Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
Amtlich · § 5 UrhG

§ 87c VwGO

Zeitreise: 20.05.2026

(1) Verfahren nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 15 und § 50 Absatz 1 Nummer 6 sollen vorrangig und beschleunigt durchgeführt werden. Dies gilt auch 1. für Verfahren nach § 47 Absatz 1 Nummer 1, wenn sie Bauleitpläne mit Darstellungen oder Festsetzungen von Flächen für die in § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, 3a, 3b oder 5 genannten Vorhaben zum Gegenstand haben und 2. für Verfahren nach § 47 Absatz 1 Nummer 2, wenn sie Raumordnungspläne mit Festlegungen von Gebieten zur Nutzung von Windenergie zum Gegenstand haben.Besonders zu priorisieren sind Verfahren über Vorhaben, wenn ein Bundesgesetz feststellt, dass diese im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Von Satz 1 ausgenommen sind in § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 das Anlegen von Verkehrsflughäfen und von Verkehrslandeplätzen mit beschränktem Bauschutzbereich sowie in § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 Planfeststellungsverfahren für Braunkohletagebaue.

(2) In den in Absatz 1 genannten Verfahren soll der Vorsitzende oder der Berichterstatter in geeigneten Fällen die Beteiligten zu einem frühen ersten Termin zur Erörterung des Sach- und Streitstandes und zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits laden. Kommt es in diesem Termin nicht zu einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits, erörtert der Vorsitzende oder der Berichterstatter mit den Beteiligten den weiteren Ablauf des Verfahrens und die mögliche Terminierung der mündlichen Verhandlung.

Passende Werkzeuge

  • Verwaltungsverfahren & BehördenVerwaltungsgericht zuständig? § 40 VwGO, die Sonderzuweisungen und § 52 VwGOStreit mit einer Behörde: Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Finanzgericht oder doch das Zivilgericht? Diese App prüft zuerst die ausdrücklichen Zuweisungen (§ 51 SGG, § 33 FGO, § 40 Abs. 2 VwGO, Beamtenverhältnis), dann den ersten Rechtszug (§§ 45, 47, 48, 50 VwGO) und nennt nach § 52 VwGO, in welchem Bezirk das Verwaltungsgericht liegen muss.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • VerkehrsrechtWiderspruch gegen den Kostenbescheid: muss ich trotzdem zahlen? (§ 80 VwGO)Nein, der Widerspruch hält die Zahlung nicht auf: § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO nimmt die aufschiebende Wirkung bei „öffentlichen Abgaben und Kosten“ wieder weg — Abschleppgebühren gehören dazu. Der Check zeigt den Weg, der sie doch anhält, und die Reihenfolge, die § 80 Abs. 6 VwGO zwingend vorschreibt.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.