Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 75 VwGO

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7 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 75 VwGO.

7 Artikel zitieren § 75 VwGO.

Bauplanungsrecht: Pferdestall darf nicht um Personalwohnungen aufgestockt werden

25.03.2015

Die Aufstockung eines in einem Bebauungsplangebiet mit der Festsetzung von Sportnutzung belegenen Pferdestalls um zwei Personalwohnungen ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig.
Bebauungsplan

Öffentliches Baurecht: Die Rechte aus einer Baugenehmigung sind übertragbar

24.03.2010

Da das Eigentum oder ein vergleichbares Recht keine Voraussetzung für die Antragstellung der Baugenehmigung ist, ergibt sich im Umkehrschluss, dass auch derjenige, der nicht Eigentümer ist, Bauherr sein kann -  BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Baugenehmigung

Untätigkeitsklage - § 75 VwGO

17.08.2008

Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Referenzen - Gesetze | § 75 VwGO

§ 75 VwGO zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 75 VwGO wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 52 Klageerhebung, Form und Frist der Klage


(1) Die Disziplinarklage ist schriftlich zu erheben. Die Klageschrift muss den persönlichen und beruflichen Werdegang des Beamten, den bisherigen Gang des Disziplinarverfahrens, die Tatsachen, in denen ein Dienstvergehen gesehen wird, und die anderen

Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG 2015 | § 34 Gerichtliches Verfahren


(1) Bleibt der Einspruch nach § 33 erfolglos, so kann die Gleichstellungsbeauftragte oder die Dienststelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Haben die Gleichstellungsbeauftragte und die Dienststelle in Textform den Verzicht auf e
§ 75 VwGO wird zitiert von 1 anderen §§ im Verwaltungsgerichtsordnung.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 161


(1) Das Gericht hat im Urteil oder, wenn das Verfahren in anderer Weise beendet worden ist, durch Beschluß über die Kosten zu entscheiden. (2) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht außer in den Fällen des § 1
§ 75 VwGO zitiert 1 andere §§ aus dem Verwaltungsgerichtsordnung.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 68


(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer ob

Referenzen - Urteile | § 75 VwGO

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1047 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 75 VwGO.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 16. Dez. 2021 - 13 MN 477/21

bei uns veröffentlicht am 03.01.2022

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die 2G-Regel im Einzelhandel außer Vollzug gesetzt. Die Richter sind der Ansicht, dass der Ausschluss von ungeimpften und nicht genesenen Personen derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme gegen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 10. Dez. 2021 - 13 MN 462 bis 464/21

bei uns veröffentlicht am 03.01.2022

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die 2G-Plus-Regelung bei der Entgegennahme einer körpernahen Dienstleistung für das Land Niedersachsen außer Kraft gesetzt wird. Das Gericht erachtet den, mit der
Verwaltungsrecht

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2008 - III ZR 49/07

bei uns veröffentlicht am 19.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 49/07 vom 19. März 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 Fe; BauGB a.F. § 215a a) Steht ein Bauvorbescheidsantrag, betreffend eine Windkraftanlage im Außenbereich ,

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2003 - III ZR 38/02

bei uns veröffentlicht am 10.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 38/02 Verkündet am: 10. April 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 Cb, Fe;

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2019 - 21 C 19.631

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 6. März 2019 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Dem Kläger wendet sich mit sei

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 27. Mai 2015 - B 4 K 15.270

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird abgelehnt. 4. Der Streitwert wird auf 2.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. März 2016 - B 4 K 14.675

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um einen Erschließungsbeitrag.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Jan. 2017 - M 4 K 16.30741

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Gründe Die Klagepartei hat mit Schreiben vom 5. Januar 2017 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Gege

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - M 4 K 15.31283

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Gründe Die Klagepartei hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Ge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Jan. 2017 - M 4 K 15.30750

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Gründe Die Klagepartei hat mit Schreiben vom13. Januar 2017 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Gegen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - M 4 K 16.32321

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Über die Kosten des Verfahrens ist nicht gemäß § 161 Abs. 3 VwGO zu entscheiden, sondern nach § 1

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - M 4 K 15.30879

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Gründe Die Klagepartei hat mit Schreiben vom 2. Januar 2017 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Gegen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Feb. 2016 - M 6 S 16.411

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 37,96 festgesetzt. Gründe Der mit Schriftsatz des Antrag

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 6 K 15.2790

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Tatbestand Die Klägerin wurde beim Beklagten als private Rundfunkteilnehmerin seit 1

