Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 54
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten §§ 41 bis 49 der Zivilprozeßordnung entsprechend.
(2) Von der Ausübung des Amtes als Richter oder ehrenamtlicher Richter ist auch ausgeschlossen, wer bei dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat.
(3) Besorgnis der Befangenheit nach § 42 der Zivilprozeßordnung ist stets dann begründet, wenn der Richter oder ehrenamtliche Richter der Vertretung einer Körperschaft angehört, deren Interessen durch das Verfahren berührt werden.
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Sorgerecht: Anmeldung zur Klassenfahrt bindet üblicherweise beide Elternteile
03.10.2013
Meldet die Mutter ihr Kind verbindlich zu einer Klassenfahrt an, bindet dies auch den sorgeberechtigten Vater.
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Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 42
(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) begehrt werden.
(2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 41
(weggefallen)
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Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Aug. 2005 - XII ZB 159/05
bei uns veröffentlicht am 31.08.2005
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 159/05 vom 31. August 2005 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. August 2005 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richterin Weber-Monecke, den Richter Fuchs, die Richt
Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07
bei uns veröffentlicht am 24.07.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 236/07 alt: 4 StR 36/06 vom 24. Juli 2007 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer Brandstiftung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zu 2. auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhöru
Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2015 - RiZ (R) 2/15
bei uns veröffentlicht am 02.12.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS RiZ (R) 2/15 vom 2. Dezember 2015 in dem Prüfungsverfahren des Richters Antragsteller und Revisionskläger, gegen das Land Antragsgegner und Revisionsbeklagter, wegen Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht ECL
Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2015 - RiZ (R) 1/15
bei uns veröffentlicht am 02.12.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS RiZ (R) 1/15 vom 2. Dezember 2015 in dem Prüfungsverfahren des Richters Antragsteller und Revisionskläger, gegen das Land Antragsgegner und Revisionsbeklagter, wegen Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht ECL
Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2015 - RiZ (R) 3/15
bei uns veröffentlicht am 02.12.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS RiZ (R) 3/15 vom 2. Dezember 2015 in dem Prüfungsverfahren des Richters Antragsteller und Revisionskläger, gegen das Land Antragsgegner und Revisionsbeklagter, wegen Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht ECL
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2015 - RiZ (B) 6/14
bei uns veröffentlicht am 28.07.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS R i Z ( B ) 6 / 1 4 vom 28. Juli 2015 in dem Verfahren Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat am 28. Juli 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bergmann, den Richter am Bundesg
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. März 2017 - RiZ (R) 3/15
bei uns veröffentlicht am 28.03.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS RiZ(R) 3/15 vom 28. März 2017 in dem Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht ECLI:DE:BGH:2017:280317BRIZ.R.3.15.0 Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat am 28. März 2017 d
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. März 2017 - RiZ (R) 2/15
bei uns veröffentlicht am 28.03.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS RiZ(R) 2/15 vom 28. März 2017 in dem Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht ECLI:DE:BGH:2017:280317BRIZ.R.2.15.0 Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat am 28. März 2017 d
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. März 2017 - RiZ (R) 1/15
bei uns veröffentlicht am 28.03.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS RiZ(R) 1/15 vom 28. März 2017 in dem Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht ECLI:DE:BGH:2017:280317BRIZ.R.1.15.0 Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat am 28. März 2017 d
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2000 - 2 StR 276/00
bei uns veröffentlicht am 20.09.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 276/00 vom 20. September 2000 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 20. September 2000, an der teilgenommen haben: Vizepräsid
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2019 - 10 ZB 17.87
bei uns veröffentlicht am 07.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
IV. Der Antrag
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Feb. 2016 - B 3 K 15.133
bei uns veröffentlicht am 29.02.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth
Aktenzeichen: B 3 K 15.133
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 29.02.2016
3. Kammer
Sachgebiets-Nr. 221
Hauptpunkte:
- Hälfteklausel;
- gesteigerte Beg
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. März 2015 - Au 3 K 14.881
bei uns veröffentlicht am 18.03.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit
Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Sept. 2016 - M 12 E 16.2779
bei uns veröffentlicht am 08.09.2016
Tenor
I. Die Ablehnungsanträge im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und im Prozesskostenhilfeverfahren werden abgelehnt.
II. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt.
III. Der Antragsteller hat die K
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 09. Nov. 2017 - AN 9 S 17.01641, AN 9 S 17.01646
bei uns veröffentlicht am 09.11.2017
Tenor
1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und die Anträge abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird vor Verbindung der Verfahren auf jeweils 3.750,00
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2015 - 3 B 14.1375
bei uns veröffentlicht am 29.04.2015
Tenor
Die Ablehnungsgesuche des Klägers gegen den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof L. und die Richterinnen am Verwaltungsgerichtshof V. und Dr. W. werden zurückgewiesen.
Gründe
I.
Der 19... geboren
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2019 - 13 S 19.164
bei uns veröffentlicht am 21.03.2019
Tenor
Das Ablehnungsgesuch gegen die Regierungsdirektorin I. wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist als Rechtsnachfolger seiner Mutter Teilnehmer des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - 8 A 17.40017
bei uns veröffentlicht am 17.05.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2018 - 8 ZB 18.1187
bei uns veröffentlicht am 26.09.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - 8 A 17.40016
bei uns veröffentlicht am 17.05.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 26. Okt. 2016 - RO 1 K 16.1262
bei uns veröffentlicht am 26.10.2016
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt.
Gründe
I.
Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für sein
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Dez. 2016 - 3 C 16.2252
bei uns veröffentlicht am 22.12.2016
Tenor
I.
