Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte und fächerübergreifende Herangehensweise für ihn genau so selbstverständlich, wie das Arbeiten im Team. 

 
Rechtsanwalt Dirk Streifler ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), des Berliner Anwaltsvereins, Gründungsmitglied und seit dem 13.09.2012 Sprecher des Arbeitskreises Handels- und Gesellschaftsrecht beim  Berliner Anwaltsverein e.V. und Mitglied des Berlin/Brandenburger Arbeitskreises für Insolvenzrecht e.V..

Werdegang:
Nach der Berufsausbildung als Vollmatrose der Hochseefischerei mit Abitur beim Fischkombinat Rostock, studierte Rechtsanwalt Dirk Streifler zunächst BWL, VwL, Wirtschaftwissenschaften und Informatik an der Hochschule für Ökonomie in Berlin und nachfolgend  Rechtswissenschaften, Philosophie und Geschichte u. a. an der Georg August Universität in Göttingen.
Im Rahmen des Referendariates hatte er die Gelegenheit u.a. beim Landkreis Rügen, beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg, bei der Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Wedit (Deloitte & Touche) in Halle und bei dem Rechtsanwaltsbüro Sreevatsa Associates in Bangalore (Indien) tätig zu sein.
 
Im Jahr 2000 war Herr Streifler Mitbegründer der APROXO GmbH und deren erster kaufmännischer Geschäftsführer.
Seit dem 08.01.2001 ist er Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin und seither als Rechtsanwalt tätig. Rechtsanwalt Dirk Streifler ist zugelassen bei allen Amts- und Landgerichten und seit dem Januar 2006 auch beim Kammergericht und bei allen Oberlandesgerichten.
 
Im Jahr 2002 gründete er die Kanzlei Streifler & Kollegen. Er war ebenfalls Gründungspartner der BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und ist aktuell Partner der Kanzlei Streifler & Kollegen.
 
In der Zeit von 2008 - 2017 betrieb er, neben seiner anwaltlichen Tätigkeit, das Internetportal terminsvertretung.de. Er ist seit 2014 Geschäftsführer und Mitgesellschafter von ra.de und trust-on.net.


Weiterbildungen:

  • Handels- / Gesellschaftsrecht:

Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht
Juristische Fachseminare - Institut für angewandtes Recht 2007 / 2008
Als Mitglied des Arbeitskreises Handels- und Gesellschaftsrecht beim  Berliner Anwaltsverein e.V. nimmt er an dessen Fortbildungsveranstaltungen und den gesetzlich vorgeschriebenen zum Handels- und Gesellschaftsrecht regelmäßig teil.
 

  • Strafrecht / Steuerrecht / Steuerstrafrecht:

"Die Doppelrolle der Steuerfahndung"
IWW Institut 2007
 

  • Insolvenzrecht / Energierecht:

Insolvenz in der Energiewirtschaft: Forderungen sichern und durchsetzen"
Energie Training für die Praxis IIR Deutschland 2006

Sonstiges: 
Herr Streifler ist verheiratet und hat 3 Kinder. 

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Wir beraten Sie zu allen Fragen ums Handels- und Gesellschaftsrecht
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11.03.2007 23:42

Wie Sie uns finden
Subjectsandere
04.11.2009 11:42

Rechtsanwälte in Berlin Mitte Wilhelmstraße 46 
Subjectsandere
19.12.2022 10:46

Corona-Hilfen werden massiv zurückgefordert - Die Rückforderungsbescheide sind jedoch oftmals rechtswidrig. Dies stellte unter anderem das Das Oberverwaltungsgericht in Münster für das Land Nordrhein-Westfalen fest.
09.02.2022 13:13

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit beschlossen, denjenigen Unternehmen, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich stark betroffen sind, Unterstützungsgelder zu gewähren. Die sogenannten Subventionen wurden auf Antrag und größtenteils ohne vorangehende Prüfung gewährt, um betroffene Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ohne bürokratischen Aufwand zu unterstützen und ihr wirtschaftliches Überleben auf dem Markt zu sichern.  Nun fordern Bundesländer in großen Teilen die gezahlten Geldsummen zurück - für etliche Subventionsnehmer ist das  ein Schock, den sie  ersteinmal verarbeiten müssen - zuviel Zeit lassen, sollten sie sich dabei jedoch nicht!  Erfahren Sie in folgenden Artikel, was die Gründe für eine Rückforderung sind, welche Möglichkeiten Sie beim Erhalt eines Rückforderungsbescheides haben und was Sie unbedingt tun sollten, wenn gegen Sie ein Verfahren wegen Subventionsbetruges in die Wege geleitet worden ist.    Aktuelle Rechtsprechung Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 16.08.2022 den Klägern dreier Pilotverfahren Recht gegeben und entschieden, dass die Schlussbescheide mithilfe derer das Land NRW Corona-Soforthilfen zurückverlangen wollte, rechtswidrig sind (20 K 217/21). Kurz darauf hat auch das Verwaltungsgericht Köln (Urt. v. 16.09.2022 - 16 K 125/22)  zu Gunsten von Coronahilfen-Zuwendungsempfängern geurteilt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied eine Woche später, dass die Rückforderungsbescheide nicht rechtmäßig waren. Nun entschied in der zweiten Instanz auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (4 A 1986/22) am 17.03.2023 , dass die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aufgrund von Formulierungsfehlern des Landes Nordrhein-Westfalen, rechtswidrig waren. Hiermit schloss sich das Gericht der Auffassung des VG Düsseldorf aus der Vorinstanz an. Und auch das Verwaltungsgericht Hamburg (16 K 5209/21) entschied im April 2023 zu Gunsten des Klägers.   Dirk Streifler - Streifler&Kollegen
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published on 02.07.2024 18:56

