Zivilprozessordnung - ZPO | § 119 Bewilligung
(1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders. In einem höheren Rechtszug ist nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat.
(2) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Referenzen - Urteile
262 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2013 - IX ZB 100/11
11.04.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IX ZB 100/11
vom
11. April 2013
in dem Insolvenzverfahren
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill, Raebel,
Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring
am 11
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2016 - 5 StR 266/16
12.10.2016
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
5 StR 266/16
vom
12. Oktober 2016
in dem Sicherungsverfahren
gegen
hier: Antrag auf Zulassung der Nebenklage u.a.
ECLI:DE:BGH:2016:121016B5STR266.16.0
Der 5. Strafsenat des...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2019 - 4 StR 580/15
16.01.2019
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
4 StR 580/15
vom
16. Januar 2019
in der Strafsache
gegen
wegen schwerer räuberischer Erpressung
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Adhäsionsverfahren
...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2019 - 5 StR 441/18
24.01.2019
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
5 StR 441/18
vom
24. Januar 2019
in der Strafsache
gegen
wegen schwerer sexueller Nötigung u.a.
ECLI:DE:BGH:2019:240119B5STR441.18.0
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2