Einziehung von Taterträgen

Einziehung von Taterträgen
Articles
Urteile

AOL Articles by other authors

Einziehung von Taterträgen

originally published: 04/07/2024 19:03, updated: 04/07/2024 19:03

Einziehung von Taterträgen gemäß den §§ 73 ff. StGB

Die Einziehung von Taterträgen ist ein zentrales Instrument des Strafrechts, um sicherzustellen, dass Straftäter nicht von ihren illegalen Handlungen profitieren. Dieses Rechtsgebiet ist in den §§ 73 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und umfasst verschiedene Maßnahmen zur Abschöpfung illegal erworbener Vermögenswerte.

Grundlagen der Einziehung von Taterträgen

Die Einziehung von Taterträgen zielt darauf ab, rechtswidrig erlangte Vorteile abzuschöpfen. Nach § 73 StGB kann das Gericht anordnen, dass alle durch die Tat erlangten Vermögenswerte eingezogen werden. Dies dient sowohl der Prävention als auch der Bestrafung, indem sichergestellt wird, dass kriminelles Handeln sich nicht lohnt.

Voraussetzungen und Verfahren

Für die Einziehung muss ein Vermögensvorteil nachweislich aus einer Straftat stammen. Es reicht aus, wenn der Vorteil in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Tat steht. Dies kann sowohl direkte Erlöse als auch indirekte Gewinne umfassen, wie beispielsweise Zinsen auf illegal erworbene Gelder.

Das Verfahren zur Einziehung erfolgt im Rahmen des Strafverfahrens. Dabei muss das Gericht die Herkunft und den Wert der Vermögensvorteile feststellen. Im Anschluss wird durch Urteil die Einziehung angeordnet. In der Praxis ist dies oft ein komplexer Prozess, der detaillierte Ermittlungen erfordert.

Brutto- und Nettoprinzip

Ein wesentlicher Aspekt ist die Unterscheidung zwischen dem Brutto- und dem Nettoprinzip. Nach dem Bruttoprinzip wird der gesamte Bruttobetrag des durch die Tat erlangten Vorteils eingezogen, ohne Abzüge. Dies gilt insbesondere bei illegalen Geschäften, wo das Bruttoprinzip strikt angewendet wird. Das Nettoprinzip hingegen würde nur den tatsächlich verbleibenden Gewinn nach Abzug von Kosten erfassen, was jedoch in der Praxis weniger Anwendung findet.

Entreicherung und Unverhältnismäßigkeit

Gemäß § 459g StPO kann die Vollstreckung der Einziehung unterbleiben, wenn der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist (Entreicherung) oder wenn die Vollstreckung unverhältnismäßig wäre. Dies dient dem Schutz der Betroffenen vor existenziellen Härten und stellt sicher, dass die Einziehung nicht zu einer unzumutbaren Belastung führt.

Abgrenzung zum Zivilrecht

Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Bereicherungsrecht, das in den §§ 812 ff. BGB geregelt ist, folgt die strafrechtliche Vermögensabschöpfung eigenen Regeln. Während das Zivilrecht auf die Rückgabe ungerechtfertigter Bereicherungen abzielt, geht es im Strafrecht um die Prävention und Sanktionierung von Straftaten durch die Entziehung der Taterträge.

Praktische Relevanz

Die Einziehung von Taterträgen hat in der Praxis eine erhebliche Bedeutung. Sie wird in einer Vielzahl von Fällen angewendet, von Wirtschaftsdelikten über Drogenhandel bis hin zu Korruption. Die effektive Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und oft auch internationalen Institutionen.

Fazit

Die Einziehung von Taterträgen gemäß den §§ 73 ff. StGB ist ein mächtiges Werkzeug im Kampf gegen die Kriminalität. Sie stellt sicher, dass Verbrechen sich nicht lohnen und trägt zur Gerechtigkeit bei. Anwälte, die in diesem Bereich tätig sind, müssen sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die praktischen Herausforderungen der Vermögensabschöpfung genau kennen, um ihre Mandanten effektiv vertreten zu können.

