Ra.de FAQ

FAQ: Kann ich mich darauf verlassen, dass jedes Urteil, das ich lese auf die vor- und nachgehende Instanz verweist?

FAQ

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Kann ich mich darauf verlassen, dass jedes Urteil, das ich lese auf die vor- und nachgehende Instanz verweist?

Wir bemühen uns stets um die Übersichtlichkeit und Vollständigkeit aller Gesetze, Fachartikel, Profile, Themenseiten und insbesondere auch Urteile und Beschlüsse.

Uns ist Transparenz in der Justiz wichtig. Aus diesem Grund bieten wir Ra.de-Nutzern die Möglichkeit, Urteile selbst hochzuladen und bitten sie - sofern vorhanden -  die vor,- bzw. nachgehende Instanz zu veröffentlichen oder zumindest auf diese zu verweisen. Leider haben wir nicht die Kapazitäten, um jedes Urteil auf die Vollständigkeit hin zu überprüfen und können nicht gewährleisten, dass jedes Urteil auf die vor,- bzw. nachgehende Instanz verweist.

Hier sind Sie gefragt! Helfen Sie uns Vertrauen in die Dritte Gewalt zu schaffen und veröffentlichen Sie Ihre erstrittenen Urteile. 

Wir danken Ihnen im Namen aller Nutzer für Ihre Zeit und Ihr Engagement!

Haben Sie noch Fragen? Lesen Sie hier, die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten! Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns per Email unter [email protected].

Preisliste Premium

 

Anzahl Einzelprofile monaltlich jährlich
1 25 € 250 €
2 45 € 450 €
3 65 € 650 €
4 85 € 850 €
5 100 € 1000 €
6 115 € 1,150 €
7 130 € 1,300 €
8 140 € 1,400 €
9 150 € 1,500 €
10 160 € 1,600 €

weitere Einzelprofile €5 pro Person /Monat oder 50€ /Jahr

 

FAQ : Wer kann sich bei Ra.de registrieren?

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Wer kann sich bei Ra.de registrieren?

 

Die Rechtsplattform Ra.de soll für Juristen, Studenten, Wissenschaftler, Anwälte, Richter, Notare, Dolmetscher oder aber auch für Detektive und Steuerberater ein umfassendes und vor allem kostenloses Arbeitsinstrument darstellen. Bei Ra.de können sich mithin sowohl Rechtsexperten als auch Rechtsuchende registrieren.

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FAQ: Wie kann ich meinen Ra.de-Account löschen?

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Wie kann ich meinen Ra.de-Account löschen?
 

Ziel von Ra.de ist es, Recht verständlich für alle zu machen. Deshalb ist es uns wichtig, dass sowohl Rechtssschende als auch Juristen und andere Berufsgruppen kostenlosen Zugang zu Ra.de erhalten. Jede Person kann einen Basic-Account kostenlos erstellen und nutzen. Sollten Sie sich dennoch dafür entscheiden Ihren bestehenden Ra.de-Account zu löschen, kontaktieren Sie uns unter [email protected] mit dem Betreff "Ra.de-Account löschen". Wir freuen uns Sie jederzeit wieder bei Ra.de begrüßen zu dürfen und bedanken uns im Namen aller Ra.de-Nutzer für Ihre Zeit und Engagement auf Ra.de!

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FAQ: Ist es möglich Fachartikel auch anonym zu veröffentlichen?

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Ist es möglich Fachartikel auch anonym zu veröffentlichen? 

Informationen folgen!

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FAQ: Mein Computer ist abgestürzt, während ich einen Artikel geschrieben habe. Gibt es eine Möglichkeit den Artikel wiederherzustellen?

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Mein Computer ist abgestürzt, während ich einen Artikel geschrieben habe. Gibt es eine Möglichkeit den Artikel wiederherzustellen? 

Das kommt darauf an, ob Sie Ihren Artikel vorher gespeichert haben. Sollen Sie Ihren Artikel nicht finden können, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected]. Wir werden versuchen Ihren Artikel zu finden und kontaktieren Sie zeitnah. Bitte denken Sie daran Ihre Veröffentlichungen immer zu speichern und auch während des Schreibvorgangs auf „speichern ohne zu veröffentlichen“ zu drücken. Weiterhin viel Erfolg auf Ra.de!

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FAQ: Ich möchte meine Fachartikel nicht zu einer Themenseite hinzufügen. Muss ich das?

