Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 87

(1) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter hat schon vor der mündlichen Verhandlung alle Anordnungen zu treffen, die notwendig sind, um den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen. Er kann insbesondere

1.
die Beteiligten zur Erörterung des Sach- und Streitstandes und zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits laden und einen Vergleich entgegennehmen;
2.
den Beteiligten die Ergänzung oder Erläuterung ihrer vorbereitenden Schriftsätze, die Vorlegung von Urkunden, die Übermittlung von elektronischen Dokumenten und die Vorlegung von anderen zur Niederlegung bei Gericht geeigneten Gegenständen aufgeben, insbesondere eine Frist zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte setzen;
3.
Auskünfte einholen;
4.
die Vorlage von Urkunden oder die Übermittlung von elektronischen Dokumenten anordnen;
5.
das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen; § 95 gilt entsprechend;
6.
Zeugen und Sachverständige zur mündlichen Verhandlung laden.
7.
(weggefallen)

(2) Die Beteiligten sind von jeder Anordnung zu benachrichtigen.

(3) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann einzelne Beweise erheben. Dies darf nur insoweit geschehen, als es zur Vereinfachung der Verhandlung vor dem Gericht sachdienlich und von vornherein anzunehmen ist, daß das Gericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag.

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Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 95


(1) Das Gericht kann das persönliche Erscheinen eines Beteiligten anordnen. Für den Fall des Ausbleibens kann es Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen androhen. Bei schuldhaftem Ausbleiben setzt das Gericht durch

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77 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. Apr. 2019 - RN 11 K 18.32099

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Nov. 2016 - W 4 K 16.261

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicher

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2015 - 11 ZB 15.209

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Grü

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Aug. 2018 - M 9 K 18.2949

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2014 - 22 CS 14.2161

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Das Ablehnungsgesuch wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten um eine Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage, welche der Antragsgegner der Beigeladenen erteilt hat. Im vor

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2017 - 22 ZB 15.2639

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.192,13 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2018 - 2 ZB 16.2168

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2016 - 21 C 16.481

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 23. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe Die Beschwer

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. März 2015 - 22 CS 15.310

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor I. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. August 2014 und der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 16. Januar 2015 werden geändert. Dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerich

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Aug. 2018 - W 8 K 18.30650

bei uns veröffentlicht am 20.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger ist tunesischer Staatsangehöriger. Er reiste nach eige

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2017 - 15 ZB 17.1001

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor I. Der Nichtigkeitsantrag gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Mai 2017 Az. 15 ZB 17.445 wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens. III. Der Strei

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Mai 2015 - M 2 K 15.1096

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 2 K 15.1096 Im Namen des Volkes Urteil 5. Mai 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1040 Hauptpunkte: Straßenrecht; Rückschnitt von Sträuchern;

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. Mai 2014 - 1 K 13.1281

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 29. Juli 2014 - 1 E 14.491

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor I. Dem Antragsgegner wird untersagt, den ausgeschriebenen Dienstposten als Leiterin bzw. Leiter des Finanzamtes S. zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers bestandskräftig entschieden ist. II. De

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2014 - 3 ZB 13.631

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt. Grün

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Nov. 2016 - M 8 S 16.50308

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben eritreischer Staatsangehöriger. Er wur

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - 20 C 19.564

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung in Ziffer 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. Februar 2019 - RN 3K 14.1957 - wird verworfen. Gründe Die Beschwerd

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. Aug. 2014 - 4 K 13.1976

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor Das Ablehnungsgesuch wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte, in die eine Kurzwaffe vom Typ Lefaucheux mit Kaliber 9 mm eingetragen ist. Nach Auffo

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Aug. 2017 - 15 ZB 17.445, 15 ZB 17.1001

bei uns veröffentlicht am 28.08.2017

Tenor Der Antrag der Klägerin, die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof … und die Richter am Verwaltungsgerichtshof … und … … des 15. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wegen Besorgni

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2014 - 10 ZB 14.1741

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. G

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. März 2014 - 18 M 14.278

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Bevollmächtigte des Kläger

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2014 - 11 ZB 13.867

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Okt. 2018 - W 8 K 17.502

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor I. Die Nr. 1.3 des Bescheides des Landratsamtes W. vom 13. April 2018 und die entsprechende Zwangsgeldandrohung in Nr. 4, soweit sie sich auf die Nr. 1.3 bezieht, und die Nr. 2 des Bescheides werden aufgehoben. Im Übrigen w

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Nov. 2017 - M 2 K 17.3476, M 2 K 17.3478

