Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 64

Die Vorschriften der §§ 59 bis 63 der Zivilprozeßordnung über die Streitgenossenschaft sind entsprechend anzuwenden.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 59 Vereidigung


(1) Zeugen werden nur vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält. Der Grund dafür, dass der Zeuge vereidigt wird, braucht im Pro
zitiert 1 andere §§ aus dem .

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64 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2017 - 8 ZB 16.407

bei uns veröffentlicht am 16.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger zu 1 und zu 2 haben die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Bay

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 08. Apr. 2014 - RO 4 K 13.1557

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor I. 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte hinsichtlich der Umwandlung des landwirtschaftlichen Grundstücks Fl.Nr. 1486 Gemarkung ... von Grünland in Ackerland bis zum 31.12.2019 nicht zu Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 2 BayNatSc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2017 - 11 ZB 16.1886

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 17.500,- Euro festgesetzt. Gründ

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2016 - 22 CS 16.256

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für das

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 08. Apr. 2016 - Z3-3/3194/1/57/11/15

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 89/665/EWG in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG von der Vergabekammer Südbayern folgende Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrages über die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2017 - 1 ZB 15.289

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens gesamtverbindlich. III. Der Streitwert wird für das Klageverfahren – in Abänderung des Beschluss

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Nov. 2015 - W 2 K 14.1125

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 2 K 14.1125 Im Namen des Volkes Urteil vom 11. November 2015 2. Kammer gez.: Scheder, Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Sept. 2015 - M 11 K 14.2713

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt. Gründe Die Kläger

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Mai 2015 - M 25 K 13.3979, M 25 K 13.3988, M 25 K 13.3989

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor I. Die Verfahren M 25 K 13.3979, M 25 K 13.3988 und M 25 K 13.3989 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Klagen werden abgewiesen. III. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens gesamtverbindlich.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6038

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6037

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächst

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6028

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6035

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6033

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächst

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6034

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6027

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6026

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6024

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6021

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6022

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. In Abänderung der Nr. I des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 6. November 2017 (Az. M 21 K 16.5872) werden die der Beklagten im Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München entstandenen notwendigen Aufwendungen au

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6023

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6017

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6019

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6012

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6018

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6015

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6014

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6013

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächst

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. März 2014 - 2 K 13.1422

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu gleichen Teilen zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kan

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2015 - 4 A 14.1787

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 4 A 14.1787 Im Namen des Volkes Urteil vom 20. Oktober 2015 4. Senat Sachgebietsschlüssel: 523 Hauptpunkte: Vereinsrechtliche Verbotsverfügung gegen Ersatzor

Verwaltungsgericht München Beschluss, 19. März 2014 - 22 S 13.5901

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen die Ziffer VI. der Anordnung vom 12. Dezember 2013 wird wiederhergestellt. Im Übrigen ist der Antrag abzulehnen. II. Der Rechtsstreit ist in der Hau

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2016 - M 23 K 15.4389

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6011

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6009

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6007

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. In Abänderung der Nr. I des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 6. November 2017 (Az. M 21 K 16.5860) werden die der Beklagten im Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München entstandenen notwendigen Aufwendungen au

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6032

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächst

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6031

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Nov. 2014 - M 17 K 12.8

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2018 - M 21 M 17.6029

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächs

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 14. Dez. 2017 - Au 6 S 17.1709

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Die Anträge der Antragstellerin zu 1 und des Antragstellers zu 2 werden abgelehnt. II. Die Antragstellerin zu 1 und der Antragsteller zu 2 haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen. III. Der Streitwert

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Juli 2018 - Au 3 K 15.1892

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Bewilligung v

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Apr. 2018 - 6 AV 1/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Gründe I 1 Die Antragstellerin, die Studierendenschaft einer Universität, beantrag

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 27. Sept. 2017 - 3 K 28/14

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Hinsichtlich der Anträge der Antragsteller zu 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12., 13. und 14. wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die 3. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 1 „Am Dorfteich“ der Ant

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 23. März 2017 - 1 O 1/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Die Antragsteller gehören der „Interessengemeinschaft „P... O...““ an, einem Zusammenschluss von

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 23. Nov. 2016 - 7 K 3196/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger zu 1 trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Klägerin zu 2. Tatbestand  1 Der Kläger zu 1 begehrt im Namen der Erbengemeinschaft, bestehend aus ihm und seiner Schwester, der Klägerin

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 16. Juli 2015 - 3 K 24/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand den der Einkommenssteuer zu unterwerfenden Betrag von 2.482,26 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2015 zu bezahlen.Im Übr

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 21. Mai 2015 - 1 K 3171/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Prozessbevollmächtigten der Kläger zu 1. und 3. sowie die Kläger zu 1. und 3. zu je 1/3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschul

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 04. Sept. 2014 - 4 K 379/14.NW

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, es zu unterlassen, durch Rohre gebündeltes Oberflächenwasser auf die im Eigentum des Klägers stehenden landwirtschaftlichen Grundstücke mit den Flurstück-Nrn. …, …, …, …, …,

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 05. März 2013 - 7 K 926/12.KO

bei uns veröffentlicht am 05.03.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger zu 1) trägt 2/3, die Kläger zu 2) und 3) tragen jeweils 1/6 der Kosten des Verfahrens; hiervon ausgenommen sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt. Das U

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 29. Jan. 2013 - 7 K 541/11.KO

bei uns veröffentlicht am 29.01.2013

weitere Fundstellen ... Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, zu jeweils 1/4. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll