Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 23

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 23
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Gerichtsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfaßt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind:

1.
Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt;
2.
ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes:
a)
Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses; diese Zuständigkeit ist ausschließlich;
b)
Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten, Fuhrleuten, Schiffern oder Auswanderungsexpedienten in den Einschiffungshäfen, die über Wirtszechen, Fuhrlohn, Überfahrtsgelder, Beförderung der Reisenden und ihrer Habe und über Verlust und Beschädigung der letzteren, sowie Streitigkeiten zwischen Reisenden und Handwerkern, die aus Anlaß der Reise entstanden sind;
c)
Streitigkeiten nach § 43 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes; diese Zuständigkeit ist ausschließlich;
d)
Streitigkeiten wegen Wildschadens;
e)
(weggefallen)
f)
(weggefallen)
g)
Ansprüche aus einem mit der Überlassung eines Grundstücks in Verbindung stehenden Leibgedings-, Leibzuchts-, Altenteils- oder Auszugsvertrag.

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27.04.2016 18:05

Mietet eine GmbH Räumlichkeiten zum Betrieb eines Büros an, liegt ein Geschäftsraummietverhältnis vor.
27.04.2016 18:01

Eine Videoüberwachung, die sich auf den eigenen privaten Bereich der überwachenden Person beschränkt, ist ohne Weiteres zulässig.
31.07.2014 16:44

Die Gerichte des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, sind für eine Insolvenzanfechtungsklage zuständig, wenn dieser seinen Wohnsitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaates hat.
05.06.2014 11:16

Nur wer erkennbar als Verbraucher online Waren bestellt, hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht.
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Für das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 gelten folgende Übergangsvorschriften: 1. (weggefallen)2. Für am 1. Januar 2002 anhängige Verfahren finden die §§ 23, 105 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes und § 92 Abs. 2, §§ 128, 2
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(1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden.
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published on 21.11.2023 11:44

Das Landgericht München I hat die Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Anerkennung von Schadenersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG abgewiesen. Die Ansprüche konnten nicht als Insolvenzforderung zur In
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Das Landgericht München I hat die Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Anerkennung von Schadenersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG abgewiesen. Die Ansprüche konnten nicht als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da sie auf der Aktionärsstellung basierten, was gemäß § 38 Insolvenzordnung (InsO) nicht zulässig ist. Das Gericht betonte, dass die Schadenersatzansprüche im Wesentlichen auf die Rückerstattung des haftenden Eigenkapitals abzielten und eine Einordnung als Insolvenzforderung nicht mit den grundlegenden Werten des Insolvenzrechts vereinbar wäre. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und unterliegt weiteren rechtlichen Überprüfungen. Diese Gerichtsentscheidung verdeutlicht die rechtlichen Aspekte bei der Anerkennung von Forderungen während Insolvenzverfahren und die Abwägung zwischen den Interessen der Gläubiger und den Ansprüchen der Aktionäre.

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin 

published on 30.11.2022 16:27

Das Landgericht Zwickau hat Facebook zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz an einem Facebook-Nutzer verpflichtet. Nachdem die Daten von mehr als 33 Millionen Facebook-Nutzern 2018 gehackt und 2019 in einem Hackerforum veröffentlicht worden si
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Das Landgericht Zwickau hat Facebook zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz an einem Facebook-Nutzer verpflichtet. Nachdem die Daten von mehr als 33 Millionen Facebook-Nutzern 2018 gehackt und 2019 in einem Hackerforum veröffentlicht worden sind, ist Facebook nun erstmalig zu einem Schadenersatz wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) verurteilt worden. 

Mittelerweile hat auch das Landgericht Paderborn mit Urteil vom 13.12.2022 (Az.: 2 O 212/22) dem Besitzer eines Facebook-Profils 500 Euro Schadensersatz zugesprochen.

Sollten auch Sie einen Facebook-Account seit 2018 oder lännger besitzen, raten wir Ihnen dringend Kontakt zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufzunehmen. In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch Sie Opfer einer Hackerangriffs geworden sind und Anspruch auf Schadensersatz nach der DGSVO haben. 

Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie bitte Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten. 

published on 15.12.2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 174/10 Verkündet am: 15. Dezember 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 06.06.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 360/12 Verkündet am: 6. Juni 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BJagdG § 35; HJa
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