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Nov. 2015 - M 2 K 15.31244

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern innerhalb von vier Wochen ab Rechtskraft dieses Urteils mitzuteilen, bis wann voraussichtlich über ihren Asylantrag entschieden wird. II. Die Beklagte hat die Kosten des Ve

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Sept. 2018 - M 26 K 17.3289

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Fahrerlaubnis in den Klassen B, BE, L, S und M zu erteilen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Apr. 2019 - W 8 K 18.1119

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Nr. 5 des Bescheides des Landratsamts K2 vom 24. Juli 2018 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 9/10, der Beklagte 1/10 zu tragen. III. Das U

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Okt. 2016 - M 1 K 16.2513

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2015 - 4 C 15.838

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 20. März 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 04. Aug. 2016 - W 5 K 14.429

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. De

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2016 - M 25 K 16.975

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG zu erteilen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Apr. 2015 - W 6 K 15.30041

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist wegen d

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Nov. 2016 - M 21 K 14.3143

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger steht als Oberbrandmeister im

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Nov. 2016 - M 21 K 15.5706

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger steht als Oberbrandmeister im

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 22. Okt. 2018 - Vf. 74-VI-17

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 1.500 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde vom 2. November 2017 richtet sich gegen d

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Juni 2016 - Au 5 K 16.271

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juni 2016 - AN 1 K 14.01442

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, den Antrag des Klägers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Beförderungsbegehren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu verbescheiden. 2. Der Beklagte trägt die Kosten de

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Mai 2016 - M 15 K 16.30647

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren der Kläger fortzusetzen und über ihre Asylanträge vom 17. Mai 2013 zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Ko

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Apr. 2016 - M 15 K 16.30500

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren der Kläger fortzusetzen und über ihre Asylanträge vom 19. September 2013 bis spätestens drei Monate nach Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte h

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Apr. 2016 - M 15 K 16.30407

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über den Asylantrag des Klägers vom 26. Januar 2015 zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. II

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Apr. 2016 - M 15 K 16.30398

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über seinen Asylantrag vom 9. Februar 2015 zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2016 - 15 BV 15.2441

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vol

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Apr. 2015 - AN 6 K 14.01506

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festzuse

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 03. Apr. 2019 - W 8 S 19.239

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. ... wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die an die Beigeladene adressierte Entscheidung des Landratsamtes Miltenberg vom 25. Februar 2019 wird angeordnet.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2015 - 15 ZB 13.2377

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 63.300 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Feb. 2015 - AN 11 K 13.00980

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der DB Fernverkehr AG vom 26. April 2012 verpflichtet, dem Kläger eine Jahresabschlussleistung (JAL) für die Monate Juni bis Dezember 2011 in Höhe von 4.027,80 EUR zu zahlen. 2.

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 23. Feb. 2016 - W 3 K 15.30267

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 4. November 2014 auf Anerkennung als Asylberechtigte und Zuerkennung internationalen Schutzes innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Rechtskraft dieses Geri

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Sept. 2016 - M 9 K 15.3708

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Apr. 2016 - M 12 K 16.30295

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über seinen Antrag vom 20. Oktober 2014 innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Mai 2016 - M 12 K 16.30680

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IIII. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Mai 2016 - M 12 K 16.30425

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über seinen Antrag vom 21. November 2014 innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Mai 2016 - M 12 K 16.30418

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über seinen Antrag vom 27. November 2014 innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat di

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 12 K 15.5367

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. März 2016 - M 12 K 15.31482

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über seinen Antrag vom 17. Juni 2014 innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Ko

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Nov. 2016 - AN 2 K 14.01992, AN 2 K 14.01993

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum August 2010 bis Juli 2012 Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe für ... und ... zu erstatten und gemäß § 108 Abs. 2 Satz 2, Alternative 2 SGB X zu verzinsen.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 08. Juni 2016 - AN 3 S 16.30626

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 4. Der Gegenstandswert beträgt 2.500,00 EUR

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Dez. 2016 - M 5 K 15.5936

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Sept. 2018 - AN 9 K 17.01239

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ordnungsverfügung der Beklagten vom 19. Juni 2

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Mai 2016 - M 4 K 16.30561

bei uns veröffentlicht am 06.05.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Gründe Die Klagepartei hat mit Schreiben vom 03. Mai 2016 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Beklagte ha

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Apr. 2016 - M 4 K 15.31048

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Gründe Die Klagepartei hat mit Schreiben vom 28. Februar 2015 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Beklagt

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(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer obersten...
(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer obersten...
(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer obersten...