Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 55a

(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden.

(2) Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates technische Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht.

(3) Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Satz 1 gilt nicht für Anlagen, die vorbereitenden Schriftsätzen beigefügt sind.

(4) Sichere Übermittlungswege sind

1.
der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt,
2.
der Übermittlungsweg zwischen den besonderen elektronischen Anwaltspostfächern nach den §§ 31a und 31b der Bundesrechtsanwaltsordnung oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts,
3.
der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten Postfach einer Behörde oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und der elektronischen Poststelle des Gerichts,
4.
der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung und der elektronischen Poststelle des Gerichts,
5.
der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens genutzten Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos im Sinne des § 2 Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes und der elektronischen Poststelle des Gerichts,
6.
sonstige bundeseinheitliche Übermittlungswege, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt werden, bei denen die Authentizität und Integrität der Daten sowie die Barrierefreiheit gewährleistet sind.
Das Nähere zu den Übermittlungswegen gemäß Satz 1 Nummer 3 bis 5 regelt die Rechtsverordnung nach Absatz 2 Satz 2.

(5) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts gespeichert ist. Dem Absender ist eine automatisierte Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen. Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Beifügung von Abschriften für die übrigen Beteiligten finden keine Anwendung.

(6) Ist ein elektronisches Dokument für das Gericht zur Bearbeitung nicht geeignet, ist dies dem Absender unter Hinweis auf die Unwirksamkeit des Eingangs unverzüglich mitzuteilen. Das Dokument gilt als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, sofern der Absender es unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht und glaubhaft macht, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt.

(7) Soweit eine handschriftliche Unterzeichnung durch den Richter oder den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgeschrieben ist, genügt dieser Form die Aufzeichnung als elektronisches Dokument, wenn die verantwortenden Personen am Ende des Dokuments ihren Namen hinzufügen und das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der in Satz 1 genannten Form genügt auch ein elektronisches Dokument, in welches das handschriftlich unterzeichnete Schriftstück gemäß § 55b Absatz 6 Satz 4 übertragen worden ist.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 91 Ergänzende Vorschriften


(1) Zur Ergänzung der Vorschriften dieses Gesetzes über das gerichtliche Disziplinarverfahren sind die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes, insbesondere über Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung, und die Vorschriften der

Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV | § 1 Anwendungsbereich


(1) Diese Verordnung gilt für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte der Länder und des Bundes sowie die Bearbeitung elektronischer Dokumente durch diese Gerichte nach § 130a der Zivilprozessordnung, § 46c des Arbeitsgerichtsgesetz
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 81


(1) Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. (2) Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vorbehaltlich des § 55a Absatz 5 S

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 55d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen


Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllun

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 55c Formulare; Verordnungsermächtigung


Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder tei
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

De-Mail-Gesetz - De-Mail-G | § 5 Postfach- und Versanddienst


(1) Die Bereitstellung eines De-Mail-Kontos umfasst die Nutzung eines sicheren elektronischen Postfach- und Versanddienstes für elektronische Nachrichten. Hierzu wird dem Nutzer eine De-Mail-Adresse für elektronische Post zugewiesen, welche folgende

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach


(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene natürliche Person ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. Nach Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs übermittelt die

De-Mail-Gesetz - De-Mail-G | § 4 Anmeldung zu einem De-Mail-Konto


(1) Der akkreditierte Diensteanbieter muss dem Nutzer den Zugang zu seinem De-Mail-Konto und den einzelnen Diensten mit einer sicheren Anmeldung oder auf Verlangen des Nutzers auch ohne eine solche sichere Anmeldung ermöglichen. Für die sichere Anmel

Onlinezugangsgesetz - OZG | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Der „Portalverbund“ ist eine technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern, über den der Zugang zu Verwaltungsleistungen auf unterschiedlichen Portalen angeboten wird. (2) Ein „Verwaltungsportal“ bezeichnet ein bereits ge

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 31b Besonderes elektronisches Anwaltspostfach für Berufsausübungsgesellschaften


(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene Berufsausübungsgesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. (2) Die Rechtsanwaltskammer übermittelt der Bundesrechtsanwaltskamm
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 55b


(1) Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an die Prozessakten elektronisch geführt werden. In der Rechtsver

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 23. Sept. 2022 - 19 K 317/22

bei uns veröffentlicht am 02.12.2022

Die Rückforderung gezahlter Corona-Hilfen ist nicht rechtmäßig. Das entschied das VG Gelsenkirchen. Das Gericht ist mithin das dritte Gericht nach dem VG Düsseldorf und dem VG Köln, das zu Gunsten von Zuwendungsempfänge

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2022 - 16 K 125/22

bei uns veröffentlicht am 04.10.2022

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung bereits ausgezahlter Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein Westfalen nicht rechtmäßig war. Neben dem VG Köln haben auch das V
Verwaltungsrecht

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Aug. 2022 - 20 K 7488/20

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf bereits ausgezahlte Coronahilfen von den Empfängern zurückgefordert hat, rechtswidrig sind. Empfänger der Corona

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Jan. 2021 - 12 K 3089/20.A

bei uns veröffentlicht am 06.04.2022

Das Verwaltunggericht Düsseldorf hat die Klage eines selbstständigen, freischaffenden Künstlers gegen die Zurücknahme eines Corona-Soforthilfe-Bewilligungsbescheides zurückgewiesen und damit bestätigt, dass die Rück
Verwaltungsrecht

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 7. Apr. 2020 - 16 L 679/20

bei uns veröffentlicht am 06.04.2022

Die Corona-Soforthilfe kann im gerichtlichen Eilverfahren vorläufig nicht gewährt werden, wenn der Antragsteller weiterhin seiner Tätigkeit nachgehen kann und eine Existenzgefährdung durch die Corona-Krise nicht glaubhaft gemacht
Verwaltungsrecht

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 13. Dez. 2021 - 20 K 4412/21

bei uns veröffentlicht am 05.04.2022

Die Verwaltungsgerichte haben in Coronazeiten eine Masse an Verfahren und schnell zu entscheidende Eilverfahren zu bearbeiten – Ihnen obliegt die Zuständigkeit, wenn sich Bürger gegen hoheitliches Handeln prozessual wehren möchte
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Verwaltungsgericht Trier Urteil, 8. Dez. 2021 - 8 K 2827/21.TR

bei uns veröffentlicht am 05.04.2022

Bei den Corona-Soforthilfen handelt es sich um Billigkeitsleistungen im Sinne von § 53 des Landeshaushaltsordnung. Diese werden ohne einen konkreten Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Die Klägerin ha

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 8. Feb. 2018 - VG 8K 661.16 A

bei uns veröffentlicht am 22.11.2021

Dem Kläger aus Syrien, der sich dem Militärdienst entzogen hat, wird die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, weil er Nachfluchtgründe geltend machen kann. Im Fall seiner hypothetischen Rückkehr muss der Kläger mit beachtli

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 10. Mai 2021 - 3 K 107/21.KO

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Das VG Koblenz sieht in einer 14 Tage andauernden Quarantäne eines Arbeitnehmers einen "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum". Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, den Lohn seines Arbeitnehmers für diesen Zeitraum

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 12. Jan. 2018 - VG 11 K 523.17

bei uns veröffentlicht am 29.04.2021

Der Kläger begehrt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 31. Okt. 2018 - VG 18 K 176.17 A

bei uns veröffentlicht am 29.04.2021

Der Kläger begehrt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 8. Feb. 2019 - VG 8 K 803.16 A

bei uns veröffentlicht am 18.02.2021

Inhalt: Ein syrischer Staatsangehöriger arabischer Volkszugehörigkeit sunnitischen Glaubens begehrt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Entscheidend für die Beurteilung der Rückkehr eines Ausländers in seine Heim

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2013 - VI ZB 7/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 7/13 vom 14. Mai 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 130a Die im EGVP-Verfahren eingesetzte qualifizierte Container-Signatur genügt den Anforderungen des § 130a

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2019 - 5 StR 432/19

bei uns veröffentlicht am 08.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 432/19 vom 8. Oktober 2019 in der Strafsache gegen wegen schweren Bandendiebstahls u.a. ECLI:DE:BGH:2019:081019B5STR432.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. März 2018 - M 25 M 17.45954

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird in Ziffer II abgeändert und erhält folgende Fassung: Diese Kosten hat nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 01.03.2017 die Beklagte in Höhe von EUR 497,38 (i

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Apr. 2014 - 18 K 14.1321

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtverbindlich die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kläger

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Nov. 2014 - B 5 K 12.448

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor 1. Die Ziffern 1.1 und 1.5 der Bescheide vom 10. Mai 2012 in der Gestalt der Ergänzungsbescheide vom 20. November 2014 und Ziffer 4 der Bescheide vom 10. Mai 2012 werden aufgehoben. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. 2. Die

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Okt. 2015 - M 15 E 15.2760

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der vollmachtlose Vertreter des Antragstellers, Herr ... (Vater des Antragstellers), zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Juni 2018 - 11 N 17.1693

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor I. § 2 Abs. 1 der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Taxigewerbe (Taxiordnung) vom 25. Oktober 2016 (MüAbl S. 435) ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Entschei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2018 - 22 M 18.1128

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Mit unanfechtbarem Beschluss vom

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2017 - 21 CS 17.490

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. Die Verfahren 21 CS 17.490 und 21 C 17.491 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. II. Im Verfahren 21 CS 17.490 wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen die Ve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2015 - 6 ZB 14.314

