Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 57
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Referenzen - Gesetze |
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Strafprozeßordnung - StPO | § 226 Ununterbrochene Gegenwart
(1) Die Hauptverhandlung erfolgt in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen sowie der Staatsanwaltschaft und eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.
(2) Der Strafrichter kann in der Hauptverhandlung von der Hinzuzie
Strafprozeßordnung - StPO | § 224 Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin
(1) Von den zum Zweck dieser Vernehmung anberaumten Terminen sind die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und der Verteidiger vorher zu benachrichtigen; ihrer Anwesenheit bei der Vernehmung bedarf es nicht. Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn sie d
Strafprozeßordnung - StPO | § 225 Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter
Ist zur Vorbereitung der Hauptverhandlung noch ein richterlicher Augenschein einzunehmen, so sind die Vorschriften des § 224 anzuwenden.
Strafprozeßordnung - StPO | § 222 Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen
(1) Das Gericht hat die geladenen Zeugen und Sachverständigen der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten rechtzeitig namhaft zu machen. Macht die Staatsanwaltschaft von ihrem Recht nach § 214 Abs. 3 Gebrauch, so hat sie die geladenen Zeugen und Sachv
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - 21 B 18.2644
bei uns veröffentlicht am 07.05.2019
Tenor
I. Die Berufung wird verworfen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. November 2018 wird der Streitwert für das e
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2016 - 15 ZB 15.30252
bei uns veröffentlicht am 23.02.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Gründe
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der B
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2017 - 3 CS 16.2134
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
I.
Die Beschwerde wird verworfen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.431,55 € festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Apr. 2019 - AN 17 K 18.31552
bei uns veröffentlicht am 26.04.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die am …1967 in …Kolumbien geborene Klägerin wendet s
Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Jan. 2017 - M 17 K 16.34940
bei uns veröffentlicht am 02.01.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin ist Sta
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2019 - 9 ZB 19.31225
bei uns veröffentlicht am 11.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung is
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2017 - 1 ZB 16.2474
bei uns veröffentlicht am 18.01.2017
Tenor
I.
Die Berufung wird verworfen.
II.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
IV.
Die Kostenentscheidung ist vorläufi
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2019 - 9 ZB 19.30822
bei uns veröffentlicht am 17.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung de
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2017 - 10 ZB 16.1735
bei uns veröffentlicht am 09.01.2017
Tenor
I.
Die Berufung wird zugelassen, soweit das Bayerische Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 10. März 2016 die Regelung in Nr. 8 des Bescheids der Beklagten vom 14. August 2015 aufgehoben hat.
II.
Im Übrigen
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Okt. 2018 - Au 6 S 18.31686
bei uns veröffentlicht am 31.10.2018
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 1 gegen die in Nr. 6 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 8. Oktober 2018 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Der Antrag der Antragstellerin zu 2 w
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Okt. 2018 - Au 6 K 18.50780
bei uns veröffentlicht am 30.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch di
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Mai 2015 - W 2 E 15.334
bei uns veröffentlicht am 13.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
1. Der Antragsteller war seit dem 1. Oktober 20
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2017 - 22 ZB 17.1680
bei uns veröffentlicht am 22.11.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 € festgesetzt.
G
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2018 - 9 CS 18.1468
bei uns veröffentlicht am 16.10.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2018 - 9 CS 18.1463
bei uns veröffentlicht am 16.10.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2018 - 9 CS 18.1415
bei uns veröffentlicht am 16.10.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2015 - 10 CS 15.613
bei uns veröffentlicht am 01.06.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde wird verworfen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 14. Apr. 2015 - W 6 S 15.30256
bei uns veröffentlicht am 14.04.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des
Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 13. Mai 2015 - W 6 K 15.30255
bei uns veröffentlicht am 13.05.2015
Tenor
I.
Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
1. Die Kläger sind kosovaris
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 29. März 2016 - M 9 K 15.3772
bei uns veröffentlicht am 29.03.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. März 2015 - M 7 S 14.50627
bei uns veröffentlicht am 17.03.2015
Tenor
I.
