Rechtsgebiet
Allgemeines Strafrecht: Grundlagen und wesentliche Aspekte
23 Unterthemen · 80 von 2.133 Normen · 5 Urteile im Überblick
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Das Allgemeine Strafrecht (AT) bildet das dogmatische Grundgerüst für die Bestrafung. Es regelt nicht einzelne Delikte (wie Diebstahl), sondern die übergreifenden Voraussetzungen, unter denen Verhalten als Straftat geahndet wird (anwendbar auch auf das Nebenstrafrecht).
Das höchste Prinzip ist das Gesetzlichkeitsprinzip (Nulla poena sine lege) aus Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor sie begangen wurde. Dies verbietet rückwirkende Bestrafung oder Analogie zu Lasten des Täters. Jede Straftat wird in drei Stufen geprüft: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld. Fehlt die Rechtswidrigkeit (z. B. durch Notwehr nach § 32 StGB) oder die Schuld (z. B. Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB), scheidet eine Bestrafung aus.
Zudem wird zwischen Täterschaft (§ 25 StGB) und Teilnahme (Anstiftung nach § 26 StGB, Beihilfe nach § 27 StGB) differenziert. Eine weitere Weichenstellung ist der Vorsatz: Strafbar ist grundsätzlich nur das vorsätzliche Handeln (§ 15 StGB); Fahrlässigkeit (Sorgfaltspflichtverletzung) ist nur strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich androht.
Die strafrechtliche Verfolgung wegen versuchter Anstiftung zu einem Verbrechen erfolgt, selbst wenn die Person, die das Verbrechen begehen soll, noch nicht konkret feststeht. Weiterlesen ›
Ein Verändern von Daten im Sinne des § 303a Abs. 1 StGB liegt vor, wenn eine Funktionsbeeinträchtigung der Daten herbeigeführt wird, die eine Änderung ihres Informationsgehalts oder Aussagewerts zur … Weiterlesen ›
Im Februar 2017 verurteilte das Berliner Landgericht des ersten Rechtszugs (251 Js 52/16) die beidigen Raser zur Höchststrafe: Lebenslänglich wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes in Tateinheit … Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Strafrecht“.
Schlüsselnormen
- § 263 StGBBetrug
- § 21 StGBVerminderte Schuldfähigkeit
- § 64 StGBUnterbringung in einer Entziehungsanstalt
- § 52 StGBTateinheit
- § 46 StGBGrundsätze der Strafzumessung
- § 20 StGBSchuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
- § 49 StGBBesondere gesetzliche Milderungsgründe
- § 63 StGBUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- § 53 StGBTatmehrheit
- § 27 StGBBeihilfe
- § 224 StGBGefährliche Körperverletzung
- § 73 StGBEinziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
- § 73c StGBEinziehung des Wertes von Taterträgen
- § 2 StGBZeitliche Geltung
- § 25 StGBTäterschaft
- § 211 StGBMord
- § 55 StGBNachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
- § 212 StGBTotschlag
- § 23 StGBStrafbarkeit des Versuchs
- § 177 StGBSexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
- § 266 StGBUntreue
- § 223 StGBKörperverletzung
- § 22 StGBBegriffsbestimmung
- § 250 StGBSchwerer Raub
- § 66 StGBUnterbringung in der Sicherungsverwahrung
- § 56 StGBStrafaussetzung
- § 176 StGBSexueller Missbrauch von Kindern
- § 74 StGBEinziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
- § 129a StGBBildung terroristischer Vereinigungen
- § 24 StGBRücktritt
- § 67 StGBReihenfolge der Vollstreckung
- § 54 StGBBildung der Gesamtstrafe
- § 242 StGBDiebstahl
- § 73a StGBErweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
- § 69 StGBEntziehung der Fahrerlaubnis
- § 240 StGBNötigung
- § 51 StGBAnrechnung
- § 129b StGBKriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung
- § 67d StGBDauer der Unterbringung
- § 57 StGBAussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe
- § 78 StGBVerjährungsfrist
- § 266a StGBVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- § 176a StGBSexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
- § 69a StGBSperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- § 243 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls
- § 249 StGBRaub
- § 267 StGBUrkundenfälschung
- § 184b StGBVerbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
- § 185 StGBBeleidigung
- § 11 StGBPersonen- und Sachbegriffe
- § 13 StGBBegehen durch Unterlassen
- § 244 StGBDiebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
- § 213 StGBMinder schwerer Fall des Totschlags
- § 316 StGBTrunkenheit im Verkehr
- § 17 StGBVerbotsirrtum
- § 253 StGBErpressung
- § 174 StGBSexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
- § 73d StGBBestimmung des Wertes des Erlangten; Schätzung
- § 255 StGBRäuberische Erpressung
- § 47 StGBKurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen
- § 46b StGBHilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten
- § 78c StGBUnterbrechung
- § 46a StGBTäter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung
- § 32 StGBNotwehr
- § 203 StGBVerletzung von Privatgeheimnissen
- § 30 StGBVersuch der Beteiligung
- § 129 StGBBildung krimineller Vereinigungen
- § 264a StGBKapitalanlagebetrug
- § 261 StGBGeldwäsche
- § 284 StGBUnerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
- § 315c StGBGefährdung des Straßenverkehrs
- § 246 StGBUnterschlagung
- § 241 StGBBedrohung
- § 26 StGBAnstiftung
- § 16 StGBIrrtum über Tatumstände
- § 28 StGBBesondere persönliche Merkmale
- § 62 StGBGrundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 14 StGBHandeln für einen anderen
- § 56f StGBWiderruf der Strafaussetzung
- § 130 StGBVolksverhetzung
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