Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 62

(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind

1.
die nach bürgerlichem Recht Geschäftsfähigen,
2.
die nach bürgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit Beschränkten, soweit sie durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens als geschäftsfähig anerkannt sind.

(2) Betrifft ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Gegenstand des Verfahrens, so ist ein geschäftsfähiger Betreuter nur insoweit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig, als er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ohne Einwilligung des Betreuers handeln kann oder durch Vorschriften des öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt ist.

(3) Für Vereinigungen sowie für Behörden handeln ihre gesetzlichen Vertreter und Vorstände.

(4) §§ 53 bis 58 der Zivilprozeßordnung gelten entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger


(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anv

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1825 Einwilligungsvorbehalt


(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, de
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 53


(1) Das zuständige Gericht innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch das nächsthöhere Gericht bestimmt, 1. wenn das an sich zuständige Gericht in einem einzelnen Fall an der Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtlich oder tatsächlich verhindert

Referenzen - Urteile |

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84 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2019 - 11 C 18.668

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsteller gegen die Bestellung eines P

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Nov. 2017 - AN 4 K 16.02167

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die im Bescheid vom 13. Oktober 2016 unter den Ziffern 1.9, soweit angefochten, 1.15 und 1.16 angeordneten versammlungsrechtlichen Beschränkungen rechtswidrig waren. Im Übrigen wird die Klage a

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Mai 2016 - RN 3 K 14. 2156

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Der Beschluss des Gemeinderates des Marktes ... vom 4. November 2014, mit dem die Ausschussgemeinschaft „...“ aus der Lenkungsgruppe für die Schulsanierung ausgeschlossen wurde, wird aufgehoben. II. Di

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Okt. 2017 - W 1 K 16.31745

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wurde eigenen Angaben zufolge am … in der Provi

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Sept. 2018 - M 18 E 18.3901

bei uns veröffentlicht am 03.09.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt im Rahmen einer einstweiligen An

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - 22 K 14.1743

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, die weitere Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes 2013 des Freistaates Bayern zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Klägerin entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Okt. 2016 - M 11 K 16.2587

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin zu 2) hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vo

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Feb. 2016 - AN 2 S 16.00126

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragsteller begehren im Wege des einstweili

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 23. März 2017 - 13a B 17.30011

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Soweit die Klage hinsichtlich der Anerkennung als Asylberechtigter zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. Oktober 2016 wie folgt geändert:

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Aug. 2016 - M 11 SN 16.2588

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin zu 2) vom 13. Juni 2016 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 10. Mai 2016 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Die Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2015 - 4 A 14.1787

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 4 A 14.1787 Im Namen des Volkes Urteil vom 20. Oktober 2015 4. Senat Sachgebietsschlüssel: 523 Hauptpunkte: Vereinsrechtliche Verbotsverfügung gegen Ersatzor

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2016 - M 23 K 15.4389

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 14. Feb. 2014 - 9 S 14.110

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer I. des Bescheids vom 13. Dezember 2013 wird wiederhergestellt. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Juli 2015 - M 16 S 15.30913

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 2) gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ... Mai 2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Die Kos

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Sept. 2018 - Au 5 K 18.1063

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. März 2016 - B 4 K 14.608

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger will mit seiner Klage erreichen, dass der Bek

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Apr. 2017 - 13a ZB 16.30368

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhobe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Dez. 2014 - M 12 E 14.4640

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Apr. 2017 - M 7 S 17.1453

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (M 7 K 17.1452) gegen den Widerrufsbescheid der Antragsgegnerin vom 28. Februar 2017 wird wiederhergestellt. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III.

