Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 64
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Die Vorschriften der §§ 59 bis 63 der Zivilprozeßordnung über die Streitgenossenschaft sind entsprechend anzuwenden.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.
Strafprozeßordnung - StPO | § 59 Vereidigung
(1) Zeugen werden nur vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält. Der Grund dafür, dass der Zeuge vereidigt wird, braucht im Pro
zitiert 1 andere §§ aus dem .
64 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2017 - 8 ZB 16.407
bei uns veröffentlicht am 16.10.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Kläger zu 1 und zu 2 haben die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Bay
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 08. Apr. 2014 - RO 4 K 13.1557
bei uns veröffentlicht am 08.04.2014
Tenor
I.
1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte hinsichtlich der Umwandlung des landwirtschaftlichen Grundstücks Fl.Nr. 1486 Gemarkung ... von Grünland in Ackerland bis zum 31.12.2019 nicht zu Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 2 BayNatSc
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2017 - 11 ZB 16.1886
bei uns veröffentlicht am 07.02.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 17.500,- Euro festgesetzt.
Gründ
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2016 - 22 CS 16.256
bei uns veröffentlicht am 18.04.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Der Streitwert wird für das
Vergabekammer Südbayern Beschluss, 08. Apr. 2016 - Z3-3/3194/1/57/11/15
bei uns veröffentlicht am 08.04.2016
Tenor
1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 89/665/EWG in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG von der Vergabekammer Südbayern folgende Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrages über die
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2017 - 1 ZB 15.289
bei uns veröffentlicht am 22.08.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens gesamtverbindlich.
III. Der Streitwert wird für das Klageverfahren – in Abänderung des Beschluss
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Nov. 2015 - W 2 K 14.1125
bei uns veröffentlicht am 11.11.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
W 2 K 14.1125
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 11. November 2015
2. Kammer
gez.: Scheder, Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Sachgebiets
Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Sept. 2015 - M 11 K 14.2713
bei uns veröffentlicht am 09.09.2015
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
Gründe
Die Kläger
Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Mai 2015 - M 25 K 13.3979, M 25 K 13.3988, M 25 K 13.3989
bei uns veröffentlicht am 13.05.2015
Tenor
I. Die Verfahren M 25 K 13.3979, M 25 K 13.3988 und M 25 K 13.3989 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Die Klagen werden abgewiesen.
III. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens gesamtverbindlich.
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6038
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6037
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächst
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6028
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6035
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6033
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächst
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6034
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6027
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6026
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6024
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6021
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6022
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. In Abänderung der Nr. I des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 6. November 2017 (Az. M 21 K 16.5872) werden die der Beklagten im Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München entstandenen notwendigen Aufwendungen au
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6023
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6017
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6019
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6012
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6018
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6015
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6014
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6013
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächst
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. März 2014 - 2 K 13.1422
bei uns veröffentlicht am 20.03.2014
Tenor
I.
Die Klagen werden abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu gleichen Teilen zu tragen.
III.
Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kan
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2015 - 4 A 14.1787
bei uns veröffentlicht am 20.10.2015
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
4 A 14.1787
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 20. Oktober 2015
4. Senat
Sachgebietsschlüssel: 523
Hauptpunkte:
Vereinsrechtliche Verbotsverfügung gegen Ersatzor
Verwaltungsgericht München Beschluss, 19. März 2014 - 22 S 13.5901
bei uns veröffentlicht am 19.03.2014
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen die Ziffer VI. der Anordnung vom 12. Dezember 2013 wird wiederhergestellt.
Im Übrigen ist der Antrag abzulehnen.
II.
Der Rechtsstreit ist in der Hau
Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2016 - M 23 K 15.4389
bei uns veröffentlicht am 06.07.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicher
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6011
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6009
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6007
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. In Abänderung der Nr. I des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 6. November 2017 (Az. M 21 K 16.5860) werden die der Beklagten im Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München entstandenen notwendigen Aufwendungen au
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6032
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächst
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6031
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Nov. 2014 - M 17 K 12.8
bei uns veröffentlicht am 06.11.2014
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6029
bei uns veröffentlicht am 16.02.2018
Tenor
I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 14. Dez. 2017 - Au 6 S 17.1709
bei uns veröffentlicht am 14.12.2017
Tenor
I. Die Anträge der Antragstellerin zu 1 und des Antragstellers zu 2 werden abgelehnt.
II. Die Antragstellerin zu 1 und der Antragsteller zu 2 haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen.
III. Der Streitwert
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Juli 2018 - Au 3 K 15.1892
bei uns veröffentlicht am 25.07.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Bewilligung v
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Apr. 2018 - 6 AV 1/18
bei uns veröffentlicht am 10.04.2018
Gründe
I
1
Die Antragstellerin, die Studierendenschaft einer Universität, beantrag
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 27. Sept. 2017 - 3 K 28/14
bei uns veröffentlicht am 27.09.2017
Tenor
Hinsichtlich der Anträge der Antragsteller zu 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12., 13. und 14. wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die 3. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 1 „Am Dorfteich“ der Ant
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 23. März 2017 - 1 O 1/17
bei uns veröffentlicht am 23.03.2017
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
I.
1
Die Antragsteller gehören der „Interessengemeinschaft „P... O...““ an, einem Zusammenschluss von
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 23. Nov. 2016 - 7 K 3196/15
bei uns veröffentlicht am 23.11.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger zu 1 trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Klägerin zu 2.
Tatbestand
1 Der Kläger zu 1 begehrt im Namen der Erbengemeinschaft, bestehend aus ihm und seiner Schwester, der Klägerin
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 16. Juli 2015 - 3 K 24/15
bei uns veröffentlicht am 16.07.2015
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand den der Einkommenssteuer zu unterwerfenden Betrag von 2.482,26 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2015 zu bezahlen.Im Übr
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Mai 2015 - 1 K 3171/14
bei uns veröffentlicht am 21.05.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Prozessbevollmächtigten der Kläger zu 1. und 3. sowie die Kläger zu 1. und 3. zu je 1/3.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschul
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 04. Sept. 2014 - 4 K 379/14.NW
bei uns veröffentlicht am 04.09.2014
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, es zu unterlassen, durch Rohre gebündeltes Oberflächenwasser auf die im Eigentum des Klägers stehenden landwirtschaftlichen Grundstücke mit den Flurstück-Nrn. …, …, …, …, …,
Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 05. März 2013 - 7 K 926/12.KO
bei uns veröffentlicht am 05.03.2013
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger zu 1) trägt 2/3, die Kläger zu 2) und 3) tragen jeweils 1/6 der Kosten des Verfahrens; hiervon ausgenommen sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Das U
Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 29. Jan. 2013 - 7 K 541/11.KO
bei uns veröffentlicht am 29.01.2013
weitere Fundstellen ...
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, zu jeweils 1/4.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll