Zivilprozessordnung - ZPO | § 111 Nachträgliche Prozesskostensicherheit
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Der Beklagte kann auch dann Sicherheit verlangen, wenn die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung erst im Laufe des Rechtsstreits eintreten und nicht ein zur Deckung ausreichender Teil des erhobenen Anspruchs unbestritten ist.
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published on 21/12/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 73/05 vom 21. Dezember 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 109 Abs. 1, § 110 Abs. 1 Das Verfahren nach § 109 ZPO ist eröffnet, wenn der Kläger, dem durch Zwischenurt
published on 04/10/2010 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Februar 2010 (Aktenzeichen 3465/09 - 463) betreffend die Versagung von Verfahrenskostenhilfe im Verfahren zur Anerkennung des Eh
published on 22/04/2010 00:00
Tenor
Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der E. GmbH mit Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 27.10.2009 ist das gerichtliche Beschwerdeverfahren gemäß § 240 ZPO analog unterbrochen.
Gründe
I.
1
Die Antrag
published on 24/08/2009 00:00
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 18. August 2008 gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Landes bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 01. August 2008 - ... - wird zurückg
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