Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 81

(1) Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

(2) Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vorbehaltlich des § 55a Absatz 5 Satz 3 Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 52 Klageerhebung, Form und Frist der Klage


(1) Die Disziplinarklage ist schriftlich zu erheben. Die Klageschrift muss den persönlichen und beruflichen Werdegang des Beamten, den bisherigen Gang des Disziplinarverfahrens, die Tatsachen, in denen ein Dienstvergehen gesehen wird, und die anderen
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 85


Der Vorsitzende verfügt die Zustellung der Klage an den Beklagten. Zugleich mit der Zustellung ist der Beklagte aufzufordern, sich schriftlich zu äußern; § 81 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Hierfür kann eine Frist gesetzt werden.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 55a


(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätz

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138 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2013 - III ZR 360/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 360/12 Verkündet am: 6. Juni 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BJagdG § 35; HJa

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04

bei uns veröffentlicht am 10.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 128/04 Verkündet am: 10. Mai 2005 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _______

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2005 - V ZB 45/04

bei uns veröffentlicht am 23.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 45/04 vom 23. Juni 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 Ein mittels Blankounterschrift des Rechtsanwalts weisungsgemäß erstellter bestimmen

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2004 - X ZB 44/03

bei uns veröffentlicht am 09.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 44/03 vom 9. Februar 2004 in dem Nachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VgV § 13 Satz 2, 3 u. 4 i.d.F. v. 9. Januar 2001; GWB § 97 Abs. 6; GG Art. 80 Abs. 1 a) Die Bestimmung, daß ein

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2017 - 15 N 13.2283

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch S

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.30656

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der 1986 geborene Kläger ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo. Er reiste nach Aktenlage am 2.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 08. Jan. 2018 - Au 6 K 17.1693

bei uns veröffentlicht am 08.01.2018

Tenor I. Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg erklärt sich für das Verfahren Au 6 K 17.1693 für örtlich unzuständig. II. Der Rechtsstreit wird an das Bayerische Verwaltungsgericht ... verwiesen. III. Die Kostenentschei

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Mai 2016 - M 26 S 16.1504

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 354,47 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 17. Apr. 2019 - AN 1 S 19.30405

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten der Verfahren. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Der Gegenstandswert beträgt je 2.500,00 EUR. Gründe I. Der

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 31. März 2016 - W 5 K 15.1301

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Nov. 2015 - M 12 K 15.4067

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2019 - M 11 S 18.34647

bei uns veröffentlicht am 25.02.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Ausreiseaufforderu

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 29. Juni 2016 - Au 6 K 16.768

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 03. Dez. 2014 - Au 7 S 14.50321

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollzieh

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 24 K 16.50153

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 12. Jan. 2017 - M 7 K 16.50050

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2014 - 20 C 14.2041

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor Die Streitwertbeschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die vom Klägervertreter aus eigenem Recht erhobene, gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 68 Abs. 1 Sätze 1 und 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG statthafte und zulässige

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Feb. 2017 - M 17 S 16.36479

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist serbischer Staatsangehörige und Zugehöriger der Volksgruppe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Okt. 2014 - 3 K 14.535

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 27. Okt. 2016 - Au 1 S 16.1319

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. IV. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - 9 N 16.1228

bei uns veröffentlicht am 09.07.2019

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerinnen dürfen die Vollstreckung durch

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Jan. 2016 - M 25 S 15.51013

bei uns veröffentlicht am 08.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller, der sich durch keinerlei Papiere ausweist, behauptet, am ... 1982 geboren u

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Sept. 2017 - Au 5 K 17.1195

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu 1 zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 1 darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Dez. 2015 - W 2 K 15.30616

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der am ... 1996 geborene Kläger ist afghanischer S

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2019 - 13a ZB 18.32206

bei uns veröffentlicht am 23.04.2019

Tenor I. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Kathrin V. in B. bewilligt. II. Die Berufung wird zugelassen. Gründe Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe beruht auf § 166

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Mai 2014 - 10 K 13.1304

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Apr. 2014 - 18 K 14.1321

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtverbindlich die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kläger

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Mai 2015 - M 2 S 15.30657

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der 1986 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo. Er reiste na

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 01. Juni 2016 - M 26 K 15.1739

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung (Nr. II des Urteils) ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung du

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 05. Nov. 2015 - W 4 K 15.800

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 4 K 15.800 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 5. November 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 1022 Hauptpunkte: Versäumung der Klagefrist nach Be

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2017 - 21 C 17.1651

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe Die zulässige Beschwerde, mit der sich die Klägerin gegen den die Bewilligung von Pro

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Feb. 2017 - Au 2 K 16.1039

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts * vom 15. Juni 2016 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsich

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Sept. 2015 - M 18 K 15.494

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich mi

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Sept. 2015 - M 18 K 13.5848

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger führt einen Mi

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Sept. 2015 - M 18 K 13.5686

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich mi

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Apr. 2015 - W 4 K 14.575

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 4 K 14.575 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. April 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 1022 Hauptpunkte: gewerbliche Abfallsammlung; U

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Nov. 2014 - B 5 K 12.448

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor 1. Die Ziffern 1.1 und 1.5 der Bescheide vom 10. Mai 2012 in der Gestalt der Ergänzungsbescheide vom 20. November 2014 und Ziffer 4 der Bescheide vom 10. Mai 2012 werden aufgehoben. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. 2. Die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - 15 N 15.2613

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor I. Der am 10. September 2015 bekannt gemachte Bebauungsplan „W. Straße“ ist unwirksam. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicher

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. März 2018 - Au 6 K 17.21

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sich

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Jan. 2018 - W 2 K 16.31274

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durc

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 13. März 2017 - M 10 K 16.5330

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Okt. 2015 - M 15 E 15.2760

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der vollmachtlose Vertreter des Antragstellers, Herr ... (Vater des Antragstellers), zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Juni 2018 - 11 N 17.1693

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor I. § 2 Abs. 1 der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Taxigewerbe (Taxiordnung) vom 25. Oktober 2016 (MüAbl S. 435) ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Entschei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2014 - 9 CS 14.1027

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor I. In Abänderung der Nrn. I und II des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 8. Mai 2014 wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 8. Mai 2014 gegen den Bescheid des Landratsamts F. vom 6. Mai 2014

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 16. Mai 2017 - B 4 E 17.291

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist türkischer Staatsang

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2018 - 13a B 17.31116

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Apr. 2015 - M 12 K 14.3699

bei uns veröffentlicht am 09.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 12 K 14.3699 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. April 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Ausreiseverpflichtung; Erlöschen der Aufenthalt

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 07. Apr. 2014 - 4 S 14.50030

bei uns veröffentlicht am 07.04.2014

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. II. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden n

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 29. Apr. 2014 - 4 K 14.50022

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Mit seiner Klage will der Kläger erreichen, dass die Beklagte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2018 - 23 A 17.80

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Das Ablehnungsgesuch wird verworfen. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer wird abgelehnt. Gründe I. Der

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(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 als...