Insolvenzverwalter
Unterthemen von Insolvenzverwalter
Anwälte
85 Anwälte, die zum Insolvenzverwalter beraten.
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
Erbrecht
Ihr Fachanwaltskanzlei in Aachen
ArbeitsrechtBeendigung von ArbeitsverhältnissenKündigungsschutzBetriebsübergangBetriebsverfassungsrechtFactoring 57 mehr anzeigen
Viktoriastraße 73-75, 52066 Aachen
12 Anwälte
Udo Feser Rechtsanwälte Vereidigte Buchprüfer, Partnerschaftsgesellschaft
ArbeitsrechtErbrechtHandels- und GesellschaftsrechtInsolvenzrechtInsolvenzverwalterVerbraucherinsolvenzverfahren 1 mehr anzeigen
Uhlandstraße 165, 10719 Berlin
3 Anwälte
Rechtsanwalt & Fachanwalt Sandro Dittmann - Kanzlei für Wirtschaftsrecht und Steuerrecht
ArbeitsrechtErbrechtHandels- und GesellschaftsrechtInsolvenzrechtInsolvenzverwalterProzessrecht 4 mehr anzeigen
Schlesischer Pl. 2, 01097 Dresden
2 Anwälte
Insolvenzrecht: Zugriff des Insolvenzverwalters auf das Auseinandersetzungsguthaben
20.06.2018
Eine Wohnungsgenossenschaft kann den Zugriff des Insolvenzverwalters auf das Auseinandersetzungsguthaben nicht ausschließen, ohne dass dies durch schützenswerte Interessen gerechtfertigt wird – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
Europäischer Gerichtshof Urteil, 16. Juni 2016 - C-351/14
bei uns veröffentlicht am 16.06.2016
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer)
16. Juni 2016 (
*1
)
„Vorlage zur Vorabentscheidung — Sozialpolitik — Richtlinie 2010/18/EU — Überarbeitete Rahmenvereinbarung, die von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB über
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Feb. 2003 - 3 U 142/02
bei uns veröffentlicht am 12.02.2003
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 26.07.2002 - 3 O 510/01 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstrec
Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 14. Feb. 2014 - 145 IN 450/10
bei uns veröffentlicht am 14.02.2014
Tenor
wird die berichtigte Vorschussberechnung des Verwalters vom 13.02.2014, nach der 1356 Mitglieder der Genossenschaft in Höhe der Haftsumme von 1.200,00 EUR vorschusspflichtig sind, gemäß § 108 Absatz 2, Satz 1 GenG für vollstreckbar erklärt.
Es
Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2018 - II ZR 2/16
bei uns veröffentlicht am 15.05.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 2/16 Verkündet am: 15. Mai 2018 Stoll Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Landgericht Freiburg Urteil, 11. Nov. 2011 - 12 O 71/10
bei uns veröffentlicht am 11.11.2011
Tenor
1. Auf Antrag des Klägers wird die in der Generalversammlung der Beklagten vom 16. April 2010 zu TOP 4 + 5 abgehaltene Wahl zum Vorstand … für nichtig erklärt.
2. Auf Antrag des Klägers wird die in der Generalversammlung der Beklagten
Landgericht Stuttgart Urteil, 22. Feb. 2005 - 17 O 610/04
bei uns veröffentlicht am 22.02.2005
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass der Kläger durch Beschluss der Beklagten vom 04.12.2003 aus der T-Z. e.G. nicht ausgeschlossen, sondern weiterhin Mitglied ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil i
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 23. Nov. 2006 - 5 U 140/06
bei uns veröffentlicht am 23.11.2006
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. August 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck geändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 239,30 € nebst 5% Punkte Zinsen über dem.
Landgericht Halle Urteil, 25. Nov. 2014 - 8 O 48/14
bei uns veröffentlicht am 25.11.2014
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 64,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.01.2014 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt d
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 06. Dez. 2007 - 5 U 68/07
bei uns veröffentlicht am 06.12.2007
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25. April 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig voll
Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2018 - IX ZR 56/17
bei uns veröffentlicht am 26.04.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 56/17 Verkündet am: 26. April 2018 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 35, 80 Abs.
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 04. Sept. 2008 - 4 U 135/07
bei uns veröffentlicht am 04.09.2008
I. Das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 4. September 2007 wird geändert:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil i
Landgericht Köln Urteil, 27. März 2014 - 86 O 81/13
bei uns veröffentlicht am 27.03.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstrec
Bundesfinanzhof Urteil, 23. Jan. 2013 - I R 70/11
bei uns veröffentlicht am 23.01.2013
Tatbestand
1
I. Streitig ist, ob ein zum 31. Dezember 1998 festgestellter verbleibender Verlustabzug bzw. vortragsfähiger Gewerbeverlust nach einer Verschmelzung (Situat
Landgericht Rottweil Urteil, 21. Okt. 2015 - 1 S 78/15
bei uns veröffentlicht am 21.10.2015
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Rottweil vom 04.05.2015, Az. 1 C 631/13, wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollst
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 15. Juni 2009 - 3 W 14/09
bei uns veröffentlicht am 15.06.2009
Tenor
I. Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3 000,00 € festgesetzt.
Gründe
1
Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß §§ 147 Abs