{{count_recursive}} Artikel relevant zu diesem Rechtsgebiet
{{count_recursive}} Artikel relevant zu diesem Rechtsgebiet

09/01/2025 09:17

Die Abgrenzung zwischen transitorischem Besitz und faktischer Verfügungsgewalt im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung nach § 73 Abs. 1 StGB ist eine Kernfrage der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Insbesondere zwei Entscheidungen – das Urteil des 1. Strafsenats vom 1. Juni 2022 (1 StR 421/21) und der Beschluss des 3. Strafsenats vom 10. Januar 2023 (3 StR 343/22) – beleuchten die Thematik im Zusammenhang mit Betrugstaten nach dem Modus Operandi des „falschen Polizeibeamten“.
18/12/2024 15:50

Dieser Artikel richtet sich an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Compliance-Officer sowie politisch und rechtlich interessierte Fachleute, die sich mit den EU-Sanktionen gegen Russland und deren weitreichenden Auswirkungen befassen müssen. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen, typische Problemkreise und Anwendungsbereiche zu analysieren und Lösungsansätze sowie divergierende rechtliche Meinungen darzustellen.
17/07/2024 14:33

In der heutigen globalisierten Welt gewinnt die Diskussion über die Grenzen nationaler und unionaler Sanktionsmöglichkeiten zunehmend an Bedeutung. Insbesondere der Schutz des verfassungsrechtlich garantierten Eigentums steht dabei im Fokus. Dieser Artikel beleuchtet die Herausforderungen und Spannungsfelder zwischen strafprozessualen Notwendigkeiten und der Unschuldsvermutung, insbesondere bei eigentumsrelevanten Beschlagnahmen und Vermögensarresten. Dabei werden auch über- und zwischenstaatliche Aspekte im Kompetenzbereich der EU betrachtet.
17/07/2024 13:58

Dieser Artikel richtet sich an Strafverteidiger, Rechtsanwälte, und juristisch Interessierte, die sich mit der komplexen Schnittstelle zwischen internationalen Sanktionen und nationalem Strafrecht befassen. Insbesondere wird ein Fall beleuchtet, bei dem ein russischer Staatsbürger aufgrund von Mietzahlungen für Immobilien, die im formalen Miteigentum seiner geschiedenen Frau stehen, strafrechtlich verfolgt wird. Der Artikel untersucht die strafrechtlichen und verfassungsrechtlichen Implikationen sowie die Zuständigkeitsfragen, die sich in solchen Fällen ergeben.
{{count_recursive}} Urteile relevant zu diesem Rechtsgebiet

moreResultsText

{{count_recursive}} Urteile relevant zu diesem Rechtsgebiet

published on 06/01/2025 17:49

Wer sollte diesen Beschluss lesen und warum? Der Beschluss ist relevant für Strafrechtler, insbesondere Verteidiger und Richter, sowie für Wissenschaftler, die sich mit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung befassen. Die Entsc
published on 06/01/2025 17:27

In diesem Urteil setzt sich der Bundesgerichtshof mit der Einziehung von Taterträgen (§ 73 Abs. 1 StGB) im Zusammenhang mit Beihilfe zum Betrug auseinander. Der Angeklagte war als Abholer im Rahmen des "Polizistentricks" tätig und holt
published on 06/01/2025 12:30

Einziehung von Taterträgen aus unerlaubten Bankgeschäften und sittenwidrigen Darlehen: Klärung des Bruttoprinzips und der gesamtschuldnerischen Haftung Der Beschluss des OLG Hamm setzt neue Maßstäbe für die Einziehung v
published on 06/01/2025 12:01

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (3 StR 390/21) präzisiert die strafrechtlichen Maßstäbe für die Einziehung von Vermögenswerten aus kriminellen Handlungen, insbesondere aus Betäubungsmittelhandel und unerlaubten Ban