Zivilprozessordnung - ZPO | § 86 Fortbestand der Prozessvollmacht
Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Prozessfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er nach Aussetzung des Rechtsstreits für den Nachfolger im Rechtsstreit auftritt, dessen Vollmacht beizubringen.

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Erbrecht: Zur Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs von verfolgten Erblasser
25.02.2016
Die Verjährung gegen die C. , Inc., als Rechtsnachfolgerin der jüdischen Berechtigten beginnt mit Ablauf der Ausschlussfristen des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG zu laufen.
Gesellschaftsrecht: Zum Schadensersatzanspruch einer GmbH & Co. KG gegen den Geschäftsführer
14.08.2013
Bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs der GmbH & Co. KG gegen den Geschäftsführer ist ein Gesellschafterbeschlusses nach § 46 Nr.8 GmbhG nicht erforderlich.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2019 - VII ZB 78/17
bei uns veröffentlicht am 06.02.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 78/17 vom 6. Februar 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 86; HGB § 49 Abs. 1, § 52 Abs. 3 Für die zulässige Einlegung eines Rechtsmittels durch eine Gesellschaft
Bundesgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2019 - IX ZR 149/16
bei uns veröffentlicht am 14.02.2019
Berichtigt durch Beschluss vom 28.3.2019 Kirchgeßner, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- UND ENDURTEIL IX ZR 149/16 Verkündet am: 14. Februar 2019 Preuß Justizangestell
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Nov. 2019 - VI ZR 30/19
bei uns veröffentlicht am 12.11.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 30/19 vom 12. November 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:121119BVIZR30.19.0 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. November 2019 durch den Vorsitzenden Richter Seiters, die Richterinnen Dr.
Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2004 - II ZR 247/01
bei uns veröffentlicht am 15.03.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 247/01 Verkündet am: 15. März 2004 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja
Bundesgerichtshof Urteil, 31. März 2008 - II ZR 308/06
bei uns veröffentlicht am 31.03.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 308/06 Verkündet am: 31. März 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2013 - II ZR 281/12
bei uns veröffentlicht am 08.10.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 281/12 vom 8. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Oktober 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und den Richter Prof. Dr. Strohn, die Richterin Dr. R
Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2013 - II ZR 269/12
bei uns veröffentlicht am 08.10.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 269/12 vom 8. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Oktober 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und den Richter Prof. Dr. Strohn, die Richterin Dr. R
Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2003 - II ZR 161/02
bei uns veröffentlicht am 01.12.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 161/02 Verkündet am: 1. Dezember 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja bis S.
Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2005 - V ZR 148/04
bei uns veröffentlicht am 04.03.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 148/04 Verkündet am: 4. März 2005 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2008 - II ZR 116/08
bei uns veröffentlicht am 24.11.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 116/08 Verkündet am: 24. November 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Mai 2019 - 23 U 2693/18
bei uns veröffentlicht am 09.05.2019
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Zwischenurteil des Landgerichts München I vom 29.06.2018, Az. 5 HK O 4981/16, wird verworfen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vor
Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Nov. 2017 - 23 U 239/17
bei uns veröffentlicht am 09.11.2017
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 15.12.2016, Az. 14 O 2053/16, berichtigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 05.10.2017, Az. 23 U 239/17, in Ziff. I und IV wie folgt abgeändert
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Juni 2019 - 1 K 908/18
bei uns veröffentlicht am 04.06.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Tatbestand
Streitig ist, ob die für die Streitjahre 2006 und 2007 festgesetzten Gewerbesteuernachforderungen die Gewinne der Streitjahre 2006 und 2007 je
Oberlandesgericht München Endurteil, 12. Jan. 2017 - 23 U 1994/16
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 02.03.2016, 1 HK O 2361/15 in der durch Beschluss vom 27.06.2016 berichtigten Fassung abgeändert wie folgt:
1. Gegenüber der Beklagten zu 1) wird die in der gemein
Oberlandesgericht München Endurteil, 12. Jan. 2017 - 23 U 3582/16
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 18.08.2016, Az. 1 HK O 1441/16, insoweit abgeändert, als der Tenor Ziff. 1 aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen wird.
