Zivilprozessordnung - ZPO | § 50 Parteifähigkeit

Zivilprozessordnung - ZPO | § 50 Parteifähigkeit
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.

(2) Ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, kann klagen und verklagt werden; in dem Rechtsstreit hat der Verein die Stellung eines rechtsfähigen Vereins.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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13/07/2017 11:58

Verkauft eine Stadt ein teilweise gewidmetes Grundstück als Privatgrundstück, kann der Käufer nicht mehr von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Gewährleistungsanspruch verjährt ist.
13/05/2016 11:52

Wenn ein Insolvenzverwalter eine Vorberatung des Schuldners verheimlicht, ist dies ein Fehlverhalten, welches das Vertrauen des Insolvenzrichters in die Integrität des Insolvenzverwalters nachhaltig zerstören kann.
13/05/2016 11:49

Die Merkmale der Ortsnähe und der Erreichbarkeit des Insolvenzverwalters vor Ort stellen keine sachgerechten Kriterien für die generelle Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste dar.
13/05/2016 11:42

Wenn ein Bewerber eine Vielzahl von Verfahren beanstandungsfrei geführt hat, kann ihm die fachliche Eignung nicht deswegen abgesprochen werden, weil der Insolvenzrichter ihm zwei Fehler nachweisen kann.
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published on 15/03/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 156/12 Verkündet am: 15. März 2013 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 09/04/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 64/12 vom 9. April 2013 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richterinnen Dr. Milger und Dr. Hessel sowie die Richter Dr. Ac
published on 18/04/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 165/12 Verkündet am: 18. April 2013 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 185 Abs. 2 Sa
published on 19/07/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 88/10 vom 19. Juli 2011 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterin Dr. Reich
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