Zivilprozessordnung - ZPO | § 53 Prozessunfähigkeit bei Betreuung oder Pflegschaft
Wird in einem Rechtsstreit eine prozessfähige Person durch einen Betreuer oder Pfleger vertreten, so steht sie für den Rechtsstreit einer nicht prozessfähigen Person gleich.
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Referenzen - Gesetze
§ 53 ZPO zitiert oder wird zitiert von 5 §§.
§ 53 ZPO wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.
Anzeigen >AO 1977 | § 79 Handlungsfähigkeit
(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind:
1. natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig sind, 2. natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, soweit sie für den...
Anzeigen >FGO | § 58
(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind
1. die nach dem bürgerlichen Recht Geschäftsfähigen, 2. die nach dem bürgerlichen Recht in der Geschäftsfähigkeit Beschränkten, soweit sie durch Vorschriften des bürgerlichen oder...
Anzeigen >SGB 10 | § 11 Vornahme von Verfahrenshandlungen
(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind
1. natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig sind, 2. natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, soweit sie für den...
Anzeigen >FamFG | § 9 Verfahrensfähigkeit
(1) Verfahrensfähig sind
1. die nach bürgerlichem Recht Geschäftsfähigen, 2. die nach bürgerlichem Recht beschränkt Geschäftsfähigen, soweit sie für den Gegenstand des Verfahrens nach bürgerlichem Recht als geschäftsfähig anerkannt sind, 3....
Referenzen - Urteile
21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 53 ZPO.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2018 - IX ZR 99/17
22.03.2018
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 99/17
Verkündet am:
22. März 2018
Kluckow
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
SchV
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2019 - I ZB 60/18
23.10.2019
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
I ZB 60/18
vom
23. Oktober 2019
in dem Zwangsvollstreckungsverfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO § 51 Abs. 3, § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, §§ 802c, 802f
a) Ein nicht..
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2001 - XI ZB 14/00
06.02.2001
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
XI ZB 14/00
vom
6. Februar 2001
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
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BRAO § 53; ZPO §§ 85, 233 Ga
a) Ein bei einem Oberlandesgericht zugelassener.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2015 - XII ZB 283/15
02.12.2015
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
XII ZB 283/15
vom
2. Dezember 2015
in der Betreuungssache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
FamFG §§ 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, 41 Abs. 3, 48 Abs. 3, 59 Abs. 1, 63; BGB § 1829 Abs.