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Ich möchte meine Fachartikel nicht zu einer Themenseite hinzufügen. Muss ich das?
 

Nein, Sie müssen Ihre Fachartikel zu keiner Themenseite hinzufügen. Zum Zwecke der Übersichtlichkeit von Ra.de sowie der besseren Auffindbarkeit und gesteigerten Popularität Ihres Profils empfehlen wir Ihnen alle Ihre Fachartikel zu den bestehenden Themenseiten hinzuzufügen. Sollten Sie nicht die passende Themenseite zu Ihrem Fachartikel finden, können Sie uns jederzeit unter [email protected] kontaktieren. Nennen Sie uns bitte den Titel Ihres Artikels sowie das gewünschte Thema. Wir werden uns darum bemühen, Ihren Wunsch zeitnah umzusetzen, so dass auch Sie von den Vorteilen einer Themenseite profitieren können.

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FAQ: Wer kann Themenseiten erstellen?

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Wer kann Themenseiten erstellen?
 

Sie können als Premium-Mitglied,schon bald, bei Ra.de eigenständig neue Themenseiten erstellen und umfassend sowie übersichtlich über verschiedene Themen und Rechtsgebiete informieren. So gewähren Sie potentiellen Kunden oder Mandanten einen umfangreichen Einblick in verschiedene Themenbereiche. Als Basic-Mitglied können Sie IHre Fachartikel jederzeit zu einer der bereits existierenden Themenseiten hinzufügen.

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FAQ: Für wen ist Ra.de interessant und warum?

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Für wen ist Ra.de interessant und warum?
 

Die Rechtsplattform Ra.de ist sowohl für Juristen als auch für Rechtssuchenden ein hilfreiches Arbeitsinstrument. Als Rechtsssuchender werden Sie bei Ra.de  umfassend informiert und erhalten einen Überblick zu verschiedenen Rechtsgebieten. Als Jurist können Sie selbst Fachartikel und Gesetzeskommentare veröffentlichen, und optimieren so Ihre Onlinepräsenz. 

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FAQ: Warum haben einige Profile keine Direktnachricht-Funktion?

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Warum haben einige Profile keine Direktnachricht-Funktion?
 

Die Direktnachricht-Funktion ist den Ra.de-Nutzern vorbehalten, die ein Ra.de Premium-Account besitzen. Mit der Direktnachricht-Funktion können potentielle Kunden oder Mandanten schnell und direkt Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Dazu sind nur wenige Mausklicks erforderlich! Möchten auch Sie von diesem Feature profitieren? Dann werden Sie jetzt Premium-Mitglied und überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen eines Premium-Accounts!

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FAQ: Wo kann ich unangemessenes Verhalten und Belästigungen melden?

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Wo kann ich unangemessenes Verhalten und Belästigungen melden?

Sie haben das Gefühl belästigt worden zu sein? Jemand hat sich herablassend über Sie geäußert, Sie beleidigt oder bedroht? Bitte zögern Sie nicht! Kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter [email protected] und schicken uns neben einer ausführlichen Schilderung des Ereignisses auch -sofern vorhanden- entsprechende Nachweise (Screenshots, Fotoaufnahmen etc.). Wir nehmen alle Schilderungen von unangemessenen Verhalten ernst und dulden auf Ra.de weder, Beleidigungen, Bedrohungen noch jegliches andere unangemessene Verhalten. Zudem bemühen wir uns - nach vorheriger Prüfung - um die Sperrung aller unangemessenen, diffamierenden, rassistischen und sexistischen Beiträge. Bleiben Sie respektvoll! 

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FAQ: Ich weiss nicht, wer dieses Urteil gesprochen hat. Muss ich die Namen der Richter:innen immer angeben?

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Ich weiss nicht, wer dieses Urteil gesprochen hat. Muss ich die Namen der Richter:innen immer angeben?

Sie können Urteile und Beschlüsse auch veröffentlichen, wenn Sie den Namen der zuständigen Richter:innen nicht kennen. Wenn die zuständigen Richter:innen  im Urteil genannt werden, bitten wir Sie, zum Zwecke der Transparenz, diese zu nennen. Wir bedanken uns im Namen aller Nutzer für Ihr Engagement - Gemeinsam machen wir Recht verständlich für alle!

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FAQ: Wo finde ich meine veröffentlichten Artikel, Urteile und andere Dokumente?

