Zivilprozessordnung - ZPO | § 72 Zulässigkeit der Streitverkündung

(1) Eine Partei, die für den Fall des ihr ungünstigen Ausganges des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt oder den Anspruch eines Dritten besorgt, kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits dem Dritten gerichtlich den Streit verkünden.

(2) Das Gericht und ein vom Gericht ernannter Sachverständiger sind nicht Dritter im Sinne dieser Vorschrift. § 73 Satz 2 ist nicht anzuwenden.

(3) Der Dritte ist zu einer weiteren Streitverkündung berechtigt.

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Architektenrecht: Schadenersatzpflicht bei vorsätzlicher Verwendung falschen Baumaterials

26.11.2011

Sieht das Leistungsverzeichnis die Verwendung eines bestimmten Baumaterials (hier: Ziegel mit einer Rohdichteklasse von 1,4) vor, stellt die Anordnung beziehungsweise die Tolerierung des Einbaus eines anderen Baustoffs (hier: Ziegel mit einer Ro
Haftung

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen


(1) Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 73 Form der Streitverkündung


Zum Zwecke der Streitverkündung hat die Partei einen Schriftsatz einzureichen, in dem der Grund der Streitverkündung und die Lage des Rechtsstreits anzugeben ist. Der Schriftsatz ist dem Dritten zuzustellen und dem Gegner des Streitverkünders in Absc

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66 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2019 - III ZR 117/18

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 117/18 Verkündet am: 7. März 2019 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Notarhaftung, Verj

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2012 - I ZR 105/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 105/11 Verkündet am: 19. Juli 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2009 - IX ZR 152/08

bei uns veröffentlicht am 12.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 152/08 Verkündet am: 12. November 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 204 Abs. 1 Nr.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2007 - IX ZR 143/06

bei uns veröffentlicht am 06.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 143/06 Verkündet am: 6. Dezember 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 204 Abs. 1 Nr. 6

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2005 - I ZR 14/03

bei uns veröffentlicht am 06.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 14/03 Verkündet am: 6. Oktober 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2007 - VII ZB 18/06

bei uns veröffentlicht am 26.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 18/06 vom 26. April 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 406 Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seiner vor der Ablehnung erstattet

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2011 - IX ZR 204/09

bei uns veröffentlicht am 08.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 204/09 Verkündet am: 8. Dezember 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 209 Abs. 2 Nr

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2009 - XII ZR 114/06

bei uns veröffentlicht am 11.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNIS- UND ENDURTEIL XII ZR 114/06 Verkündet am: 11. Februar 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2011 - VI ZB 31/09

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 31/09 vom 8. Februar 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 72 a) Die Zulässigkeit der Streitverkündung ist grundsätzlich nicht im Erstprozess, in dem der Streit verkü

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2011 - I ZB 63/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/2f47/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR005330950BJNE152500301&doc.part=S&

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2003 - V ZR 123/03

bei uns veröffentlicht am 28.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 123/03 Verkündet am: 28. November 2003 Kanik Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2006 - VIII ZB 49/06

bei uns veröffentlicht am 19.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 49/06 vom 19. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 839a; ZPO §§ 72, 73 Auch in Mietsachen ist die von einer Partei gegenüber einem gerichtlichen Sach

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2000 - LwZR 13/99

bei uns veröffentlicht am 16.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL LwZR 13/99 Verkündet am: 16. Juni 2000 R i e g e l , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2006 - IV ZR 297/03

bei uns veröffentlicht am 11.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 297/03 vom 11. Januar 2006 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Seiffert und Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Fels

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Sept. 2010 - IX ZR 203/08

bei uns veröffentlicht am 16.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 203/08 Verkündet am: 16. September 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 675; ZPO § 7

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2017 - 20 ZB 16.182

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 25. November 2015 wird zugelassen, soweit damit die Anfechtungsklage gegen die Ziffern I.3.1, I.6.1 und III. Buchst. a) und c), soweit sie sich auf die Ziffer

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Apr. 2018 - 15 W 442/18

bei uns veröffentlicht am 06.04.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des LG Ingolstadt vom 01.03.2018 (Az.: 11 O 234/17) wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. De

Sozialgericht München Urteil, 18. März 2015 - S 19 AS 179/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Zahlung bzw. Erstattung von Mietrückständen, die von Juni 2012 bis September 2013

Amtsgericht Dortmund Urteil, 29. Okt. 2018 - 410 C 7987/17

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.              963 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.09.2017; 2.              weitere 74,26 Euro neb

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Mai 2018 - X B 143/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 6. September 2017  1 K 286/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Apr. 2018 - 8 AZN 974/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Beklagten zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. August 2017 - 2 Sa 73/17 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung un

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2017 - XI ZB 13/14

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 13/14 vom 19. September 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 8, 9, 11 Abs. 1 Satz 1, §§ 20, 22 ZPO §§ 66 ff., 66 Abs. 1, § 67 Halbs. 2, § 72 Abs. 1, § 73 Satz