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Klägerin hat jeweils die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet s

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2014 - 22 CS 14.2157

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Das Ablehnungsgesuch wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten um eine Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage, welche der Antragsgegner der Beigeladenen erteilt hat. Im vor

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 24. Jan. 2017 - M 8 K 16.50317

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 24. Jan. 2017 - M 8 K 16.50316

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 18. Dez. 2017 - Au 6 S 17.50497

bei uns veröffentlicht am 18.12.2017

Tenor Der Antrag auf Ablehnung des Richters ... als Einzelrichter wegen Besorgnis der Befangenheit wird abgelehnt. Gründe I. Der Antragsteller macht die Besorgnis der Befangenheit geltend gegen den gesetzl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. März 2018 - 21 ZB 16.754

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.250,00 EUR festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2017 - 13 A 17.329, 13 A 17.331

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von insgesamt 30,- Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2014 - 22 CS 14.2158

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Das Ablehnungsgesuch wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligten streiten um eine Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage, welche der Antragsgegner der Beigeladenen ertei

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 14. Aug. 2018 - 1 L 68/18

bei uns veröffentlicht am 14.08.2018

Gründe 1 1. Der auf die Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VwGO gestützte Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle - 5. Kammer - vom 25. April 2018 hat keinen Erfolg. 2 a) Die vom Kl

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2018 - AnwZ (Brfg) 12/18

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 1. Dezember 2017 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt wird abgelehnt.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Jan. 2018 - 2 L 103/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Gründe 1 Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 18. September 2017 – 3 A 57/16 MD – hat keinen Erfolg. 2 Die Voraussetzungen der Zulassung der Berufung gemäß § 78 Abs. 3 AsylG liegen nicht vo

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2017 - 6 B 31/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund des Vorliegens von Verfahrensmängeln (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 27. Sept. 2016 - 1 Bs 74/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Der Antrag der Antragstellerin, ihr für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt … zur Vertretung beizuordnen, wird abgelehnt

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Sept. 2016 - 5 A 457/16.A

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 25. Januar 2016 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1G r ü n

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 17. März 2016 - 8 A 79/16

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 22.09.2015, mit welchem der Asylantrag wegen der in Ungarn erlangten Anerkennung als Flüchtling als unzulässig abgelehnt sowie die Abschiebung nach Ungarn an

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 18. Feb. 2016 - 2 K 3757/15.TR

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin kann die Vollstre

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Feb. 2016 - 1 L 52/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Gründe 1 Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle - 4. Kammer - vom 24. April 2014 bleibt ohne Erfolg. 2 Die von der Klägerin geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 04. Feb. 2016 - 8 A 45/16

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 10.06.2015, mit welchem der Asylantrag wegen der in Italien erlangten Anerkennung subsidiären Schutzes als unzulässig abgelehnt sowie die Abschiebung nach It

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 03. Feb. 2016 - 8 A 34/16

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 20.04.2015, mit welchem der Asylantrag wegen der Zuständigkeit Italiens als unzulässig abgelehnt und seine Abschiebung nach Italien angeordnet wurde. Er bean

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 26. Jan. 2016 - 5 K 1609/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden,

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 26. Jan. 2016 - 8 A 108/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 14.12.2015, mit welchem der Asylantrag gemäß § 27 a AsylG wegen der Zuständigkeit Maltas als unzulässig abgelehnt sowie die Abschiebung nach Malta angeordnet

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Dez. 2015 - 7 A 972/14

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 50.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Das Verwaltungsgericht hat mi

Bundesfinanzhof Beschluss, 04. Aug. 2015 - IX B 95/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird die Ladungsverfügung des Berichterstatters des 3. Senats des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juni 2015  3 K 3189/13 hinsichtlich der La

Verwaltungsgericht Koblenz Zwischenurteil, 16. Juli 2015 - 4 K 118/15.KO

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage ist unzulässig. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen ein

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 04. Mai 2015 - 4 A 1269/13

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass die Klage als zurückgenommen gilt. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Tatbestand 1 Die Kläger begehren die Fortführung und Entscheidung des wegen fiktiver Klagerücknahme eingest

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. März 2015 - 4 C 12/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Erweiterung ihres grenzständig errichteten Wohnhauses.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Jan. 2015 - 15 A 2382/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.868,06 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e: 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, insbesondere is

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(1) Das Gericht kann das persönliche Erscheinen eines Beteiligten anordnen. Für den Fall des Ausbleibens kann es Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen androhen. Bei schuldhaftem Ausbleiben setzt das Gericht durch Beschluß das...