Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 57

(1) Der Lauf einer Frist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Zustellung oder, wenn diese nicht vorgeschrieben ist, mit der Eröffnung oder Verkündung.

(2) Für die Fristen gelten die Vorschriften der §§ 222, 224 Abs. 2 und 3, §§ 225 und 226 der Zivilprozeßordnung.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 226 Ununterbrochene Gegenwart


(1) Die Hauptverhandlung erfolgt in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen sowie der Staatsanwaltschaft und eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. (2) Der Strafrichter kann in der Hauptverhandlung von der Hinzuzie

Strafprozeßordnung - StPO | § 224 Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin


(1) Von den zum Zweck dieser Vernehmung anberaumten Terminen sind die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und der Verteidiger vorher zu benachrichtigen; ihrer Anwesenheit bei der Vernehmung bedarf es nicht. Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn sie d

Strafprozeßordnung - StPO | § 225 Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter


Ist zur Vorbereitung der Hauptverhandlung noch ein richterlicher Augenschein einzunehmen, so sind die Vorschriften des § 224 anzuwenden.

Strafprozeßordnung - StPO | § 222 Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen


(1) Das Gericht hat die geladenen Zeugen und Sachverständigen der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten rechtzeitig namhaft zu machen. Macht die Staatsanwaltschaft von ihrem Recht nach § 214 Abs. 3 Gebrauch, so hat sie die geladenen Zeugen und Sachv

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602 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - 21 B 18.2644

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird verworfen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. November 2018 wird der Streitwert für das e

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2016 - 15 ZB 15.30252

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gründe Der Antrag der Kläger auf Zulassung der B

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2017 - 3 CS 16.2134

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.431,55 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Apr. 2019 - AN 17 K 18.31552

bei uns veröffentlicht am 26.04.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die am …1967 in …Kolumbien geborene Klägerin wendet s

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Jan. 2017 - M 17 K 16.34940

bei uns veröffentlicht am 02.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist Sta

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2019 - 9 ZB 19.31225

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung is

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2017 - 1 ZB 16.2474

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Die Berufung wird verworfen. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. IV. Die Kostenentscheidung ist vorläufi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2019 - 9 ZB 19.30822

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2017 - 10 ZB 16.1735

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen, soweit das Bayerische Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 10. März 2016 die Regelung in Nr. 8 des Bescheids der Beklagten vom 14. August 2015 aufgehoben hat. II. Im Übrigen

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Okt. 2018 - Au 6 S 18.31686

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 1 gegen die in Nr. 6 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 8. Oktober 2018 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. Der Antrag der Antragstellerin zu 2 w

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Okt. 2018 - Au 6 K 18.50780

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch di

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Mai 2015 - W 2 E 15.334

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. I. 1. Der Antragsteller war seit dem 1. Oktober 20

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2017 - 22 ZB 17.1680

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 € festgesetzt. G

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2018 - 9 CS 18.1468

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2018 - 9 CS 18.1463

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2018 - 9 CS 18.1415

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2015 - 10 CS 15.613

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 14. Apr. 2015 - W 6 S 15.30256

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 13. Mai 2015 - W 6 K 15.30255

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1. Die Kläger sind kosovaris

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 29. März 2016 - M 9 K 15.3772

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. März 2015 - M 7 S 14.50627

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor I. Der Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren des einstweiligen Rec

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Aug. 2016 - M 12 K 16.26

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Apr. 2019 - 11 CS 19.214

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.400,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Apr. 2016 - M 26 S 16.1369

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller we

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2019 - 10 ZB 19.434

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt. III. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Sept. 2016 - RN 4 K 16.394

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - M 15 S 16.30899

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die am ... geborene Antragstellerin ist nach eigenen Angaben ledige Staatsangehörig

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Apr. 2016 - M 15 S 16.30379

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der am ... geborene Antragsteller ist nach eigener Angabe senegalesischer Staatsange

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Juni 2016 - M 9 S 16.50074

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der am … 1996 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger von Sierra Leone. Er reiste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2017 - 12 B 17.2019

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor I. Die Berufung (hilfsweise der Antrag auf Zulassung der Berufung) wird als unzulässig verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. Der Streitwer

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. Apr. 2019 - Au 6 S 19.30430

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in Ziffer 5 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 12. März 2019 ausgesprochene Abschiebungsandrohung in die Türkei wird abgelehnt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2019 - 10 CE 19.650

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 09. Feb. 2015 - Vf. 11-VI-14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen - das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. März 2012 Az. RO 1 K 11.408, durch

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 28. Sept. 2018 - Au 6 S 18.50756

bei uns veröffentlicht am 28.09.2018

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (Az. Au 6 K 18.50752) gegen die Abschiebungsanordnung in Nr. 3 des angefochtenen Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 3. September 2018 wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. März 2019 - 9 CS 19.363

bei uns veröffentlicht am 25.03.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 4.000,- Euro festgesetzt. Gründe Die Beschwerde ist nach § 146 Abs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2019 - 9 ZB 19.59

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.850,- Euro festgesetzt. Grün

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Apr. 2016 - M 16 S 16.30495

bei uns veröffentlicht am 04.04.2016

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Juli 2018 - W 8 K 17.1467

bei uns veröffentlicht am 30.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. März 2016 - M 16 K 15.4675

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2018 - 9 ZB 18.50054

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. August 2018 wird verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 3 ZB 15.459

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015 wird d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2015 - 21 ZB 15.572

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 21.750,- Euro festgesetzt. Gr

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 19. Sept. 2018 - Au 4 K 18.31490

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor I. Der Antrag auf mündliche Verhandlung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Kläger ist nach seinen Angaben pakistanischer Staatsangehöriger. Sei

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 24. Okt. 2017 - Au 4 K 17.35020

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf mündliche Verhandlung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft der in Damaskus (

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2019 - M 11 S 18.34647

bei uns veröffentlicht am 25.02.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Ausreiseaufforderu

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 06. Aug. 2018 - B 7 K 17.31482

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kläge

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 21. März 2018 - B 7 K 17.32928

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 05. Juni 2018 - B 7 K 17.32410

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Jan. 2015 - M 12 K 14.31170

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2014 - M 3 K 12.5427

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger studierte seit de