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2016 - 6 Sa 110/16

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.12.2015 - AZ: 8 Ca 4305/15 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. II.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. III.Die Revision wird für d

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 09. Nov. 2016 - 6 U 204/15 Kart (2)

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 30.10.2015, Az. 7 O 34/15 Kart., im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpfl

Sozialgericht Speyer Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 KR 770/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.837,50 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Beklagte trägt 23 % der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Tatbestand 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2016 - VIII ZB 96/15

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 96/15 vom 23. August 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 61, 66, 67, 69, 74 a) Ein Nebenintervenient - gleich ob als einfacher oder streitgenössischer

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 22. Juli 2016 - 2 O 49/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen der selbständigen Beweisverfahren 2 OH 7/09 und 2 OH 18/09 zu tragen, soweit es die dort entstandenen Gerichtskosten, ihre eigenen auß

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 29. Apr. 2016 - 2 U 40/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 31. Juli 2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das U

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2016 - IX ZR 42/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 42/14 Verkündet am: 4. Februar 2016 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 130, 131, 134

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2015 - VII ZB 57/12

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 57/12 vom 18. November 2015 in dem selbständigen Beweisverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 66 Abs. 1, § 71, § 485 a) Im selbständigen Beweisverfahren ist entsprechend § 71 Z

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 17. Nov. 2015 - 12 Ta 298/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 28. Juli 2015 - 2 Ca 4950/14 - aufgehoben und die Sache zur Prüfung der Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe an das Arbeitsgericht Aachen zurückverwie

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 13. Aug. 2015 - 4 U 92/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11. Juni 2014 geändert: Der Beklagte wird v

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - 14c O 238/11

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor I. Das Versäumnisurteil vom 01.07.2014 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass es in A. II und B. anstelle von „12. Mai“ nunmehr „12.05.2011“ heißt und in C. I. die Worte „Nr. #####/####-002 und Nr. #####/####-003“ entfallen. II. Die mit S

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 15. Juli 2015 - 11 W 39/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 23.6.2015 wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 12.6.2015– 7 O 392/14 – dahin abgeändert, dass das Landgericht angewiesen wird, die Streitverkündungsschrift des Beklagte

Landgericht Bonn Beschluss, 12. Juni 2015 - 7 O 392/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor wird der Antrag des Beklagten vom 10.06.2015 auf Zustellung einer Streitverkündungsschrift an Herrn L, den Vater des Klägers,  zurückgewiesen. 1Gründe: 2Eine Streitverkündung gem. § 72 ZPO ist nur statthaft gegenüber an dem Prozess nicht bete

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2015 - VII ZR 104/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 104/14 Verkündet am: 7. Mai 2015 Anderer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Apr. 2015 - 1 AZR 223/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. November 2013 - 8 Sa 381/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 26. Feb. 2015 - 17 Sa 1403/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 17.09.2014 – 2 Ca 530/14 – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich die Kosten des Nebenintervenienten. Die Revision wird  zug

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2014 - VII ZR 102/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 102/14 Verkündet am: 18. Dezember 2014 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Okt. 2014 - 12 Sa 617/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.05.2014 - 6 Ca 404/14 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 180,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszin

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 18. Juli 2014 - 10 Sa 1492/13

bei uns veröffentlicht am 18.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 02.10.2013, 2 Ca 482/13 wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 02.10.2013, 2 Ca 482/13 unter Zurückweisu

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Juni 2014 - 6 AZN 267/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. August 2013 - 8 Sa 62/08 - aufgehoben.

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 08. Apr. 2014 - I-21 U 137/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13.06.2013, Az. 8 O 122/12, teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger 6.446,46 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 27. Feb. 2014 - 21 U 159/12

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. September 2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (2 O 80/10) unter Zurückweisung des weitergehenden Berufungsbegehrens mit dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben,

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 25. Feb. 2014 - 3 Bf 338/09

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Das Berufungsverfahren wird eingestellt, soweit es übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt: Die Kläger

Bundessozialgericht Urteil, 02. Juli 2013 - B 1 KR 18/12 R

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. Juni 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurüc

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Dez. 2012 - V B 31/11

bei uns veröffentlicht am 27.12.2012

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist unbegründet. 2

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 25. Apr. 2012 - 1 U 26/11 - 8

bei uns veröffentlicht am 25.04.2012

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Dezember 2010 verkündete Urteil des Landgerichts in Saarbrücken - 12 O 45/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird. II. Die Kosten des Beruf

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Jan. 2012 - 4 AZR 185/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Oktober 2009 - 5 Sa 813/08 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Jan. 2012 - 7 ABR 72/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. November 2010 - 2 TaBV 12/09 - wird zurückgewiesen.

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Zum Zwecke der Streitverkündung hat die Partei einen Schriftsatz einzureichen, in dem der Grund der Streitverkündung und die Lage des Rechtsstreits anzugeben ist. Der Schriftsatz ist dem Dritten zuzustellen und dem Gegner des Streitverkünders in Abschrift...