Geschäftsführeruntreue

erstmalig veröffentlicht: 16.03.2024, letzte Fassung: 16.03.2024
beira.de Redaktion

Die Geschäftsführeruntreue ist ein ernstzunehmendes Delikt im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, das die Vertrauensgrundlage zwischen Geschäftsführern und den ihnen anvertrauten Unternehmen sowie deren Stakeholdern betrifft. Dieses Delikt bezieht sich auf Handlungen von Geschäftsführern, die ihre Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletzen und dadurch dem Unternehmen Schaden zufügen. Der folgende Artikel bietet eine detaillierte Übersicht über die rechtlichen Aspekte der Geschäftsführeruntreue und unterstreicht die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen.

Rechtlicher Rahmen

Die Geschäftsführeruntreue ist primär durch § 266 StGB (Untreue) geregelt. Der Paragraph schützt das Vermögen und stellt Handlungen unter Strafe, bei denen eine Person vorsätzlich die ihr durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis zur Verwaltung fremden Vermögens missbraucht und dadurch dem Inhaber des Vermögens einen Nachteil zufügt. Im Unternehmenskontext betrifft dies insbesondere Geschäftsführer, die ihre Verwaltungsbefugnisse zum Nachteil des Unternehmens ausüben.

 

Typische Szenarien der Geschäftsführeruntreue

Missbrauch von Unternehmensvermögen: Die Verwendung von Firmenvermögen für persönliche Zwecke oder für Projekte ohne wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen.

Risikoreiche Geschäftsentscheidungen: Die Durchführung von Geschäften, die ein unverhältnismäßig hohes Risiko für das Unternehmen darstellen, ohne angemessene Absicherung oder Risikoanalyse.

Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht: Das Unterlassen notwendiger Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität und des Vermögens des Unternehmens.

 

Strafmaß und rechtliche Konsequenzen

Verstöße gegen die Pflichten als Geschäftsführer und daraus resultierende Schäden für das Unternehmen können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. In schweren Fällen sind auch höhere Strafen möglich. Darüber hinaus können zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer erhoben werden, um den entstandenen Schaden zu kompensieren.

 

Präventionsmaßnahmen

Zur Vorbeugung gegen Geschäftsführeruntreue ist es essenziell, klare Richtlinien und interne Kontrollmechanismen zu etablieren:

Implementierung eines Compliance-Managements: Die Schaffung von Strukturen und Prozessen, die die Einhaltung rechtlicher Vorgaben sicherstellen.

Regelmäßige Schulungen: Bewusstseinsbildung und Fortbildung für Geschäftsführer und leitende Angestellte über ihre Pflichten und Risiken.

Transparente Entscheidungsfindung: Einführung von Verfahren, die eine nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsfindung gewährleisten.

 

Aktuelle Herausforderungen

Die dynamische Entwicklung der Wirtschaft, neue Geschäftsmodelle und die Digitalisierung stellen Geschäftsführer vor immer neue Herausforderungen. Die korrekte Abwägung zwischen unternehmerischer Freiheit und der Vermeidung unangemessener Risiken erfordert eine fortlaufende Auseinandersetzung mit den aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

 

Fazit

Geschäftsführeruntreue ist ein Delikt, das weitreichende Folgen für Unternehmen und deren Verantwortliche haben kann. Eine umsichtige Unternehmensführung, die sich an rechtlichen und ethischen Standards orientiert, ist entscheidend, um Verstöße zu vermeiden und das Vertrauen aller Stakeholder zu wahren. Im Zweifelsfall sollte stets rechtlicher Rat eingeholt werden, um die eigene Handlungssicherheit zu erhöhen und das Unternehmen vor Schäden zu schützen.

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1 Anwälte, die zum Geschäftsführeruntreue beraten.

Rechtsanwalt Andrey Lepscheew


Rechtsanwalt Andrey Lepscheew