Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 103
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published on 19/03/2015 00:00
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt.
II.
Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
III.
Der Streitwert wird auf 40.000 Euro festgesetzt.
Gründe
published on 10/02/2015 00:00
Tenor
I.
Die in der Bescheinigung der Regierung von Oberbayern über die Meldung des Klägers als Asylsuchender vom 12. September 2014 enthaltene Weiterleitungsverfügung von ... nach ..., dem Kläger bekannt gegeben am 28. November
published on 26/02/2015 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od
published on 26/11/2014 00:00
Tenor
I.
Unter Abänderung der Nr. I des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. August 2012 wird der Bescheid der Beklagten vom 20. April 2012 insoweit aufgehoben, als dieser einen Leinenzwang auch für die Bereic
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