Zivilprozessordnung - ZPO | § 32 Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
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Anzeigen >Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte..
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Referenzen - Veröffentlichungen
2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 32 ZPO.
2 Artikel zitieren § 32 ZPO.
Anzeigen >Gerichtsstand - §§ 12 ff. ZPO
04.07.2008
S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Der Gerichtsstand bezeichnet das jeweilige örtlich zuständige Gericht eines Rechtsstreits.
Die zivilrechtlichen Zuständigkeiten sind im Wesentlichen in den §§ 12-19a ZPO geregelt.
Grundsätzlich gilt hier, dass das Gericht im Bezirk des Beklagten...
Anzeigen >Die Kehrseite des Erinnerns – Das OLG verneint den Auslistungsanspruch des Klägers aufgrund eines öffentlichen Interesses an der Berichterstattung

07.09.2020
Der Kläger begehrte die Löschung eines auf Google veröffentlichten Artikels, welcher unter Nennung seines vollen Namens einen unliebsamen Bericht über seine Handlungen aus der Vergangenheit (insb. persönlicher Gesundheitsdaten) erstattete. Das OLG verneinte einen solchen Auslistungsanspruch mit der Begründung, dass Interesse des Betroffenen nicht schwerer wiege als die kollidierenden Grundrechts- und Interessenlagen. – Streifler & Kollegen, Benedikt Mick – Anwalt für Strafrecht
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Auslistungsbegehren des Klägers gegen Google, Art. 17 I DSGVO
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Der Kläger, als Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer..
Referenzen - Urteile
354 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 32 ZPO.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2013 - VI ZR 293/12
04.06.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VI ZR 293/12 Verkündet am:
4. Juni 2013
Holmes
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2013 - VI ZR 288/12
04.06.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VI ZR 288/12 Verkündet am:
4. Juni 2013
Böhringer-Mangold
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ:...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2013 - VI ZR 269/12
14.05.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VI ZR 269/12 Verkündet am:
14. Mai 2013
Holmes
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
ZPO
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2018 - X ARZ 303/18
06.06.2018
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
X ARZ 303/18
vom
6. Juni 2018
in dem Gerichtsstandsbestimmungsverfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO § 60
Macht der Käufer eines Kraftfahrzeugs gegen den Verkäufer...