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 11. Oktober 2013 - M 21 K 12.460 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu trag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2015 - 6 ZB 14.291

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 11. Oktober 2013 - M 21 K 12.461 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 05. Feb. 2019 - 7 K 14745/17

bei uns veröffentlicht am 05.02.2019

Tenor Die Klage  wird abgewiesen. Der  Kläger  trägt  die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreck

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 05. Feb. 2019 - 23 L 186/18

bei uns veröffentlicht am 05.02.2019

Tenor 1.Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 5. Januar 2018 gegen die Auflagen zum Erlaubnisbescheid des Antragsgegners vom 6. Dezember 2017 -          unter Nr. 2.3 -    sowie unter Nr. 2.4, soweit sie verlangt, den T

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Jan. 2019 - 2 L 2315/18

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 2976/18 gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entlassungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22. Februar 2018 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 29. Jan. 2019 - 17 L 2296/18

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.080,59 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende Wirkung seiner Klage

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Jan. 2019 - 2 L 2661/18

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller eine Wiederholungsprüfung im Teilmodul „Berufspraktisches Training (BPT 5), 12-Minuten-Lauf“ einzuräumen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2019 - 7 K 5508/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten sofort vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in H

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2019 - 7 K 7368/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 24.08.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.12.2015 wird aufgehoben, soweit unter Nr. 3 bezüglich Abschnitt 4.4 der Fachinformation und in Abschnitt 2 der Ge

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2019 - 7 K 7372/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor er Bescheid des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 24.08.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.12.2015 wird aufgehoben, soweit unter Nr. 3 bezüglich Abschnitt 4.4 der Fachinformation und in Abschnitt 2 der Geb

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2019 - 7 K 7371/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 24.08.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.12.2015 wird aufgehoben, soweit unter Nr. 3 bezüglich Abschnitt 4.4 der Fachinformation und in Abschnitt 2 der Ge

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 17. Jan. 2019 - 18 L 2782/18

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az. 18 K 8082/18) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 26.11.2018 wird hinsichtlich der damit erfolgten Rücknahme der Zulassung wiederhergestellt und hinsichtlich der Androhung der Ersatzvornahme an

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Jan. 2019 - 3 Kart 117/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.09.2017, Az.: 608-2017-13f-2, wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ent

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2019 - 7 K 5732/16

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreck

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2019 - 2 K 12921/17

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Soweit die Klägerin und die Beklagte den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2019 - 7 K 928/17

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten der Verfahren, für die Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. 1Tatbestand 2Der am 00.00.0000 geborene ledige

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2019 - 7 K 5671/16

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbare

Verwaltungsgericht Köln Gerichtsbescheid, 15. Jan. 2019 - 6 K 6676/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger wendet sich gegen die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen. 3Mit Schreiben vom 02.11.2015 ersuchte der Westdeutsche Rundfunk Köln die Bekla

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Jan. 2019 - 15 Nc 89/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Das vorläufige Rechtsschutzgesuch mit dem sinngemäßen Ziel, 3die Antragsgegnerin im Wege der einstwei

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 15. Jan. 2019 - 3 K 14799/17

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckb

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 14. Jan. 2019 - 7 L 2912/18

bei uns veröffentlicht am 14.01.2019

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,- Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 8100/18 gegen die Verfügung d

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Jan. 2019 - 27 K 8365/17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urt

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 07. Jan. 2019 - 4 L 2052/18

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag der Antragsteller, 3im Wege der einstweiligen Anordnung anzuordnen, d

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 07. Jan. 2019 - 10 K 8099/16

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor Der Gebührenbescheid des Standesamtes der Beklagten vom 7. April 2016 in der Gestalt des Bescheides vom 20. Juni 2016 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die B

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 02. Jan. 2019 - 2 L 2870/18

bei uns veröffentlicht am 02.01.2019

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) und der Beigeladenen zu 2) sind nicht erstattungsfähig. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.00

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Dez. 2018 - 6 L 2741/18

bei uns veröffentlicht am 21.12.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Die Antragstellerin begehrt die vorläufige Feststellung ihrer Zuverlässigkeit i.S.d. § 7 Luftsich

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Dez. 2018 - 15 L 3237/18

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 7. November 2018 sinngemäß gestellte Antrag, 3festzustellen, dass die Klage 15 K 8375/18 gegen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Dez. 2018 - 15 Nc 48/18

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Das vorläufige Rechtsschutzgesuch, das auf die Zulassung zum Studium im Bachelorstudie

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Dez. 2018 - 4 A 3763/18.A

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor Der Beschluss des Senats vom 18.12.2018 – 4 A 3763/18.A – wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung berichtigt. Unter vollständiger Ersetzung des letzten Satzes des Beschlusses wird die Rechtsmittelbelehrung wie folgt

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