Die Ablehnungsgesuche des Antragstellers gegen den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof Dr. Wagner und die Richterin am Verwaltungsgerichtshof Dr. Weizendörfer werden verworfen.
II.
Die Beschwerde geg
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 11. Jan. 2017 - M 26 K 15.5003
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung (Nr. II des Urteils) ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2018 - 11 ZB 18.30008
bei uns veröffentlicht am 12.02.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der zulässige Antrag auf Zulass
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2014 - 22 CS 14.2161
bei uns veröffentlicht am 03.11.2014
Tenor
Das Ablehnungsgesuch wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten um eine Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage, welche der Antragsgegner der Beigeladenen erteilt hat. Im vor
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2018 - 2 ZB 16.2168
bei uns veröffentlicht am 02.10.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2015 - 19 ZB 14.1166
bei uns veröffentlicht am 13.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 920,00 Euro festgesetzt.
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Jan. 2019 - W 8 K 18.1211
bei uns veröffentlicht am 14.01.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Jan. 2019 - W 8 K 18.1083
bei uns veröffentlicht am 14.01.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2014 - 22 CS 14.1834
bei uns veröffentlicht am 29.09.2014
Tenor
Das Ablehnungsgesuch wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Durch Beschluss des 22. Senats vom 19. August 2014 (Az. 22 CS 14.1597) in der Besetzung durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof Dr. ...,
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Aug. 2014 - 8 C 13.1596
bei uns veröffentlicht am 28.08.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird verworfen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Nov. 2014 - M 8 S 14.4133
bei uns veröffentlicht am 04.11.2014
Tenor
I.
Die Anträge werden abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 9.750,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstell
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - 7 CE 17.2430
bei uns veröffentlicht am 03.07.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wir
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2015 - 7 ZB 14.357
bei uns veröffentlicht am 16.02.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Grü
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2015 - 22 CS 14.2805, 22 CS 14.2806, 22 CS 14.2807
bei uns veröffentlicht am 19.01.2015
Tenor
I. Die Verfahren 22 CS 14.2805, 22 CS 14.2806 und 22 CS 14.2807 werden hinsichtlich der Ablehnungsgesuche zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Die Ablehnungsgesuche werden zurückgewiesen.
Gründe
I.
Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. März 2019 - M 31 K 18.4041 u.a.
bei uns veröffentlicht am 21.03.2019
Tenor
I. Die Anträge auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht … in den Verfahren M 31 K 18.4112, M 31 S 18.4113, M 31 K 18.4150, M 31 K 18.4210 und M 31 K 18.4966 werden abgelehnt.
II. Es wird festgest
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. Aug. 2014 - 4 K 13.1976
bei uns veröffentlicht am 13.08.2014
Tenor
Das Ablehnungsgesuch wird abgelehnt.
Gründe
I.
Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte, in die eine Kurzwaffe vom Typ Lefaucheux mit Kaliber 9 mm eingetragen ist.
Nach Auffo
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Aug. 2017 - 15 ZB 17.445, 15 ZB 17.1001
bei uns veröffentlicht am 28.08.2017
Tenor
Der Antrag der Klägerin, die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof … und die Richter am Verwaltungsgerichtshof … und … … des 15. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wegen Besorgni
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 21. Nov. 2016 - AN 3 S 16.02025
bei uns veröffentlicht am 21.11.2016
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
3. Der Streitwert wird auf 6.250,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 14. Okt. 2016 - AN 3 S 16.01994
bei uns veröffentlicht am 14.10.2016
Tenor
1. Die Anträge werden abgelehnt.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2014 - 20 ZB 14.366
bei uns veröffentlicht am 08.07.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.
Der Streitwert fü
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2014 - 20 ZB 14.365
bei uns veröffentlicht am 08.07.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.
Der Streitwert fü
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2014 - 20 ZB 14.364
bei uns veröffentlicht am 08.07.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.
Der Streitwert für
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2014 - 20 ZB 14.338
bei uns veröffentlicht am 08.07.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.
Der Streitwert fü
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. März 2018 - 12 C 17.2574
bei uns veröffentlicht am 08.03.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die zulässige Beschwerde, mit der der Antragsgegner sich gegen die mit Beschluss des Ver
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2018 - 7 ZB 17.605
bei uns veröffentlicht am 18.04.2018
Tenor
Die Ablehnungsgesuche werden zurückgewiesen.
Gründe
I.
1. Die Klägerin nahm im Termin 2014/II zum wiederholten Mal an der Ersten Juristischen Staatsprüfung teil.
Im schriftlichen Teil erzielte s
Sozialgericht München Urteil, 12. Apr. 2018 - S 38 KA 1261/15
bei uns veröffentlicht am 12.04.2018
Tenor
I. Der Beschluss des 1. Berufungsausschusses für Ärzte Bayern vom 29.10.2015, ausgefertigt am 18.11.2015 (Az.) wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine hälftige Zulassung am Vertragsarztsitz C-Stadt
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2016 - 9 CS 16.525
bei uns veröffentlicht am 27.09.2016
Tenor
Das Ablehnungsgesuch gegen den Richter am Verwaltungsgerichtshof L. wird abgelehnt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung des Landra
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2018 - 7 ZB 18.1060
bei uns veröffentlicht am 06.06.2018
Tenor
I. Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung werden zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge zu tragen.
Gründe
I.
Durch Beschluss vom 18. April 2018
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2016 - 9 C 16.524
bei uns veröffentlicht am 27.09.2016
Tenor
Das Ablehnungsgesuch gegen den Richter am Verwaltungsgerichtshof L. wird abgelehnt.
Gründe
I. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein beim Verwaltungsgericht Reg