Zivilprozessordnung - ZPO | § 93b Kosten bei Räumungsklagen

Zivilprozessordnung - ZPO | § 93b Kosten bei Räumungsklagen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Wird einer Klage auf Räumung von Wohnraum mit Rücksicht darauf stattgegeben, dass ein Verlangen des Beklagten auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen der berechtigten Interessen des Klägers nicht gerechtfertigt ist, so kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise dem Kläger auferlegen, wenn der Beklagte die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Angabe von Gründen verlangt hatte und der Kläger aus Gründen obsiegt, die erst nachträglich entstanden sind (§ 574 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Dies gilt in einem Rechtsstreit wegen Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Abweisung der Klage entsprechend.

(2) Wird eine Klage auf Räumung von Wohnraum mit Rücksicht darauf abgewiesen, dass auf Verlangen des Beklagten die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt wird, so kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise dem Beklagten auferlegen, wenn er auf Verlangen des Klägers nicht unverzüglich über die Gründe des Widerspruchs Auskunft erteilt hat. Dies gilt in einem Rechtsstreit wegen Fortsetzung des Mietverhältnisses entsprechend, wenn der Klage stattgegeben wird.

(3) Erkennt der Beklagte den Anspruch auf Räumung von Wohnraum sofort an, wird ihm jedoch eine Räumungsfrist bewilligt, so kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise dem Kläger auferlegen, wenn der Beklagte bereits vor Erhebung der Klage unter Angabe von Gründen die Fortsetzung des Mietverhältnisses oder eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist vom Kläger vergeblich begehrt hatte.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine H
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 17/02/2021 14:43

Die Bewilligung einer Räumungsfrist richtet sich nicht ausschließlich nach dem Härtegrad der Räumung für den Mieter. Das Gericht ist vielmehr verpflichtet die Interessen beider Parteien gegeneinander abzuwägen. So kann
published on 04/02/2016 00:00

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bruch- und Standsicherheit der in der Skizze auf Seite 8 des Urteils als Baum Nr. 1 , Nr. 2 und Nr. 5 bezeichneten Waldkiefern durch geeignete Maßnahmen wiederhergestellt wird
published on 17/08/2004 00:00

Tatbestand   1  (aus Wohnungswirtschaft und Mietrecht WuM) 2  Die Beklagte hatte vom Kläger eine Wohnung gemietet. Mit Schreiben vom 3.4.2003 kündigte der Kläger als Vermieter der Beklagten wegen Eigenbedarfs zu
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.