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Wo finde ich meine veröffentlichten Artikel, Urteile und andere Dokumente?
 

Sie finden Ihre bereits veröffentlichten (!) Dokumente, indem Sie in Ihrer Profilleiste, die sich links auf Ihren Bildschirm befindet, auf "Unsere Artikel und andere Dokumente" klicken. Sie können das Dokument immer noch nicht finden? Kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected] und nennen den Titel des Dokumentes sowie das Datum der Veröffentlichung. Wir werden versuchen das Problem zu identifizieren und Ihr Dokument so zeitnah wie möglich zu finden.

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FAQ: Es sind nicht alle Rechtsgebiete aufgeführt. Kann ich ein fehlendes Rechtsgebiet hinzufügen?

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Es sind nicht alle Rechtsgebiete aufgeführt. Kann ich ein fehlendes Rechtsgebiet hinzufügen?

Nein, Sie können, als Ra.de-Nutzer leider nicht eigenständig ein fehlendes Rechtsgebiet hinzufügen. Bitte senden Sie eine E-Mail an [email protected] und benennen das fehlende Rechtsgebiet. Nach einer kurzen Überprüfung werden wir das fehlende Rechtsgebiet hinzufügen und Sie persönlich informieren. Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Engagement!

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FAQ: Sind alle veröffentlichten Gesetze aktuell?

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Sind alle veröffentlichten Gesetze aktuell?

Die von uns veröffentlichten Gesetze werden regelmäßig aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht. Sollte es doch mal passieren, dass ein Gesetz nicht auf den neusten Stand ist, bitten wir Sie uns zu kontaktieren. 

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FAQ: Was kann ich tun, wenn das von mir in einem Artikel beschriebene Thema keiner Themenseite zugeordnet werden kann?

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Was kann ich tun, wenn das von mir in einem Artikel beschriebene Thema keiner Themenseite zugeordnet werden kann? 

Themenseiten helfen Ra.de-Nutzern sich zu orientieren und sorgen für Übersichtlichkeit. Wir, das Team von Ra.de, bemühen uns stets darum, dass jeder Artikel einer Themenseite zugeordnet werden kann. Zu diesen Zweck erstellen wir wöchentlich neue Themenseiten. Sollten Sie dennoch nicht das passende Thema gefunden haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an [email protected] und nennen Sie uns den Titel Ihrer Veröffentlichung sowie das von Ihnen gewünschte Thema. Wir werden uns darum bemühen, Ihren Wunsch zeitnah umzusetzen und bedanken uns im Voraus für Ihr Engagement!

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FAQ: Was sind Themenseiten?

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Was sind Themenseiten?
 

Themenseiten dienen primär dazu, dem Leser einen Einstieg in unterschiedliche Rechtsgebiete zu ermöglichen. Mit Hilfe von Themenseiten können Sie ein Rechtsgebiet oder ein Thema übersichtlich und umfassend darstellen. Auf diese Weise präsentieren Sie nicht nur Ihr Fachwissen, sondern gewähren gleichzeitig ihren Mandanten einen Einblick in die entsprechende Materie. Das Recht ist komplex und sehr umfangreich, mit Hilfe der Themenseiten soll es für alle verständlicher gemacht werden. 

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FAQ - Was ist Ra.de?

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Was ist Ra.de?

Ra.de ist ein Rechtsportal für alle. Gemeinsam mit Juristen, Studenten, Anwälten, Richtern und Rechtsinteressierten erschaffen wir die größte systematische Darstellung für deutsches-, europäisches- und internationales Recht.

Als Ra.de-Mitglied werden Sie zu verschiedenen Themen und aufkommenden Rechtsfragen umfassend informiert. Gleichzeitig erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die für Sie interessanten Rechtsbereiche. Sie können Fachartikel, Themenseiten, Gesetzeskommentare und Urteile lesen und selbst veröffentlichen. Werden Sie jetzt Teil der Ra.de-Community!

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FAQ: Was sind Fachartikel?

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Was sind Fachartikel? 

Die Fachartikel bieten Ihnen einen tiefen Einblick in die für Sie interessanten Themen. Sie haben sich über die Themenseiten einen Überblick verschafft und möchten die Materie nun tiefer durchdringen? Kein Problem! Lesen Sie entsprechende Fachartikel zu unterschiedlichen Themenbereichen und Rechtsgebieten. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spass und Erfolg auf Ra.de!

