Zivilprozessordnung - ZPO | § 96 Kosten erfolgloser Angriffs- oder Verteidigungsmittel
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels können der Partei auferlegt werden, die es geltend gemacht hat, auch wenn sie in der Hauptsache obsiegt.
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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05/12/2013 10:53
für einen Gesundheitsschaden durch einen Sachverständigen.
SubjectsZivilprozessrecht
21/11/2013 12:58
Zur Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens.
SubjectsZivilprozessrecht
01/07/2011 15:24
Aufrechnung des merkantilen Minderwerts nach Beseitigung vom Dachmängeln mit offener Werklohnforderung ist zulässig - OLG Stuttgart vom 08.02.11 - Az: 12 U 74/10 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsGewährleistungsrecht
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(1) Die dem Musterkläger und den Beigeladenen im erstinstanzlichen Musterverfahren entstehenden Kosten gelten als Teil der Kosten des ersten Rechtszugs des jeweiligen Ausgangsverfahrens.
(2) Die den Musterbeklagten im erstinstanzlichen Musterverfahr
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published on 13/05/2004 00:00
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published on 08/10/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 84/09 vom 8. Oktober 2009 in dem selbständigen Beweisverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 1 In einem selbständigen Beweisverfahren kann dem Sachverständigen auch die
published on 17/04/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 33/18 Verkündet am: 17. April 2019 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
published on 24/06/2004 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 34/03 vom 24. Juni 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO §§ 91, 96, 494 a a) Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten stellen gerichtliche Kosten des nachfolgend
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