Landgericht Berlin Beschluss vom 22. März 2024 Az.: (544 KLs) 247 Js 70/23 (24/23)   In dem Einziehungsverfahren g e g e n O., geboren am xx.xx.xxxx in B.,   Rechtsbeistand Rechtsanwalt Dirk Streifler, Wilelmstraße 46, 10117 Be
published on 07.05.2024 11:13

Verwaltungsgericht Berlin Urteil vom 19. Mai 2021 Az.: 28 K 84.18 A   Tenor Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Ziffer 4 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
published on 22.01.2024 14:11

Der Kläger, der die Gewährung von Asyl beantragte, wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Die Klage des Klägers wurde vom Gericht als offensichtlich unzulässig abgewiesen, da die Klagefrist bereits
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Der Kläger, der die Gewährung von Asyl beantragte, wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Die Klage des Klägers wurde vom Gericht als offensichtlich unzulässig abgewiesen, da die Klagefrist bereits abgelaufen war, als die Klageschrift beim Gericht einging. Der Kläger wurde zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt, und das Urteil ist unanfechtbar.
 
 
 
 

published on 20.01.2024 17:28

Das Amtsgericht Würzburg hat im Strafverfahren gegen den Angeklagten B, vertreten durch Rechtsanwalt Streifler Dirk, einen rechtskräftigen Strafbefehl vom 31.05.2017 abgeändert, wobei die Höhe eines Tagessatzes auf 10,00 EUR festg
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Das Amtsgericht Würzburg hat im Strafverfahren gegen den Angeklagten B, vertreten durch Rechtsanwalt Streifler Dirk, einen rechtskräftigen Strafbefehl vom 31.05.2017 abgeändert, wobei die Höhe eines Tagessatzes auf 10,00 EUR festgesetzt wurde.

 

published on 03.07.2025 16:30

BGH kippt Strafausspruch wegen doppelter Sanktion: Warum das Urteil vom 17. April 2025 (3 StR 405/24) für Strafverteidiger und Strafrichter gleichermaßen relevant ist Wer sollte dieses Urteil kennen – und warum? Strafverteidiger, Str
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BGH kippt Strafausspruch wegen doppelter Sanktion: Warum das Urteil vom 17. April 2025 (3 StR 405/24) für Strafverteidiger und Strafrichter gleichermaßen relevant ist

Wer sollte dieses Urteil kennen – und warum?

Strafverteidiger, Strafrichter und Staatsanwälte müssen dieses Urteil kennen. Es betrifft die Frage, ob neben einer Freiheitsstrafe zusätzlich eine Geldstrafe nach § 41 StGB verhängt werden darf, wenn gleichzeitig die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach §§ 73 ff. StGB erfolgt – etwa bei wirtschaftlich motivierten Straftaten wie massenhafter Urkundenfälschung oder Betrug. Der Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) korrigiert die Vorinstanz deutlich und stellt klar: Die gleichzeitige Verhängung beider Sanktionen bedarf sorgfältiger Begründung – andernfalls ist sie rechtsfehlerhaft.

Was steht im Urteil?

Ein Angeklagter hatte über Monate hinweg Impfpässe gefälscht und verkauft. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn zu zwei Jahren Freiheitsstrafe (ausgesetzt zur Bewährung), zusätzlich zu 210 Tagessätzen Geldstrafe – und ordnete die Einziehung von 15.790 € als Tatertrag an. Der BGH hob auf Revision der Staatsanwaltschaft den Strafausspruch auf: Die Strafkammer hatte zwar die Bereicherung gesehen, aber nicht dargelegt, warum trotz Einziehung zusätzlich eine Geldstrafe erforderlich sei. Die Rechtslage sei hier differenziert zu prüfen, die bloße Kombination von Sanktionen reiche nicht.

