Zivilprozessordnung - ZPO | § 694 Widerspruch gegen den Mahnbescheid
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist.
(2) Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgende nach diesem Gesetz vom Rechtspfleger wahrzunehmende Geschäfte ganz oder teilweise dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu übertragen: 1. die Geschäfte bei der Annahme von
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6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 11.07.2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 345/18 vom 11. Juli 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:110719BIXZR345.18.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Prof. Dr. Gehrlein, die
published on 17.04.2002 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 182/00 Verkündet am: 17. April 2002 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §§
published on 03.03.2016 00:00
Tenor
1. Die sofortige Erinnerung der Antragstellerin gegen den Beschluss der Rechtspflegerin vom 28.01.2016 wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten der Erinnerung.
Gründe
I.
Mit dem am
published on 19.05.2016 00:00
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung von 18.033,00 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Maklervertrag vom 28.07.2016 über die Vermittlung der Wohnung der Klägerin in der …straße …, … hat.
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