2. Im Übrigen wird die Berufung de
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2019 - 14 ZB 18.626
bei uns veröffentlicht am 14.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 55,68 Euro festgesetzt.
Gründe
1. Der Senat hat mit unverändertem
Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Sept. 2016 - M 7 K 16.50056
bei uns veröffentlicht am 30.09.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vo
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Apr. 2015 - L 3 SB 2/15 B PKH
bei uns veröffentlicht am 08.04.2015
Tenor
I.
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 11. Dezember 2014 wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 21.11.2014 - S 8 SB 385/14 - aufgehoben.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Gründe
I.
In
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Juli 2014 - 3 BV 09.3138
bei uns veröffentlicht am 08.07.2014
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vol
Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Sept. 2016 - M 7 K 15.50721
bei uns veröffentlicht am 30.09.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Nov. 2015 - 3 ZB 13.626
bei uns veröffentlicht am 19.11.2015
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt.
II.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29. Januar 2013 ist unwirksam geworden.
III.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden gegeneinander aufgehoben.
IV.
Der Streitwert f
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Aug. 2016 - 15 ZB 14.2654
bei uns veröffentlicht am 24.08.2016
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000
Finanzgericht München Urteil, 23. März 2015 - 7 K 1790/12
bei uns veröffentlicht am 23.03.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Klägerin war eine GmbH. Gegenstand des Unternehmens war u.a. die Vornahme von Leasinggeschäften aller Art, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen
Bundesfinanzhof Urteil, 13. Juni 2018 - XI R 20/14
bei uns veröffentlicht am 13.06.2018
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. März 2014 1 K 4566/10 U aufgehoben.
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2018 - V ZB 252/17
bei uns veröffentlicht am 07.06.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 252/17 vom 7. Juni 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:070618BVZB252.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Juni 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richteri
Bundesgerichtshof Beschluss, 01. März 2018 - IX ZR 2/18
bei uns veröffentlicht am 01.03.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 2/18 vom 1. März 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 239 Abs. 1, § 246 Abs. 1, § 78 Abs. 4; BRAO § 53 Verstirbt ein sich in einem Rechtsstreit selbst vertretend
Bundesfinanzhof Urteil, 29. Aug. 2017 - VIII R 32/15
bei uns veröffentlicht am 29.08.2017
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30. Juli 2015 13 K 2871/09 wird bezüglich der Streitjahre 1991, 1993 und 1994 als unzulässig verworfen und im Übrigen
Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 09. Aug. 2017 - 3 Sa 50/16
bei uns veröffentlicht am 09.08.2017
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. März 2014 – 17 Ca 427/13 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Di
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 09. März 2017 - L 8 SO 46/14
bei uns veröffentlicht am 09.03.2017
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Umstritten ist die Rechtsmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides des Beklagten.
Der am ... 1932 geborene und am ... 2017 ges
Bundesfinanzhof Urteil, 13. Okt. 2016 - IV R 33/13
bei uns veröffentlicht am 13.10.2016
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. Juli 2013 4 K 188/11 aufgehoben.
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14
bei uns veröffentlicht am 20.06.2016
Tenor
1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Klägers zu 1 eingestellt.
Das Urteil des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 1
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. März 2016 - 20 A 2978/11
bei uns veröffentlicht am 09.03.2016
Tenor
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die der Dipl.-Ing. X. S. GmbH & Co. KG erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Beklagten vom 11. November 2009 wird aufgehoben.