Fazit vorab: Ein scharfes Urteil zur Balance von Sanktionen – mit Signalwirkung für alle Strafzumessungsentscheidungen, bei denen Vermögensvorteile eine Rolle spielen. Eine vertiefte Analyse kann im Urteilskommentar von Rechtsanwalt Dirk Streifler nachgelesen werden.

published on 11.04.2025 11:12

Reitlehrerin oder Scheinselbstständige? – In diesem Urteil klärt das Hessische Landessozialgericht, ob eine Trainerin in einem gemeinnützigen Reitverein selbstständig tätig oder sozialversicherungspflichtig beschäf
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Reitlehrerin oder Scheinselbstständige? – In diesem Urteil klärt das Hessische Landessozialgericht, ob eine Trainerin in einem gemeinnützigen Reitverein selbstständig tätig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Trotz fehlender fester Arbeitszeiten und Gestaltungsspielraum bei der Durchführung der Reitstunden entschied das Gericht: Die Trainerin war in den Vereinsbetrieb eingegliedert und unterlag damit – bezogen auf ihre Tätigkeit im Reitunterricht mit vereinseigenen Pferden – einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.

Für wen ist das Urteil relevant?
Das Urteil richtet sich an Vereine, Trainer:innen, Übungsleiter:innen sowie Berater:innen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Es gibt wichtige Hinweise zur sozialversicherungsrechtlichen Bewertung von Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich, insbesondere zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit.

Rechtlich brisant:
Das Gericht bekräftigt die Bedeutung der tatsächlichen Durchführung des Vertragsverhältnisses über die bloße Parteiwillenserklärung hinaus. Selbst wenn beide Seiten eine freie Mitarbeit wollten, kann die konkrete Ausgestaltung zur Scheinselbständigkeit führen – mit weitreichenden Folgen für die Sozialversicherungspflicht. Das Urteil unterstreicht zudem die Bedeutung der betrieblichen Eingliederung und des Fehlens eines unternehmerischen Risikos als entscheidende Abgrenzungskriterien.

published on 08.04.2025 15:17

Scheinselbständigkeit im Rundfunk – Sozialversicherungspflicht für freie Reporter? Freie Mitarbeit oder doch abhängige Beschäftigung? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 24.10.2024 – L 12 BA 9/23) kl&
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Scheinselbständigkeit im Rundfunk – Sozialversicherungspflicht für freie Reporter?

Freie Mitarbeit oder doch abhängige Beschäftigung? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 24.10.2024 – L 12 BA 9/23) klärt, unter welchen Bedingungen ein freier Hörfunkreporter sozialversicherungspflichtig tätig ist – und wann Scheinselbständigkeit vorliegt. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung bei pauschal vergüteten Diensten mit festen Arbeitszeiten. Das Urteil beleuchtet praxisrelevante Kriterien wie Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betriebsablauf und die Bedeutung journalistischer Gestaltungsfreiheit. Besonders relevant für Rundfunkanstalten und freie Medienschaffende – und ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Scheinselbständigkeit in der Medienbranche.

published on 17.02.2025 12:30

Rückforderung von Corona-Prämien für Pflegeeinrichtungen – Sozialgericht Stralsund stoppt unrechtmäßige Praxis Das Sozialgericht Stralsund hat mit Urteil vom 24. Januar 2025 (Az. S 2 P 26/23) klargestellt, dass Pflegek
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Rückforderung von Corona-Prämien für Pflegeeinrichtungen – Sozialgericht Stralsund stoppt unrechtmäßige Praxis

Das Sozialgericht Stralsund hat mit Urteil vom 24. Januar 2025 (Az. S 2 P 26/23) klargestellt, dass Pflegekassen nicht pauschal die Rückzahlung von Corona-Prämien verlangen dürfen, wenn Pflegeeinrichtungen die Auszahlungsmeldung erst nach Ablauf der gesetzten Frist eingereicht haben.

Das Gericht entschied, dass die bloße Fristüberschreitung nicht automatisch eine Rückforderung rechtfertigt. Vielmehr sind die Kassen verpflichtet, auch verspätet eingereichte Nachweise zu berücksichtigen, solange diese vor Erlass des Rückforderungsbescheides vorliegen. Eine anderslautende Auslegung der Regelungen des GKV-Spitzenverbands sei nicht von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage gedeckt und verfassungsrechtlich problematisch.

Dieses Urteil ist besonders relevant für Betreiber von Pflegeeinrichtungen, die mit Rückforderungen konfrontiert werden, obwohl sie die Prämien ordnungsgemäß an ihre Beschäftigten ausgezahlt haben. Es setzt ein wichtiges Signal gegen eine übermäßig strenge Verwaltungspraxis und stärkt die Rechtssicherheit für Pflegeeinrichtungen.

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