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Apr. 2016 - M 6 K 15.321

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 20. Juli 2016 - RN 3 E 16.886

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 03. Nov. 2016 - B 3 K 16.30652

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist irakischer Staa

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Nov. 2018 - M 22 E 18.3411

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragsteller begehren die Verpfl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Juni 2018 - 10 CN 1/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tatbestand 1 Die Antragsteller wenden sich gegen eine Änderung der Entschädigungssatzung der Antragsgegnerin, die "Fraktionen aus Vertretern erkennbarer ver

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 26. Juni 2018 - 7 K 1010/18.TR

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbest

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Juni 2018 - 10 C 8/17

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tatbestand 1 Die Klage richtet sich gegen die Festlegung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre bei baden-württembergischen Kommunalwahlen.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2018 - 7 A 307/16

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass die Klage zurückgenommen ist. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe vo

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. März 2018 - 7 K 11079/17.TR

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin da

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Juli 2017 - 1 S 1240/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Mai 2016 - 4 K 2062/14 - wird zurückgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Kläg

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 24. Mai 2017 - 7 K 2266/17.TR

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckungsfähigen Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Jan. 2017 - 7 C 10326/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Verbotsverfügung des Beklagten vom 10. März 2016 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des j

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Nov. 2016 - 7 K 7626/13

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage bezüglich der Verzugszinsen zurückgenommen hat. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.502,96 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. Okt. 2016 - 20 K 5964/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt v

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2016 - 1 A 11/16, 1 A 11/16, 1 AV 7/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Gründe 1 1. Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts nach § 173 VwGO i.V.m. § 78b ZPO liegen nicht vor, weil die Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gr

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2016 - 1 A 10/16, 1 A 10/16, 1 AV 6/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Gründe 1 1. Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts nach § 173 VwGO i.V.m. § 78b ZPO liegen nicht vor, weil die Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Juli 2016 - 9 A 16/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger diejenigen Kosten zu erstatten, die ihm von 1977 bis 2003 für die Entwässerun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 24. Juni 2016 - 4 B 665/16

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1.6.2016 wird verworfen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auc

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. März 2016 - 1 S 1218/15

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. April 2015 - 7 K 57/14 - wird abgelehnt.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert für das Zulassungsverf

Verwaltungsgericht Karlsruhe Entscheidung, 10. März 2016 - A 2 K 441/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor 1. Zulässigkeit und Grund der Wiederaufnahme liegen vor.2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt eine erneute Sachentscheidung über seinen Asylantrag mit der Begründung, er sei bere

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. März 2016 - 1 B 16/16

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Gründe 1 Die Beschwerden sind schon deshalb unzulässig, weil die Antragstellerin nicht prozessfähig ist. 2

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 01. März 2016 - 22 K 7814/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des au

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Jan. 2016 - 4 B 52/16

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 12.1.2016 wird eingestellt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1Nachdem der Betreuer in die Beschwerde d

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 15. Sept. 2015 - 4 K 504/15.KO

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Der Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses des Beklagten vom 12. Mai 2015 (Az.: 10/057-09-109/13) wird aufgehoben; im Übrigen wird das Verfahren eingestellt. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen; hiervon ausg

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Aug. 2015 - 5 B 53/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Gründe 1 1. Die Beschwerde ist schon deshalb unzulässig, weil die Antragstellerin nicht prozessfähig ist. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Aug. 2015 - 5 B 49/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Gründe 1 1. Die Beschwerde ist schon deshalb unzulässig, weil die Antragstellerin nicht prozessfähig ist. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Aug. 2015 - 5 B 50/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Gründe 1 1. Die Beschwerde ist schon deshalb unzulässig, weil die Antragstellerin nicht prozessfähig ist. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Aug. 2015 - 5 B 51/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Gründe 1 1. Die Beschwerde ist schon deshalb unzulässig, weil die Antragstellerin nicht prozessfähig ist. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Aug. 2015 - 5 B 52/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Gründe 1 1. Die Beschwerde ist schon deshalb unzulässig, weil die Antragstellerin nicht prozessfähig ist. 2

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 07. Aug. 2015 - 26 K 4946/15

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50,00 Euro abwenden, wenn nich

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Juli 2015 - 11 L 2249/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor Der Antrag wird einschließlich des Prozesskostenhilfegesuchs abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf  2.500,-  Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 1. Juli 2015 bei Gericht sinnge

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(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, dessen...