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FAQ: Was sind Online-Kommentare?

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Was sind Online-Kommentare? 

Ein Ra.de-Online-Kommentar ist grundsätzlich nichts anderes als ein Gesetzeskommentar (kurz: Kommentar), der online, bei Ra.de, veröffentlicht wird. In Gesetzeskommentaren erklären Juristen Paragraphen oder Artikel und äußern sich kritisch zu deren Auslegung.  Die Kommentare dienen zur korrekten Verwendung von Gesetzen und Artikeln in der juristischen Praxis. Dort genießen sie einen hohen Stellenwert. Gesetzeskommentare sind jedoch auch im Jurastudium nicht wegzudenken. Jurastudenten benötigen sie, um Hausarbeiten anzufertigen, Aktenvorträge zu halten und Klausuren erfolgreich abzusolvieren. Auch wenn es sich bei Kommentaren nicht um amtliche Veröffentlichungen handelt, werden diese von verschiedenen Institutionen, darunter auch der Regierung, als Quellenangabe genutzt und werden insbesondere für die Begründung und zum Erlass von Gesetzen herangezogen.

Rechtsanwälte, Richter und Juristen erhalten bei Ra.de die Möglichkeit einen Gesetzeskommentar zu schreiben und ihn auf der Rechtsplattform, zu veröffentlichen. Sie sind Fachanwalt für Strafrecht und sind dabei auf Betrug und andere Betrugsdelikte spezialisiert?  Schreiben Sie einen Kommentar zu § 263 StGB! Auf diese Weise präsentieren Sie Ihr Wissen und können von digitaler Aufmerksamkeit profitieren.

Haben Sie noch Fragen? Lesen Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten! Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns per Email unter [email protected].

FAQ: Warum ist es wichtig, dass ich als Rechtsanwält:in Fachartikel veröffentliche?

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Warum ist es wichtig, dass ich als Rechtsanwält:in Fachartikel veröffentliche? 

 

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FAQ: Wer kann Fachartikel schreiben?

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Wer kann Fachartikel schreiben? 

 

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FAQ: Kann ich mich als Jurastudent:in bei Ra.de registrieren?

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Darf ich mich als Jurastudent:in bei Ra.de registrieren?
 

Ja, Sie können sich als Jura-Student:in auf Ra.de registrieren. Für Jura-Studenten ist Ra.de ein optimales Arbeitsinstrument um einen umfassenden Überblick über bestehende Rechtsfragen- und Themen zu erhalten. Zugleich werden Jura-Studenten bei uns zu den aktuellsten Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen up to date gehalten.

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FAQ: Wer darf Online-Kommentare verfassen?

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Wer darf Online-Kommentare verfassen?

Rechtsanwälte, Richter und Juristen erhalten bei Ra.de die Möglichkeit einen Gesetzeskommentar zu schreiben und ihn auf der Rechtsplattform, zu veröffentlichen. Sie sind Fachanwalt für Strafrecht und sind dabei auf Betrug und andere Betrugsdelikte spezialisiert?  Schreiben Sie einen Kommentar zu § 263 StGB! Auf diese Weise präsentieren Sie Ihr Wissen und können von digitaler Aufmerksamkeit profitieren.

Grundsätzlich kann jede Person, die bei Ra.de registriert ist einen Ra.de-Online-Kommentar schreiben. Da jedoch bereits das Lesen eines Gesetzeskommentars für Personen ohne juristische Vorkenntnisse, eine Herausforderung darstellt, möchten wir Sie bitten, nur dann einen Gesetzeskommentar zu verfassen, wenn Sie die Erläuterung des Gesetzes vollständig verstanden haben und bereit sind verschiedene Ansichten und Rechtsprechung umfassend und verständlich darzustellen.

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FAQ: Mein Name wurde ohne mein Einverständnis im Zusammenhang mit einem Urteil, an dem ich beteiligt war, veröffentlicht. Was kann ich tun?

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Mein Name wurde ohne mein Einverständnis im Zusammenhang mit einem Urteil, an dem ich beteiligt war, veröffentlicht. Was kann ich tun?

Informationen folgen!

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FAQ: Welche Vorteile hat ein Ra.de-Premium-Account für mich?

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Welche Vorteile hat ein Ra.de-Premium-Account für mich?
 

