Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 56
(1) Anordnungen und Entscheidungen, durch die eine Frist in Lauf gesetzt wird, sowie Terminbestimmungen und Ladungen sind zuzustellen, bei Verkündung jedoch nur, wenn es ausdrücklich vorgeschrieben ist.
(2) Zugestellt wird von Amts wegen nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung.
(3) Wer nicht im Inland wohnt, hat auf Verlangen einen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen.

Referenzen - Gesetze | § 56 VwGO
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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Apr. 2019 - AN 13b D 18.01035
bei uns veröffentlicht am 16.04.2019
Tenor
1. Gegen die Beklagte wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Mit der vorliegenden Disziplinarklage erstrebt der Kläger die Entfernung de
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 9 ZB 16.30049
bei uns veröffentlicht am 31.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Der Vortrag, der Kläger habe die Ladung vom 1
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2017 - 3 CS 16.2134
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
I.
Die Beschwerde wird verworfen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.431,55 € festgesetzt.
Gründe
Die Beschwerde gegen den Beschluss des V
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 09. Apr. 2019 - AN 4 X 19.00746
bei uns veröffentlicht am 09.04.2019
Tenor
1. Zum Zwecke der Beschlagnahme von Gegenständen, die im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Vereinigungen „…“ und „…“ zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, wi
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 19. Apr. 2017 - B 1 X 13.436
bei uns veröffentlicht am 19.04.2017
Tenor
I. Im Zusammenhang mit einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Verein „... e.V.) wird
1.die Durchsuchung der Wohnräume des Herrn ... einschließlich aller genutzten Nebengelasse im Anwesen ...,
2.die Durchsuchung des Kr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2015 - 10 CS 15.613
bei uns veröffentlicht am 01.06.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde wird verworfen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
Die Beschwerde ist nach § 146 Abs. 4 Satz 4
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2015 - 11 ZB 15.209
bei uns veröffentlicht am 15.04.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Gegenstand des Rechtsstreit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 3 ZB 15.459
bei uns veröffentlicht am 13.04.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015 wird der Streitwert für beide Recht
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 19. Sept. 2018 - Au 4 K 18.31490
bei uns veröffentlicht am 19.09.2018
Tenor
I. Der Antrag auf mündliche Verhandlung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Kläger ist nach seinen Angaben pakistanischer Staatsangehöriger. Seine Klage auf positive Verbescheidung des am 6
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2014 - 15 ZB 14.2084
bei uns veröffentlicht am 04.12.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe
Der Antrag auf Zulassun
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2014 - 15 ZB 14.2081
bei uns veröffentlicht am 04.12.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 500 € festgesetzt.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der
Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 1 K 16.2452
bei uns veröffentlicht am 10.01.2017
Tenor
I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,-- EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 1.089,93 EUR sowie Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz aus 6.00
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2018 - 11 C 17.1659
bei uns veröffentlicht am 12.09.2018
Tenor
I. Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
I.
Gegenstand der Beschwerde ist die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung v
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2019 - 9 ZB 19.32207
bei uns veröffentlicht am 10.07.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Kläger, nach seinen eigenen Angaben Staatsangehöriger Sierra Leon
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2016 - 3 ZB 16.412
bei uns veröffentlicht am 25.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 48.273,12 Euro festgesetzt.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 19. Apr. 2017 - B 1 X 17.295
bei uns veröffentlicht am 19.04.2017
Tenor
I. Im Zusammenhang mit einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Verein ... e V)wird
1. die Durchsuchung der Wohnräume des Herrn ... einschließlich aller genutzten Nebengelasse im Anwesen ...
2.die Durchsuchung des Kraftfahrzeu
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 09. Jan. 2019 - B 7 K 18.50715
bei uns veröffentlicht am 09.01.2019
Tenor
1. Der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wird verworfen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Gründe
I.
Der Kläger, äthiopischer Staatsangehöriger, reiste nach eigenen Angaben erstmals am 1
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2017 - 3 ZB 16.2327
bei uns veröffentlicht am 23.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.402,23 Euro festgesetzt.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung de
Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Dez. 2016 - M 12 K 16.33133
bei uns veröffentlicht am 06.12.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2017 - 3 ZB 17.1724
bei uns veröffentlicht am 28.09.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 13.656,- €
festgesetzt.
Gründe
1. Der am 10. Juli 2017 innerhal
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2017 - 3 CS 17.1583
bei uns veröffentlicht am 20.09.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird verworfen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 13.038,54 € festgesetzt.
