Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 61
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind
- 1.
natürliche und juristische Personen, - 2.
Vereinigungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann, - 3.
Behörden, sofern das Landesrecht dies bestimmt.
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Insolvenzrecht: Vertrauensverlust gegenüber Insolvenzverwalter bei Nichtoffenlegung einer Vorberatung
13.05.2016
Wenn ein Insolvenzverwalter eine Vorberatung des Schuldners verheimlicht, ist dies ein Fehlverhalten, welches das Vertrauen des Insolvenzrichters in die Integrität des Insolvenzverwalters nachhaltig zerstören kann.
Insolvenzrecht: Kriterien für die Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste
13.05.2016
Die Merkmale der Ortsnähe und der Erreichbarkeit des Insolvenzverwalters vor Ort stellen keine sachgerechten Kriterien für die generelle Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste dar.
Insolvenzrecht: Insolvenzrichter entscheidet über Aufnahme in Insolvenzverwaltervorauswahlliste
13.05.2016
Wenn ein Bewerber eine Vielzahl von Verfahren beanstandungsfrei geführt hat, kann ihm die fachliche Eignung nicht deswegen abgesprochen werden, weil der Insolvenzrichter ihm zwei Fehler nachweisen kann.
Aktuelle Gesetzgebung: Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
27.11.2015
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes angenommen.
Referenzen - Gesetze | § 61 VwGO
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Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 4 Verfahrensfehler
(1) Die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 2b kann verlangt werden, wenn 1. eine nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, nach der Verordnung über
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Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - IX AR (VZ) 6/15
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 6/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ6.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - IX AR (VZ) 3/15
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 3/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ3.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2007 - IV AR (VZ) 6/07
bei uns veröffentlicht am 19.12.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV AR(VZ) 6/07 vom 19. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Ri
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Nov. 2017 - AN 4 K 16.02167
bei uns veröffentlicht am 29.11.2017
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die im Bescheid vom 13. Oktober 2016 unter den Ziffern 1.9, soweit angefochten, 1.15 und 1.16 angeordneten versammlungsrechtlichen Beschränkungen rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage a
Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Sept. 2017 - M 22 E 17.4341
bei uns veröffentlicht am 20.09.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Feb. 2018 - W 8 K 17.823
bei uns veröffentlicht am 05.02.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Zentrums ... vom 27. Juli 2017 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger den beantragten staatlichen Zuschuss im Rahmen der Förderung „Fit for Work für Geflüchtete“ für die Aus
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. Apr. 2015 - Au 3 E 15.251
bei uns veröffentlicht am 13.04.2015
Tenor
I.
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig ab Entscheidung des Gerichts die Kosten für die Unterbringung von ... in der Jugendhilfeeinrichtung St. ... in ... zu tragen.
Im Übrigen w
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Dez. 2016 - W 4 K 14.354
bei uns veröffentlicht am 20.12.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu tragen.
III.
Das Urteil ist
Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - M 5 E 15.5395
bei uns veröffentlicht am 18.12.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf € 2.500,- festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin ist
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. Okt. 2018 - Au 1 E 18.1617
bei uns veröffentlicht am 01.10.2018
Tenor
I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller bis spätestens Donnerstag, 4. Oktober 2018, 12.00 Uhr, das Anbringen von insgesamt vier (d.h. drei zusätzlichen) Plakaten zur Landta
Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 19. Feb. 2015 - Vf. 76-VI/14
bei uns veröffentlicht am 19.02.2015
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen.
Gründe
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. Februar 2014 Az. AN 4 K 14.00159, mit dem ein
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Mai 2016 - RN 3 K 14. 2156
bei uns veröffentlicht am 13.05.2016
Tenor
I.
Der Beschluss des Gemeinderates des Marktes ... vom 4. November 2014, mit dem die Ausschussgemeinschaft „...“ aus der Lenkungsgruppe für die Schulsanierung ausgeschlossen wurde, wird aufgehoben.
II.
Di
Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 22. Apr. 2015 - RO 5 K 14.937
bei uns veröffentlicht am 22.04.2015
Tenor
I.
Die Ziffern 3 und 4 des Bescheids des Landratsamts ... vom 30.04.2014, Aktenzeichen 56-56213.1/..., werden aufgehoben.
II.
Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Gerichtsbescheid ist
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Okt. 2017 - Au 5 K 16.1303
bei uns veröffentlicht am 26.10.2017
Tenor
I. Die Baugenehmigung der Beklagten vom 11. August 2016 (Az. ...) wird aufgehoben.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Das Urteil
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Apr. 2016 - M 16 K 15.4650
bei uns veröffentlicht am 19.04.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist
Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Dez. 2016 - M 6 K 16.1721
bei uns veröffentlicht am 07.12.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Apr. 2014 - 1 K 12.01430
bei uns veröffentlicht am 01.04.2014
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 1 K 12.01430
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 1. April 2014
1. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 1130
Hauptpunkte: Anrechnung früher erbrachter Beitragsleistungen bei e
Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. März 2015 - M 7 S 15.786
bei uns veröffentlicht am 02.03.2015
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Nr. 1 des Bescheids der Antragsgegnerin vom ... Februar 2015 (Verlegung des Versammlungsortes) wird angeordnet.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - 22 K 14.1743
bei uns veröffentlicht am 16.10.2014
Tenor
I.
Der Beklagte wird verpflichtet, die weitere Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes 2013 des Freistaates Bayern zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Klägerin entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - 22 K 14.1663
bei uns veröffentlicht am 16.10.2014
Tenor
I.
Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vo
Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Dez. 2015 - M 8 K 14.3456
bei uns veröffentlicht am 07.12.2015
Tenor
I.