Testen Sie den Premium-Account zwei Monate kostenlos und profitieren Sie von weiteren Features und einer besseren Sichtbarkeit. Sollten Sie nach zwei Probemonaten widererwartend auf Ihren kostenlosen Basic-Account zurückgreifen wollen, können Sie Ihre Bestellung innerhalb dieser zwei Monate jederzeit und kostenlos widerrufen.

Weitere Informationen folgen.

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FAQ: Warum sollte ich zu jedem Fachartikel ein Bild hinzufügen?

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Warum sollte ich zu jedem Fachartikel ein Bild inzufügen? 

Zum Zwecke der Übersichtlichkeit von Ra.de bitten wir alle Nutzer, bei der Veröffentlichung von Fachartikeln auch entsprechende Bilder einzupflegen. Passende Bilder lenken die Aufmerksamkeit des Lesers auf die entsprechende Veröffentlichung. Mit einem übersichtlichen und vollständigen Artikel können Sie so das Interesse potentieller Kunden oder Mandanten wecken. Sie sind noch auf der Suche nach passenden Bildern? Die Internetseite www.pixabay.com bietet kostenlose, nicht urheberrechtlich geschützte Bilder zum Download an. Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach passenden Bildern? Kontaktieren Sie uns unter [email protected] mit dem Betreff "Suche passende Bilder" und nennen Sie uns das Thema sowie den Namen Ihrer Veröffentlichung.

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FAQ: Ist es möglich Richter:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen und andere Personen auf Ra.de zu bewerten?

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Ist es möglich Richter:innen, Rechtsanwält:innen, Notare und andere Personen auf Ra.de zu bewerten?
 

Leider ist es im Moment nicht möglich Richter:innen, Rechtsanwält:innen, Notare und andere Personen auf Ra.de zu bewerten. Dieses Feature wurde von uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingerichtet. 

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FAQ: Was bedeutet SEO-Sichtbarkeit?

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Was bedeutet SEO-Sichtbarkeit? 

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FAQ: Warum ist es erlaubt. beim Veröffentlichen von Urteilen, die Namen der beteiligten Richter:innen zu nennen?

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Warum ist es erlaubt. beim Veröffentlichen von Urteilen, die Namen der beteiligten Richter:innen zu nennen?

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FAQ: Was muss ich beachten, wenn ich einen Online-Kommentar schreibe?

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Was muss ich beachten, wenn ich einen Online-Kommentar schreibe?

Für einen Ra.de-Online-Kommentar reicht es aus, dass Sie das entsprechende Gesetz oder den Artikel erklären. Bitte bemühen Sie sich verschiedene Ansichten von Autoren umfassend und insbesondere korrekt zu erläutern. Bitte lesen Sie zu diesem Zweck mindestens drei juristische Gesetzeskommentare sowie verschiedene Urteile, zu den von Ihnen gewählten Paragraphen oder Artikel und schreiben nur, wenn sie diese vollständig verstanden haben. 

Nicht notwendig ist es hingegen, dass Sie die verschiedenen Ansichten der Autoren selbst kommentieren und Ihre eigene Meinung äußern. Eine persönliche Stellungnahme ist dennoch erlaubt und auch erwünscht.

Sie müssen außerdem immer deutlich machen, woher ihr Wissen stammt, indem Sie Fundstellen in Fußnoten nachweisen. Bitte denken Sie deshalb daran, dass jede Aussage, die nicht Ihren eigenen Gedanken entsprungen ist, mit einer Fußnote zu versehen ist. Jedes fremde Zitat muss für den Leser des Online-Kommentars als fremdes Zitat erkennbar sein. Fremde Gedanken, Arbeitsergebnisse, Bilder und Ansichten, die ohne ein entsprechendes Zitat übernommen werden, stellen einen Verstoß gegen das Urheberrecht des jeweiligen Autors dar.

 

§ 51 Urheberrechtsgesetz - Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitates, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhaltes aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

 
Nicht urheberrechtlich geschützte Werke können problemlos verwendet werden. Das gilt auch für Werke deren Schöpfer bereits mehr als 70 Jahre tot ist. Auch amtliche Werke wie Gesetze, Urteile und Verordnungen sowie wissenschaftliche und historische Fakten können Sie grundsätzlich problemlos Ihre Texte einbinden. Bitte beachten Sie, dass diese Daten selbst verwendet werden dürfen, dass jedoch die Form, in der sie dargestellt werden, dennoch urheberrechtlichen Schutz genießen kann.

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