Zivilprozessordnung - ZPO | § 82 Geltung für Nebenverfahren
Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren.
Referenzen - Gesetze
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Anzeigen >AktG | § 319 Eingliederung
(1) Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann die Eingliederung der Gesellschaft in eine andere Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland (Hauptgesellschaft) beschließen, wenn sich alle Aktien der Gesellschaft in der Hand der zukünftigen...
Anzeigen >AktG | § 246a Freigabeverfahren
(1) Wird gegen einen Hauptversammlungsbeschluss über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, der Kapitalherabsetzung (§§ 182 bis 240) oder einen Unternehmensvertrag (§§ 291 bis 307) Klage erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Gesellschaft durch..
Anzeigen >UmwG 1995 | § 16 Anmeldung der Verschmelzung
(1) Die Vertretungsorgane jedes der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger haben die Verschmelzung zur Eintragung in das Register (Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister) des Sitzes ihres...
Referenzen - Urteile
5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2002 - IX ZR 161/01
18.04.2002
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 161/01
Verkündet am:
18. April 2002
Bürk
Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
GesO §...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2010 - I ZB 18/08
25.02.2010
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
I ZB 18/08 Verkündet am:
25. Februar 2010
Führinger
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsbeschwerdeverfahren
betreffend die Marke Nr. 398 48 701
...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2012 - I ZB 13/11
08.03.2012
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
I ZB 13/11
Verkündet am:
8. März 2012
Führinger
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in der Rechtsbeschwerdesache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
...
Anzeigen >Landgericht Hamburg Urteil, 16. März 2017 - 327 O 29/17
16.03.2017
Landgericht Hamburg Urteil 327 O 29/17, 16. März 2017
Tenor
1. Der Arrestbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 29.12.2016 (Az.: 317 O 194/16) wird bestätigt.
2. Der Antragsgegner hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
1
Die Antragstellerin begehrt einen dinglichen Arrest.