Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 59 (weggefallen)
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 59 (weggefallen)
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Die Vorschriften der §§ 59 bis 63 der Zivilprozeßordnung über die Streitgenossenschaft sind entsprechend anzuwenden.
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published on 26/06/2017 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin steht als Beamtin im Dien
published on 03/12/2013 00:00
Tenor
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 12. April 2012 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf
published on 06/11/2013 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger ist Oberbürgermeister der beklagten Stadt A-Stadt und wendet sich gegen eine Disziplinarverfügung in Form der Kürzung der Dienstbezüge um ein Fünftel für die Dauer von zwölf Monaten aus seiner Zeit als Beigeordneter (Besold
published on 07/05/2013 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. November 2011 - 3 K 2289/09 - geändert.Der Bescheid der Beklagten vom 21. Juli 2009 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin sämtliche En
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