Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Rechtsgebiete
Veroffentlichungen
Urteile
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte und fächerübergreifende Herangehensweise für ihn genau so selbstverständlich, wie das Arbeiten im Team. 

 
Rechtsanwalt Dirk Streifler ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), des Berliner Anwaltsvereins, Gründungsmitglied und seit dem 13.09.2012 Sprecher des Arbeitskreises Handels- und Gesellschaftsrecht beim  Berliner Anwaltsverein e.V. und Mitglied des Berlin/Brandenburger Arbeitskreises für Insolvenzrecht e.V..

Werdegang:
Nach der Berufsausbildung als Vollmatrose der Hochseefischerei mit Abitur beim Fischkombinat Rostock, studierte Rechtsanwalt Dirk Streifler zunächst BWL, VwL, Wirtschaftwissenschaften und Informatik an der Hochschule für Ökonomie in Berlin und nachfolgend  Rechtswissenschaften, Philosophie und Geschichte u. a. an der Georg August Universität in Göttingen.
Im Rahmen des Referendariates hatte er die Gelegenheit u.a. beim Landkreis Rügen, beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg, bei der Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Wedit (Deloitte & Touche) in Halle und bei dem Rechtsanwaltsbüro Sreevatsa Associates in Bangalore (Indien) tätig zu sein.
 
Im Jahr 2000 war Herr Streifler Mitbegründer der APROXO GmbH und deren erster kaufmännischer Geschäftsführer.
Seit dem 08.01.2001 ist er Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin und seither als Rechtsanwalt tätig. Rechtsanwalt Dirk Streifler ist zugelassen bei allen Amts- und Landgerichten und seit dem Januar 2006 auch beim Kammergericht und bei allen Oberlandesgerichten.
 
Im Jahr 2002 gründete er die Kanzlei Streifler & Kollegen. Er war ebenfalls Gründungspartner der BSP Bierbach Streifler & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und ist aktuell Partner der Kanzlei Streifler & Kollegen.
 
In der Zeit von 2008 - 2017 betrieb er, neben seiner anwaltlichen Tätigkeit, das Internetportal terminsvertretung.de. Er ist seit 2014 Geschäftsführer und Mitgesellschafter von ra.de und trust-on.net.


Weiterbildungen:

  • Handels- / Gesellschaftsrecht:

Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht
Juristische Fachseminare - Institut für angewandtes Recht 2007 / 2008
Als Mitglied des Arbeitskreises Handels- und Gesellschaftsrecht beim  Berliner Anwaltsverein e.V. nimmt er an dessen Fortbildungsveranstaltungen und den gesetzlich vorgeschriebenen zum Handels- und Gesellschaftsrecht regelmäßig teil.
 

  • Strafrecht / Steuerrecht / Steuerstrafrecht:

"Die Doppelrolle der Steuerfahndung"
IWW Institut 2007
 

  • Insolvenzrecht / Energierecht:

Insolvenz in der Energiewirtschaft: Forderungen sichern und durchsetzen"
Energie Training für die Praxis IIR Deutschland 2006

Sonstiges: 
Herr Streifler ist verheiratet und hat 3 Kinder. 

8 Rechtsgebiete

moreResultsText

Wir beraten Sie zu allen Fragen ums Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie zu allen Fragen ums Verfassungsrecht
Wir beraten Sie zu allen Fragen ums Steuerrecht
Wir beraten Sie zu allen Fragen ums Maklerrecht
4911 Veroffentlichungen

moreResultsText

11/03/2007 23:42

Wie Sie uns finden
Subjectsandere
04/11/2009 11:42

Rechtsanwälte in Berlin Mitte Wilhelmstraße 46 
Subjectsandere
19/12/2022 10:46

Corona-Hilfen werden massiv zurückgefordert - Die Rückforderungsbescheide sind jedoch oftmals rechtswidrig. Dies stellte unter anderem das Das Oberverwaltungsgericht in Münster für das Land Nordrhein-Westfalen fest.
09/02/2022 13:13

