Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 72

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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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30/03/2007 19:36

Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, Straßenverkehrsrecht, Europarecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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published on 09/12/2003 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 14/03 vom 9. Dezember 2003 in der Vergabesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein GWB § 128 Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit
published on 04/01/2017 00:00

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er im Wesentlichen
published on 12/12/2016 00:00

Tenor 1. Der Widerspruchsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 22. Februar 2016 wird in Ziffer 2 insoweit aufgehoben, als der Klägerin mehr als 7/8 der Kosten auferlegt wurden. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
published on 17/10/2016 00:00

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger, der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt, wendet sich mit seiner Klage gegen eine Prüfungsbewertung
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