Gründe
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Ver
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 17. Juli 2014 - 1 X 14.440
bei uns veröffentlicht am 17.07.2014
Tenor
1. Aufgrund der vereinsrechtlichen Verfügung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 02.07.2014 wird die Durchsuchung des gesamten Anwesens ..., einschließlich der Wohnräume des Herrn G... und des Herrn F. einschließlich aller ihnen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Aug. 2014 - 14 ZB 14.1565
bei uns veröffentlicht am 29.08.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 127,30 € festgesetzt.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Juli 2014 - 2 K 12.675
bei uns veröffentlicht am 23.07.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstrecke
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2016 - 4 CE 16.2297
bei uns veröffentlicht am 05.12.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Mai 2018 - W 8 K 17.1038
bei uns veröffentlicht am 07.05.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckende
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2015 - 3 CS 14.2647
bei uns veröffentlicht am 21.01.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde wird verworfen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,-- € festgesetzt.
Gründe
Die Beschwerde der Antragstellerin (§
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Okt. 2016 - 21 ZB 16.30251
bei uns veröffentlicht am 19.10.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unzulässig.
1. Der Kläger
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 28. Jan. 2015 - Au 5 V 15.108
bei uns veröffentlicht am 28.01.2015
Tenor
I.
Dem Antragsteller wird die Befugnis erteilt, die Wohn- und Geschäftsräume der Antragsgegnerin im Anwesen ..., sowie die sich auf dem vorbezeichneten Grundstück befindlichen Nebengebäude zu betreten und zu durchsuchen, verschlossene Türen
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Apr. 2018 - W 8 K 17.887
bei uns veröffentlicht am 16.04.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckende
Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Okt. 2016 - M 7 K 16.50054
bei uns veröffentlicht am 28.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des volls
Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Okt. 2016 - M 7 K 16.50043
bei uns veröffentlicht am 28.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des volls
Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Okt. 2016 - M 7 K 16.50037
bei uns veröffentlicht am 28.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des volls
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2016 - 21 C 15.2753
bei uns veröffentlicht am 27.01.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird verworfen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Kläger, der nach Lage der Akten ein Staatsangehöriger der Arabischen Republik Syrien ist, reiste im Dezember 2014 in die Bu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2016 - 9 ZB 15.2323
bei uns veröffentlicht am 08.01.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
III.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Kläger begehrt im Zusam
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2016 - 8 ZB 15.470
bei uns veröffentlicht am 26.01.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten u
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2015 - 7 ZB 14.2138
bei uns veröffentlicht am 16.01.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 61,94 Euro festgesetzt.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Beru
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2018 - 4 CE 18.88
bei uns veröffentlicht am 13.04.2018
Tenor
1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Gründe
1. Das Beschwerdeverfahren war in entspreche
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2014 - 10 C 14.495
bei uns veröffentlicht am 03.07.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die zulässige Beschwerde, mit der der Kläger seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für se
Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Sept. 2016 - M 7 K 16.50056
bei uns veröffentlicht am 30.09.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vo
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2018 - 2 B 18.458
bei uns veröffentlicht am 02.05.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in
Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Apr. 2015 - M 23 K 13.5145
bei uns veröffentlicht am 29.04.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 23 K 13.5145
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 29. April 2015
23. Kammer
Sachgebiets-Nr. 550
Hauptpunkte:
Versicherungsschutz Kfz;
Begriff des Fahrzeughalters;
Bescheidsgebühr;
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2014 - 14 ZB 12.2323
bei uns veröffentlicht am 23.06.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 44,50 € festgesetzt.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung d
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Sept. 2016 - W 1 K 16.30886
bei uns veröffentlicht am 30.09.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Beschluss:
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Tatbestand
Tatbestand:
Der Kläger
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Sept. 2016 - W 1 K 16.30885
bei uns veröffentlicht am 30.09.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger wurde eigenen Angaben zufolge am ... im Iran geboren. Er ist afghanischer Staatsangehörige
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2018 - 20 ZB 18.911
bei uns veröffentlicht am 11.06.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.219,38 Euro festgesetzt.
Gründe
Der am 13. April 2018 fristgerech
Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Sept. 2016 - M 7 K 15.50721
bei uns veröffentlicht am 30.09.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2014 - 10 C 12.398
bei uns veröffentlicht am 13.05.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die zulässige Beschwerde, mit der der Kläger seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für se
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2014 - 10 C 12.399
bei uns veröffentlicht am 13.05.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die zulässige Beschwerde, mit der die Klägerin ihren in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe f
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2014 - 10 C 12.397
bei uns veröffentlicht am 13.05.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die zulässige Beschwerde, mit der der Kläger seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für