Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 69
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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.
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published on 17/04/2019 00:00
Tenor
I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juli 2018 wird der Bescheid der Beklagten vom 22. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 5. Mai 2017 auch insoweit
published on 29/09/2016 00:00
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt ... wird abgelehnt.
Gründe
I.
Die Klägerin stand als Soldatin auf Zeit, deren Dienstzeit zuletzt aufgrund ihrer
published on 20/10/2015 00:00
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt.
II.
Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlich
published on 15/10/2015 00:00
Gründe
Gericht: VG Augsburg
Aktenzeichen: Au 2 K 15.295
Im Namen des Volkes
Urteil
15. Oktober 2015
2. Kammer
Sachgebiets - Nr. 1315
Hauptpunkte: Recht der Bundesbeamten; Beihilfe;Aufwandserstattung für di
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