Zivilprozessordnung - ZPO | § 66 Nebenintervention
(1) Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, kann dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten.
(2) Die Nebenintervention kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung, auch in Verbindung mit der Einlegung eines Rechtsmittels, erfolgen.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte..
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Referenzen - Gesetze
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Anzeigen >BAPostG | § 26g Beiträge in der Grundversicherung
(1) Grundlage der Beitragsstruktur und der Beitragshöhe sind in den Beitragstabellen in Anhang 1 zu den §§ 25 bis 28 der im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 1. April 1987, S. 717 bekannt gegebenen Satzung der...
Anzeigen >BAPostG | § 26j Freistellung der Bundesrepublik Deutschland
(1) Soweit die Bundesrepublik Deutschland von Mitgliedern oder Versicherten, für die die Postnachfolgeunternehmen zur Ausübung der Dienstherrnbefugnisse ermächtigt sind, wegen Überschreitung der verfassungsrechtlich zulässigen Beitragsgrenze in der..
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Anzeigen >ZPO | § 610 Besonderheiten der Musterfeststellungsklage
(1) Ab dem Tag der Rechtshängigkeit der Musterfeststellungsklage kann gegen den Beklagten keine andere Musterfeststellungsklage erhoben werden, soweit deren Streitgegenstand denselben Lebenssachverhalt und dieselben Feststellungsziele betrifft. Die..
Referenzen - Urteile
118 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juli 2009 - XII ZR 77/06
22.07.2009
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
VERSÄUMNIS- UND ENDURTEIL
XII ZR 77/06 Verkündet am:
22. Juli 2009
Breskic,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2013 - V ZR 156/12
15.03.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
V ZR 156/12 Verkündet am:
15. März 2013
Mayer
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
GG Art
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - II ZB 28/16
03.07.2018
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
II ZB 28/16
vom
3. Juli 2018
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
ZPO § 66 Abs. 1
a) Bei Zahlungsklagen einer Gesellschaft gegen Nichtgesellschafter hat der...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2007 - I ZB 19/07
25.10.2007
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
I ZB 19/07
vom
25. Oktober 2007
in der Zwangsvollstreckungssache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ : nein
BGHR : ja
SGB X § 66 Abs. 4 Satz 1; ZPO § 724 Abs. 1, § 725
Nimmt eine Behörde die...