II-13 Kls-35 Js 141/10-6/13
bei uns veröffentlicht am 14.04.2014
Tenor
Es sind schuldig:
- der Angeklagte D aufgrund des Urteils der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Bochum vom 19.05.2011 des Betruges in 21 Fällen,
- der Angeklagte T des banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 17 Fällen un
Landgericht Bielefeld Urteil, 08. Mai 2015 - 9 KLs - 16/14
bei uns veröffentlicht am 08.05.2015
Tenor
I.
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, wegen schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in zwei Fällen, hiervon in einem Fall in Tateinheit mit ausbeuterischer Zuhälterei, sowie wegen eines weiteren Falls
Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 30. Sept. 2010 - 1 Ws 108/10
bei uns veröffentlicht am 30.09.2010
Diese Entscheidung wird zitiert
Tenor
Die Sache wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:
Ist in den Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Angeklagten in der Sicherungsverwahrung weg
Landgericht Ellwangen Urteil, 18. März 2014 - 3 Ns 35 Js 16551/11
bei uns veröffentlicht am 18.03.2014
Tenor
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd vom 12. September 2013 aufgehoben.
Der Angeklagte ist der Untreue in drei Fällen, des Parteiverrats und des versuchten Betrugs schuldig.
Er wi
Landgericht Köln Urteil, 27. Okt. 2014 - 105 Ks 6/14
bei uns veröffentlicht am 27.10.2014
Tenor
Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von
11 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der N
Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 14. Feb. 2013 - 4 K 1115/12
bei uns veröffentlicht am 14.02.2013
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die seit dem 10. September 2010 durchgeführte Observation des Klägers weiterhin durchzuführen.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
1 D
Bundesverfassungsgericht Beschluss, 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09
bei uns veröffentlicht am 23.06.2010
Tenor
Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2009
Landgericht Köln Urteil, 23. Mai 2016 - 113 KLs 34/15
bei uns veröffentlicht am 23.05.2016
Tenor
Der Angeklagte ist der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig.
Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren und 9 Monaten
verurteilt.
Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen
Landgericht Köln Urteil, 28. Okt. 2016 - 111 Ks 2/16
bei uns veröffentlicht am 28.10.2016
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung, wegen Mordes und wegen Diebstahls zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
als Gesamtstrafe verurteilt. Von dieser gelten 2 Monate als bereits verbüßt.
Europäischer Gerichtshof Urteil, 05. Juni 2018 - C-612/15
bei uns veröffentlicht am 05.06.2018
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer)
5. Juni 2018 (
*1
)
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 325 AEUV – Betrügereien oder sonstige gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union im Bereich der Zölle...
Landgericht Hamburg Urteil, 08. Nov. 2017 - 619 KLs 7/16
bei uns veröffentlicht am 08.11.2017
Tenor
1. Der Angeklagte wird freigesprochen.
2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Gründe
1
Der jetzt 75-jährige Angeklagte war auf Kosten der Staatskasse freizusprechen, weil e
Landgericht Essen Urteil, 06. Feb. 2015 - 56 KLs 1/15
bei uns veröffentlicht am 06.02.2015
Tenor
Der Angeklagte N0 ist strafbar wegen vorsätzlicher Geldwäsche in zehn Fällen.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vo
Landgericht Aachen Urteil, 10. Nov. 2016 - 67 KLs 17/16
bei uns veröffentlicht am 10.11.2016
Tenor
Der Angeklagte Mh wird wegen räuberischer Erpressung in 3 Fällen, räuberischen Diebstahls in 2 Fällen, Erpressung, Betruges in 4 Fällen und Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 (drei) Jahren und 9 (n