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit beschlossen, denjenigen Unternehmen, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich stark betroffen sind, Unterstützungsgelder zu gewähren. Die sogenannten Subventionen wurden auf Antrag und größtenteils ohne vorangehende Prüfung gewährt, um betroffene Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ohne bürokratischen Aufwand zu unterstützen und ihr wirtschaftliches Überleben auf dem Markt zu sichern.  Nun fordern Bundesländer in großen Teilen die gezahlten Geldsummen zurück - für etliche Subventionsnehmer ist das  ein Schock, den sie  ersteinmal verarbeiten müssen - zuviel Zeit lassen, sollten sie sich dabei jedoch nicht!  Erfahren Sie in folgenden Artikel, was die Gründe für eine Rückforderung sind, welche Möglichkeiten Sie beim Erhalt eines Rückforderungsbescheides haben und was Sie unbedingt tun sollten, wenn gegen Sie ein Verfahren wegen Subventionsbetruges in die Wege geleitet worden ist.    Aktuelle Rechtsprechung Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 16.08.2022 den Klägern dreier Pilotverfahren Recht gegeben und entschieden, dass die Schlussbescheide mithilfe derer das Land NRW Corona-Soforthilfen zurückverlangen wollte, rechtswidrig sind (20 K 217/21). Kurz darauf hat auch das Verwaltungsgericht Köln (Urt. v. 16.09.2022 - 16 K 125/22)  zu Gunsten von Coronahilfen-Zuwendungsempfängern geurteilt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied eine Woche später, dass die Rückforderungsbescheide nicht rechtmäßig waren. Nun entschied in der zweiten Instanz auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (4 A 1986/22) am 17.03.2023 , dass die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aufgrund von Formulierungsfehlern des Landes Nordrhein-Westfalen, rechtswidrig waren. Hiermit schloss sich das Gericht der Auffassung des VG Düsseldorf aus der Vorinstanz an. Und auch das Verwaltungsgericht Hamburg (16 K 5209/21) entschied im April 2023 zu Gunsten des Klägers.   Dirk Streifler - Streifler&Kollegen
{{count_recursive}} Artikel
385 Urteile

moreResultsText

published on 02/07/2024 18:56

Landgericht Berlin Beschluss vom 22. März 2024 Az.: (544 KLs) 247 Js 70/23 (24/23)   In dem Einziehungsverfahren g e g e n O., geboren am xx.xx.xxxx in B.,   Rechtsbeistand Rechtsanwalt Dirk Streifler, Wilelmstraße 46, 10117 Be
published on 07/05/2024 11:13

Verwaltungsgericht Berlin Urteil vom 19. Mai 2021 Az.: 28 K 84.18 A   Tenor Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Ziffer 4 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
published on 22/01/2024 14:11

Der Kläger, der die Gewährung von Asyl beantragte, wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Die Klage des Klägers wurde vom Gericht als offensichtlich unzulässig abgewiesen, da die Klagefrist bereits
published on 20/01/2024 17:28

Das Amtsgericht Würzburg hat im Strafverfahren gegen den Angeklagten B, vertreten durch Rechtsanwalt Streifler Dirk, einen rechtskräftigen Strafbefehl vom 31.05.2017 abgeändert, wobei die Höhe eines Tagessatzes auf 10,00 EUR festg
published on 14/11/2024 12:48

1. Sozialversicherungsträger haben das Vorliegen eines Insolvenzgrundes in gleicher Weise glaubhaft zu machen wie andere Gläubiger auch. Die Strafbarkeit der Nichtabführung von Beiträgen ist einer von mehreren Umständen, der
published on 22/09/2024 23:15

Amtsgericht Zerbst Urteil vom 28. Februar 2018 Az.: 8 Ls (395 Js 29079/16)       In der Strafsache gegen ____ S___ geboren am __.__.____, wohnhaft ______, ___________;N_____, Staatsangehörigkeit:  deutsch,   Pflichtverte
published on 22/09/2024 16:03

Landgericht Köln Urteil vom 30. Januar 2018 Az.: 90 O 94/17      In dem Rechtsstreit   des Herrn D., handelnd in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ______ GmbH, ___________ Köln, Kl
published on 11/09/2024 14:42

Bundesgerichtshof Beschluss vom 21. Sept. 2021 Az.: 3 StR 158/21      Tenor Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 29. Oktober 2020 im Ausspruch über die Einziehung a) dahin geändert,

Berlin

Wilhelmstraße 46, 10117 Berlin
030-278740 59

Recht schnell - Sie reden ab sofort nur noch mit Ihrem Anwalt? Dann tun Sie das. Sie werden sich wundern, wie schnell wir Ihnen zur Seite stehen.

Mo - Fr durchgehend von 8:00 - 18:00