Der Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren des einstweiligen Rec
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Aug. 2016 - M 12 K 16.26
bei uns veröffentlicht am 11.08.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Apr. 2019 - 11 CS 19.214
bei uns veröffentlicht am 01.04.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2.400,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin
Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Apr. 2016 - M 26 S 16.1369
bei uns veröffentlicht am 20.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller we
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2019 - 10 ZB 19.434
bei uns veröffentlicht am 03.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.
III. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Sept. 2016 - RN 4 K 16.394
bei uns veröffentlicht am 13.09.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - M 15 S 16.30899
bei uns veröffentlicht am 30.05.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Die am ... geborene Antragstellerin ist nach eigenen Angaben ledige Staatsangehörig
Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Apr. 2016 - M 15 S 16.30379
bei uns veröffentlicht am 07.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der am ... geborene Antragsteller ist nach eigener Angabe senegalesischer Staatsange
Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Juni 2016 - M 9 S 16.50074
bei uns veröffentlicht am 23.06.2016
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der am … 1996 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger von Sierra Leone.
Er reiste
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2017 - 12 B 17.2019
bei uns veröffentlicht am 13.11.2017
Tenor
I. Die Berufung (hilfsweise der Antrag auf Zulassung der Berufung) wird als unzulässig verworfen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwer
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. Apr. 2019 - Au 6 S 19.30430
bei uns veröffentlicht am 01.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in Ziffer 5 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 12. März 2019 ausgesprochene Abschiebungsandrohung in die Türkei wird abgelehnt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2019 - 10 CE 19.650
bei uns veröffentlicht am 15.04.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird verworfen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 09. Feb. 2015 - Vf. 11-VI-14
bei uns veröffentlicht am 09.02.2015
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen.
Gründe
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen
- das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. März 2012 Az. RO 1 K 11.408, durch
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 28. Sept. 2018 - Au 6 S 18.50756
bei uns veröffentlicht am 28.09.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (Az. Au 6 K 18.50752) gegen die Abschiebungsanordnung in Nr. 3 des angefochtenen Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 3. September 2018 wird
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. März 2019 - 9 CS 19.363
bei uns veröffentlicht am 25.03.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird verworfen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Die Beschwerde ist nach § 146 Abs
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2019 - 9 ZB 19.59
bei uns veröffentlicht am 07.03.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.850,- Euro festgesetzt.
Grün
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Apr. 2016 - M 16 S 16.30495
bei uns veröffentlicht am 04.04.2016
Tenor
I.
Die Anträge werden abgelehnt.
II.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Juli 2018 - W 8 K 17.1467
bei uns veröffentlicht am 30.07.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh
Verwaltungsgericht München Urteil, 08. März 2016 - M 16 K 15.4675
bei uns veröffentlicht am 08.03.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2018 - 9 ZB 18.50054
bei uns veröffentlicht am 27.09.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. August 2018 wird verworfen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 3 ZB 15.459
bei uns veröffentlicht am 13.04.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015 wird d
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2015 - 21 ZB 15.572
bei uns veröffentlicht am 17.04.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 21.750,- Euro festgesetzt.
Gr
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 19. Sept. 2018 - Au 4 K 18.31490
bei uns veröffentlicht am 19.09.2018
Tenor
I. Der Antrag auf mündliche Verhandlung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Kläger ist nach seinen Angaben pakistanischer Staatsangehöriger. Sei
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 24. Okt. 2017 - Au 4 K 17.35020
bei uns veröffentlicht am 24.10.2017
Tenor
I. Der Antrag auf mündliche Verhandlung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Die Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft der in Damaskus (
Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2019 - M 11 S 18.34647
bei uns veröffentlicht am 25.02.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Ausreiseaufforderu
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 06. Aug. 2018 - B 7 K 17.31482
bei uns veröffentlicht am 06.08.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläge
Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 21. März 2018 - B 7 K 17.32928
bei uns veröffentlicht am 21.03.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger ist äthiopischer St
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 05. Juni 2018 - B 7 K 17.32410
bei uns veröffentlicht am 05.06.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger ist äthiopischer St
Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Jan. 2015 - M 12 K 14.31170
bei uns veröffentlicht am 15.01.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o
Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2014 - M 3 K 12.5427
bei uns veröffentlicht am 26.11.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger studierte seit de