Der Beklagte und der Beigeladene tragen von den Kosten des Ver
Oberlandesgericht Hamm Urteil, 11. Feb. 2016 - 4 U 40/15
bei uns veröffentlicht am 11.02.2016
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das 12. Januar 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kl
Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2016 - IV ZR 147/15
bei uns veröffentlicht am 27.01.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 147/15 Verkündet am: 27. Januar 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB
Landgericht Duisburg Urteil, 13. Jan. 2016 - 25 O 41/12
bei uns veröffentlicht am 13.01.2016
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.380.000,00 € zu zahlen nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 890.100,00 € seit dem 17.12.2002 und aus weiteren 489.900,00 € seit dem 02.01.2003.
Es wird festgestellt, d
Bundesfinanzhof Urteil, 17. Nov. 2015 - X R 40/13
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
1. Das Rubrum des Urteils des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 17. September 2013 6 K 2191/11 wird in der Weise berichtigt, dass als Kläger anstelle des verstorbenen E dessen Re
Verwaltungsgericht Trier Urteil, 10. Nov. 2015 - 1 K 2316/15.TR
bei uns veröffentlicht am 10.11.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe vo
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Sept. 2015 - L 7 SB 48/14 B ER
bei uns veröffentlicht am 21.09.2015
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 20. Mai 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Gründe
I.
Umstritten ist im Verfahren des einstweiligen Rec
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Juni 2015 - L 7 SF 139/14 B E
bei uns veröffentlicht am 15.06.2015
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 21. November 2013 wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Aussetzung eines Verfahrens im Kostenhöhestreit.
Die am …1913 geborene und am …2012 ver
Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. Mai 2015 - 1 AZR 764/13
bei uns veröffentlicht am 05.05.2015
Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juni 2013 - 6 Sa 318/13 - aufgehoben.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. Mai 2015 - 1 AZR 765/13
bei uns veröffentlicht am 05.05.2015
Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juni 2013 - 6 Sa 319/13 - aufgehoben.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13
bei uns veröffentlicht am 05.05.2015
Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juni 2013 - 6 Sa 151/13 - aufgehoben.
Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 18. Aug. 2014 - 5 Ta 224/14
bei uns veröffentlicht am 18.08.2014
Tenor
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 23. April 2014– 6 Ca 3662/12 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
1G r ü n d e:
2I.
3Die Parteien streiten über die Berecht
Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 18. Aug. 2014 - 5 Ta 226/14
bei uns veröffentlicht am 18.08.2014
Tenor
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 23. April 2014– 6 Ca 3662/12 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
1G r ü n d e:
2I.
3Die Parteien streiten über die Berecht
Oberlandesgericht Rostock Urteil, 11. Juni 2014 - 1 U 90/13
bei uns veröffentlicht am 11.06.2014
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das am 03.06.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg - 2 O 693/12 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das angefochtene und dieses Urteil s
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Juni 2014 - 6 AZN 267/14
bei uns veröffentlicht am 05.06.2014
Tenor 1. Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. August 2013 - 8 Sa 62/08 - aufgehoben.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 26. Feb. 2014 - 13 E 883/13
bei uns veröffentlicht am 26.02.2014
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. August 2013 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das Verfahren nicht gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 241 Abs. 1 ZPO unterbrochen ist.
1G r ü n d e :
2Die Be
Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Okt. 2013 - IV R 25/10
bei uns veröffentlicht am 17.10.2013
Tatbestand
I. Die A-GmbH & Co. KG (Beigeladene) war alleinige Kommanditistin der B-KG), Letztere eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts (AG) X unter HRA Y. Mit notar
Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 25. Mai 2012 - 9 W 293/11 - 39
bei uns veröffentlicht am 25.05.2012
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Streithelfers zu 2. gegen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 26. September 2011 - 1 O 121/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis 3.000 EUR.
Gründe
Die zulässige (§§ 104 A
Bundessozialgericht Urteil, 02. Feb. 2012 - B 8 SO 15/10 R
bei uns veröffentlicht am 02.02.2012
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. April 2010 wird zurückgewiesen.