Zivilprozessordnung - ZPO | § 29a Ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen

(1) Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn es sich um Wohnraum der in § 549 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Art handelt.

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Mietrecht: Einstweilige Verfügung auf Räumung ist Ultima Ratio

20.07.2017

Eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung, setzt nicht voraus, dass zugleich eine Räumungsklage in einem Hauptsacheverfahren anhängig ist.

Mietverhältnis: Anmietung als Büro ist immer gewerbliches Mietverhältnis

27.04.2016

Mietet eine GmbH Räumlichkeiten zum Betrieb eines Büros an, liegt ein Geschäftsraummietverhältnis vor.

Unwirksame Klausel: Mieter muss keine Mieterwechselpauschale zahlen

31.03.2016

Muss ein Mieter nach einer Mietvertragsklausel eine Mieterwechselpauschale an die Hausverwaltung bezahlen, ist dies ein Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz.

Schlüsselrückgabe: Übergabe des Schlüssels an die Post muss der Mieter beweisen

01.12.2014

Die Verpflichtung zur Rückgabe der Schlüssel für vermietete Räume ist grundsätzlich am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Vermieters zu erfüllen.

Mietgebrauch: Mieter darf seine Parabolantenne im angemieteten Garten aufstellen

23.10.2014

Ein Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass er eine auf der Rasenfläche des gemieteten Gartens aufgestellte Parabolantenne entfernt.

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zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften


(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d bis 556g

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2003 - X ARZ 270/03

bei uns veröffentlicht am 16.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 270/03 vom 16. Dezember 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 29 a Vom Gerichtsstand des § 29 a ZPO werden Ansprüche des Vermieters aufgrund eines selbständigen Gewähr-, Garan

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Okt. 2018 - 7 W 1592/18

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird das Anerkenntnisurteil des Landgerichts München I vom 19.07.2018, Az. 8 HK O 939/18, in Ziffer 3 abgeändert und wie folgt neu gefasst: "Von den Kosten des Rechtsstreits mit

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Juni 2017 - M 10 E 17.2499

bei uns veröffentlicht am 12.06.2017

Tenor I. Der beschrittene Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht München verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Amtsgerichts München vorbehalten.

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 20. März 2019 - 1 AR 19/19

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor Als für den Rechtsstreit gegen die Antragsgegner gemeinsam örtlich zuständiges Gericht wird das Landgericht Hechingen bestimmt. Gründe I. Mit ihrer zum Landgericht Ingolstadt erhobenen Klage macht di

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 12. März 2019 - 1 AR 10/19

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 ZPO liegen nicht vor. Gründe I. Gegen den Antragsteller hat die Antragsgegnerin zu 1) vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth Klage

Amtsgericht München Endurteil, 28. Mai 2019 - 432 C 2881/19

bei uns veröffentlicht am 28.05.2019

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 83,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.08.2018 zu zahlen. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Der Kläge

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Nov. 2015 - 34 AR 231/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt. Gründe I. Die in M. ansässige Klägerin macht gegen den im Bezirk des Amtsgerichts Miesbach (Landgerichtsbezirk München II) wohnhaften Beklagten in der Ha

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 27. Jan. 2016 - 3 U 234/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 24.11.2015, Az. 12 O 451/14 Kap, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. 2. Der Kläger erhält

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 21. Aug. 2018 - 3a C 156/18

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die auf dem Balkon der im 1. Obergeschoss rechts gelegenen Wohnung im Hause A... in 6... montierte Parabolantenne zu entfernen. 2. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstre

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 24. Apr. 2018 - 3a C 108/18

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf bis 45.000,00

Landgericht Stuttgart Beschluss, 23. Feb. 2017 - 16 O 412/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor 1. Das Landgericht Stuttgart erklärt sich für sachlich unzuständig. 2. Der Rechtsstreit wird auf Antrag des Klägers an das Amtsgericht Stuttgart verwiesen. Gründe   I. 1 Der Kläger verlangt Ersatz materiellen und immateriellen Sch

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 05. Okt. 2016 - 6 K 1999/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des auf Grund des Urtei

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 14. Sept. 2016 - 30 U 9/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.12.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Essen teilweise - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, die gemäß Mietvertrag vom 22.09./04.10.2005 ange

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 03. Dez. 2015 - 6 U 40/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 4. Juli 2014 geändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.734,25 € z

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Aug. 2015 - 32 SA 23/15

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Tenor Zum örtlich zuständigen Gericht wird das Amtsgericht X bestimmt. 1Gründe: 2I. 3Die in I wohnhaften Kläger und Antragsteller waren Mieter der Wohnung L-Straße in I. Die Beklagten und Antragsgegner waren deren Vermieter und sind Miteigentümer d

Oberlandesgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 1 U 2/15

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Dezember 2014 – 15 O 220/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.               4. Die

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 11. Nov. 2014 - 1 AR 19/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Örtlich zuständig ist das Landgericht Halle. Gründe I. 1 Die Klägerin schloss u.a. mit der Beklagten zu 1. mehrere, auf die Errichtung einer Hörfunkzentrale in H. gerichtete Verträge. Bestandteil dieser nach dem Parteiwillen wirt

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juli 2014 - VIII ZR 376/13

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 376/13 Verkündet am: 9. Juli 2014 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Landgericht Essen Urteil, 01. Juli 2014 - 15 S 79/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 13.02.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen – Buer - 23 C 15/12 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Urteile beider Instanzen sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. 1G

Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer Urteil, 13. Feb. 2014 - 23 C 15/12

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Nov. 2013 - 32 SA 63/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Als zuständiges Gericht wird das Landgericht C bestimmt. 1G r ü n d e :2A.3Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 4 ZPO liegen zwar nicht vor, da die Antragsteller die bei dem Landgericht C rechtshängig ge

Amtsgericht Stuttgart Beschluss, 20. Dez. 2011 - 32 C 5132/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Tenor 1. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 2. Der Streitwert wird auf 475,08 EUR festgesetzt. Gründe   1 Nach einseitiger Erledigungserklärung der Klägerseite, der die Beklagtenseite nicht widersprochen hat, war

Amtsgericht Stuttgart Beschluss, 20. Dez. 2011 - 32 C 5130/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Tenor 1. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 2. Der Streitwert wird auf 482,04 EUR festgesetzt. Gründe   1 Nach einseitiger Erledigungserklärung der Klägerseite, der die Beklagtenseite nicht widersprochen hat, war

Amtsgericht Stuttgart Beschluss, 30. Nov. 2011 - 32 C 5131/11

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

Tenor 1. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 2. Der Streitwert wird auf 441,48 EUR festgesetzt. Gründe   1 Nach einseitiger Erledigungserklärung der Klägerseite, der die Beklagtenseite nicht widersprochen hat, war

Landgericht Stralsund Beschluss, 29. Sept. 2011 - 6 O 245/11

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

Tenor Das Landgericht Stralsund erklärt sich für örtlich unzuständig. Es verweist den Rechtsstreit auf Antrag des Klägers an das sachlich und örtlich zuständige Landgericht Rostock. Gründe I. 1 Das vorliegende Verfahren ist mit Beschluss vom

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 10. Juni 2010 - 5 AZB 3/10

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten zu 10. und 11. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16. Dezember 2009 - 2 Ta 140/09 - aufgehoben, sowe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Aug. 2009 - 6 W 44/09

bei uns veröffentlicht am 20.08.2009

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 9.7.2009 (25 O 181/09) aufgehoben. 2. Das Prozesskostenhilfeverfahren wird auf den Hilfsantrag der Antragstellerin (Schriftsatz vom 26.5.2009 S. 2

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(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d bis 556g), über die...