Zivilprozessordnung - ZPO | § 78c Auswahl des Rechtsanwalts

(1) Der nach § 78b beizuordnende Rechtsanwalt wird durch den Vorsitzenden des Gerichts aus der Zahl der in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwälte ausgewählt.

(2) Der beigeordnete Rechtsanwalt kann die Übernahme der Vertretung davon abhängig machen, dass die Partei ihm einen Vorschuss zahlt, der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bemessen ist.

(3) Gegen eine Verfügung, die nach Absatz 1 getroffen wird, steht der Partei und dem Rechtsanwalt die sofortige Beschwerde zu. Dem Rechtsanwalt steht die sofortige Beschwerde auch zu, wenn der Vorsitzende des Gerichts den Antrag, die Beiordnung aufzuheben (§ 48 Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung), ablehnt.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 10 Bevollmächtigte


(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevol

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 138 Beiordnung eines Rechtsanwalts


(1) Ist in einer Scheidungssache der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten, hat das Gericht ihm für die Scheidungssache und eine Kindschaftssache als Folgesache von Amts wegen zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug einen Rechtsanwalt be

Therapieunterbringungsgesetz - ThUG | § 7 Beiordnung eines Rechtsanwalts


(1) Das Gericht hat dem Betroffenen zur Wahrnehmung seiner Rechte im Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung einen Rechtsanwalt beizuordnen. § 78c Absatz 1 und 3 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Der beigeordnete Rechtsanw
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 48 Pflicht zur Übernahme der Prozessvertretung


(1) Der Rechtsanwalt muß im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei oder die Beistandschaft übernehmen, 1. wenn er der Partei auf Grund des § 121 der Zivilprozeßordnung, des § 4a Abs. 2 der Insolvenzordnung oder auf Grund anderer gesetzli
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 78b Notanwalt


(1) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, hat das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Re

Referenzen - Urteile |

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2017 - IX ZB 76/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 76/17 vom 11. Dezember 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:111217BIXZB76.17.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, G

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2013 - IX ZR 220/12

bei uns veröffentlicht am 28.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 220/12 vom 28. Februar 2013 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring am 28. Fe

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2011 - V ZB 297/10

bei uns veröffentlicht am 27.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 297/10 vom 27. Januar 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. C

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2015 - IX ZA 17/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 17/15 vom 30. Juli 2015 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape, Grupp und Dr. Bär am 30. Juli

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2010 - IX ZB 45/10

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 45/10 vom 8. Juli 2010 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann und

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2018 - VIII ZB 37/18

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 37/18 vom 4. Dezember 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Eine Partei, die einen außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauft

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - I ZB 62/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 62/17 vom 9. Mai 2018 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Auswärtiger Rechtsanwalt IX ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Ist die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Aug. 2017 - IX ZB 30/17

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 30/17 vom 9. August 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:090817BIXZB30.17.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Nov. 2014 - IX ZB 61/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB61/14 vom 12. November 2014 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die Richterin Möhr

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Okt. 2012 - VIII S 20/12

bei uns veröffentlicht am 11.10.2012

Gründe 1 1. Der Antrag ist unbegründet. 2 Zwar hat sich der

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Okt. 2012 - VIII S 21/12

bei uns veröffentlicht am 11.10.2012

Gründe 1 1. Der Antrag ist unbegründet. 2 Zwar hat sich der

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Nov. 2011 - X E 1/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

Tatbestand 1 I. Das Finanzgericht hatte mit Urteil entschieden, dass die Klägerin, Beschwerdeführerin, Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Klägerin) im Streitjahr

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 19. Mai 2010 - 2 AZN 281/10 (A)

bei uns veröffentlicht am 19.05.2010

Tenor Dem Kläger wird ein Notanwalt zur Fortführung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Februar 2010 - 6

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(1) Der Rechtsanwalt muß im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei oder die Beistandschaft übernehmen, 1. wenn er der Partei auf Grund des § 121 der Zivilprozeßordnung, des § 4a Abs. 2 der Insolvenzordnung oder auf Grund anderer gesetzlicher...