Der Bescheid der Beklagten vom ... Juli 2014 wird aufgehoben.
II.
Die Beklagte wird verpflichtet, die Begründung von Wohnungseigentum im Anwesen ...-straße 11, ... in 13 Wohnungen wie im Vertrag des Notars ... vom
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2017 - 22 ZB 16.95
bei uns veröffentlicht am 17.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger.
III.
Der Streitwert für
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Jan. 2015 - W 5 K 14.505
bei uns veröffentlicht am 29.01.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Jan. 2015 - W 5 K 14.504
bei uns veröffentlicht am 29.01.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Aug. 2018 - RN 5 K 16.1211
bei uns veröffentlicht am 09.08.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über den Widerruf von Zu
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Mai 2018 - W 8 K 17.689
bei uns veröffentlicht am 07.05.2018
Tenor
I. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin unter entsprechender Aufhebung des Bescheids der Regierung von Unterfranken vom 31. Mai 2011 in der Fassung des Bescheids der Regierung von Unterfranken vom 13. November 2017, sowe
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 24. Juni 2015 - W 4 S 15.463
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 18. Dezember 2014 gegen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 26. September 2013 in der Gestalt des Änderungsbescheids vom 5. Mä
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 13. Okt. 2016 - B 5 E 16.679
bei uns veröffentlicht am 13.10.2016
Tenor
1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den großen Saal der ... für die vom Antragsteller am 20. Oktober 2016, ab 19.00 Uhr, geplante Veranstaltung: „...: Die ... auf dem Weg zur Volkspartei“ zur Verfügung zu ste
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Sept. 2015 - Au 4 K 14.1296, Au 4 K 14.1297, Au 4 K 14.1303
bei uns veröffentlicht am 30.09.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg
Aktenzeichen: Au 4 K 14.1296
Au 4 K 14.1297
Au 4 K 14.1303
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 30. September 2015
4. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1021
Hauptp
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Dez. 2015 - AN 1 K 14.01740
bei uns veröffentlicht am 01.12.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
Aktenzeichen: AN 1 K 14.01740
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 1. Dezember 2015
1. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 1130 99
Hauptpunkte:
- Festsetzung eines Herste
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Mai 2017 - M 8 K 15.5396
bei uns veröffentlicht am 22.05.2017
Tenor
I. Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 23. Jan. 2018 - B 5 K 17.296
bei uns veröffentlicht am 23.01.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen die Versagung der Umbet
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2018 - 4 CE 17.2450
bei uns veröffentlicht am 10.04.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Sept. 2015 - Au 4 K 14.1347, Au 4 K 14.1348, Au 4 K 14.1349
bei uns veröffentlicht am 30.09.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg
Au 4 K 14.1347
Au 4 K 14.1348
Au 4 K 14.1349
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 30. September 2015
4. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1021
Hauptpunkte:
K
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Sept. 2015 - Au 4 K 14.1302, Au 4 K 14.1304, Au 4 K 14.1305
bei uns veröffentlicht am 30.09.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg
Au 4 K 14.1302
Au 4 K 14.1304
Au 4 K 14.1305
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 30. September 2015
4. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1021
Hauptpunkte:
K
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2016 - 22 ZB 16.304
bei uns veröffentlicht am 16.09.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.
Der Streitwert f
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Aug. 2017 - W 4 K 14.1310
bei uns veröffentlicht am 08.08.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen als Gesamtschuldner zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorlä
Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Juni 2016 - M 22 E 16.2635
bei uns veröffentlicht am 15.06.2016
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin (ein Landesverban
Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Jan. 2014 - 17 K 13.1851
bei uns veröffentlicht am 23.01.2014
Tenor
I.
Der Bescheid vom ... März 2013 wird aufgehoben.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläuf
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 18. Dez. 2017 - B 5 V 17.974
bei uns veröffentlicht am 18.12.2017
Tenor
1. Der Vollstreckungsschuldnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth vom 24. November 2017 (Az.: B 5 E 17.872), nämlich die Vollstreckungsgläubigerin vorläufig
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2015 - 4 A 14.1787
bei uns veröffentlicht am 20.10.2015
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
4 A 14.1787
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 20. Oktober 2015
4. Senat
Sachgebietsschlüssel: 523
Hauptpunkte:
Vereinsrechtliche Verbotsverfügung gegen Ersatzor
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Jan. 2014 - 8 K 13.681
bei uns veröffentlicht am 27.01.2014
Tenor
I.
Soweit die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Verfahrens tragen die Kläger 50% einschließlich 50%
Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2016 - M 6 K 16.2047
bei uns veröffentlicht am 06.07.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o
Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 25. Sept. 2015 - Vf. 9-VII/13, Vf. 4/VII/14, Vf. 10/VII/14
bei uns veröffentlicht am 25.09.2015
Gründe
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
Aktenzeichen: Vf. 9-VII-13 Vf. 4-VII-14 Vf. 10-VII-14
vom 25. September 2015
Leitsätze
über die Popularklagen der S. GmbH in M. u. a.
Vf. 9-VII-13 Vf. 4-
Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2016 - M 23 K 15.4389
bei uns veröffentlicht am 06.07.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicher
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Dez. 2017 - W 4 K 15.530
bei uns veröffentlicht am 05.12.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klä
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Okt. 2018 - W 8 K 16.1284
bei uns veröffentlicht am 22.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerinnen haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2017 - 9 CS 16.1241
bei uns veröffentlicht am 09.05.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wi
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. März 2016 - B 4 K 14.608
bei uns veröffentlicht am 09.03.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger will mit seiner Klage erreichen, dass der Bek
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 12. Dez. 2016 - M 10 K 16.2139
bei uns veröffentlicht am 12.12.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterleg