Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 81
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
(2) Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vorbehaltlich des § 55a Absatz 5 Satz 3 Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 52 Klageerhebung, Form und Frist der Klage
(1) Die Disziplinarklage ist schriftlich zu erheben. Die Klageschrift muss den persönlichen und beruflichen Werdegang des Beamten, den bisherigen Gang des Disziplinarverfahrens, die Tatsachen, in denen ein Dienstvergehen gesehen wird, und die anderen
wird zitiert von 1 anderen §§ im .
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 85
Der Vorsitzende verfügt die Zustellung der Klage an den Beklagten. Zugleich mit der Zustellung ist der Beklagte aufzufordern, sich schriftlich zu äußern; § 81 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Hierfür kann eine Frist gesetzt werden.
zitiert 1 andere §§ aus dem .
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 55a
(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätz
138 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2013 - III ZR 360/12
bei uns veröffentlicht am 06.06.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 360/12 Verkündet am: 6. Juni 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BJagdG § 35; HJa
Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04
bei uns veröffentlicht am 10.05.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 128/04 Verkündet am: 10. Mai 2005 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _______
Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2005 - V ZB 45/04
bei uns veröffentlicht am 23.06.2005
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 45/04 vom 23. Juni 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 Ein mittels Blankounterschrift des Rechtsanwalts weisungsgemäß erstellter bestimmen
Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2004 - X ZB 44/03
bei uns veröffentlicht am 09.02.2004
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 44/03 vom 9. Februar 2004 in dem Nachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VgV § 13 Satz 2, 3 u. 4 i.d.F. v. 9. Januar 2001; GWB § 97 Abs. 6; GG Art. 80 Abs. 1 a) Die Bestimmung, daß ein
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2017 - 15 N 13.2283
bei uns veröffentlicht am 16.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch S
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.30656
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der 1986 geborene Kläger ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo. Er reiste nach Aktenlage am 2.
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 08. Jan. 2018 - Au 6 K 17.1693
bei uns veröffentlicht am 08.01.2018
Tenor
I. Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg erklärt sich für das Verfahren Au 6 K 17.1693 für örtlich unzuständig.
II. Der Rechtsstreit wird an das Bayerische Verwaltungsgericht ... verwiesen.
III. Die Kostenentschei
Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Mai 2016 - M 26 S 16.1504
bei uns veröffentlicht am 20.05.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 354,47 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 17. Apr. 2019 - AN 1 S 19.30405
bei uns veröffentlicht am 17.04.2019
Tenor
1. Die Anträge werden abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten der Verfahren.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
3. Der Gegenstandswert beträgt je 2.500,00 EUR.
Gründe
I.
Der
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 31. März 2016 - W 5 K 15.1301
bei uns veröffentlicht am 31.03.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Nov. 2015 - M 12 K 15.4067
bei uns veröffentlicht am 20.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2019 - M 11 S 18.34647
bei uns veröffentlicht am 25.02.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Ausreiseaufforderu
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 29. Juni 2016 - Au 6 K 16.768
bei uns veröffentlicht am 29.06.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhe
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 03. Dez. 2014 - Au 7 S 14.50321
bei uns veröffentlicht am 03.12.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollzieh
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 24 K 16.50153
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 12. Jan. 2017 - M 7 K 16.50050
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2014 - 20 C 14.2041
bei uns veröffentlicht am 01.12.2014
Tenor
Die Streitwertbeschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
Die vom Klägervertreter aus eigenem Recht erhobene, gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 68 Abs. 1 Sätze 1 und 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG statthafte und zulässige
Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Feb. 2017 - M 17 S 16.36479
bei uns veröffentlicht am 07.02.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist serbischer Staatsangehörige und Zugehöriger der Volksgruppe
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Okt. 2014 - 3 K 14.535
bei uns veröffentlicht am 21.10.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 27. Okt. 2016 - Au 1 S 16.1319
bei uns veröffentlicht am 27.10.2016
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
IV. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - 9 N 16.1228
bei uns veröffentlicht am 09.07.2019
Tenor
I. Die Anträge werden abgelehnt.
II. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerinnen dürfen die Vollstreckung durch
Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Jan. 2016 - M 25 S 15.51013
bei uns veröffentlicht am 08.01.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der Antragsteller, der sich durch keinerlei Papiere ausweist, behauptet, am ... 1982 geboren u
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Sept. 2017 - Au 5 K 17.1195
bei uns veröffentlicht am 28.09.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu 1 zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 1 darf die Vollstreckung durch Sicherhei
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Dez. 2015 - W 2 K 15.30616
bei uns veröffentlicht am 22.12.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der am ... 1996 geborene Kläger ist afghanischer S
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2019 - 13a ZB 18.32206
bei uns veröffentlicht am 23.04.2019
Tenor
I. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Kathrin V. in B. bewilligt.
II. Die Berufung wird zugelassen.
Gründe
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe beruht auf § 166
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Mai 2014 - 10 K 13.1304
bei uns veröffentlicht am 22.05.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o
Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Apr. 2014 - 18 K 14.1321
bei uns veröffentlicht am 30.04.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben gesamtverbindlich die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger
Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Mai 2015 - M 2 S 15.30657
bei uns veröffentlicht am 22.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der 1986 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo. Er reiste na
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 01. Juni 2016 - M 26 K 15.1739
bei uns veröffentlicht am 01.06.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung (Nr. II des Urteils) ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung du
Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 05. Nov. 2015 - W 4 K 15.800
bei uns veröffentlicht am 05.11.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
Nr. W 4 K 15.800
Im Namen des Volkes
Gerichtsbescheid
vom 5. November 2015
4. Kammer
Sachgebiets-Nr: 1022
Hauptpunkte:
Versäumung der Klagefrist nach Be
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2017 - 21 C 17.1651
bei uns veröffentlicht am 07.09.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Gründe
Die zulässige Beschwerde, mit der sich die Klägerin gegen den die Bewilligung von Pro
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Feb. 2017 - Au 2 K 16.1039
bei uns veröffentlicht am 16.02.2017
Tenor
I. Der Bescheid des Landratsamts * vom 15. Juni 2016 wird aufgehoben.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Das Urteil ist hinsich
Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Sept. 2015 - M 18 K 15.494
bei uns veröffentlicht am 09.09.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich mi
Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Sept. 2015 - M 18 K 13.5848
bei uns veröffentlicht am 09.09.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger führt einen Mi
Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Sept. 2015 - M 18 K 13.5686
bei uns veröffentlicht am 09.09.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich mi
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Apr. 2015 - W 4 K 14.575
bei uns veröffentlicht am 21.04.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
Aktenzeichen: W 4 K 14.575
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 21. April 2015
4. Kammer
Sachgebiets-Nr: 1022
Hauptpunkte:
gewerbliche Abfallsammlung;
U
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Nov. 2014 - B 5 K 12.448
bei uns veröffentlicht am 25.11.2014
Tenor
1. Die Ziffern 1.1 und 1.5 der Bescheide vom 10. Mai 2012 in der Gestalt der Ergänzungsbescheide vom 20. November 2014 und Ziffer 4 der Bescheide vom 10. Mai 2012 werden aufgehoben. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.
2. Die
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - 15 N 15.2613
bei uns veröffentlicht am 18.10.2016
Tenor
I.
Der am 10. September 2015 bekannt gemachte Bebauungsplan „W. Straße“ ist unwirksam.
II.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Die Kostenentscheidung ist gegen Sicher
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. März 2018 - Au 6 K 17.21
bei uns veröffentlicht am 19.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sich
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Jan. 2018 - W 2 K 16.31274
bei uns veröffentlicht am 11.01.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durc
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 13. März 2017 - M 10 K 16.5330
bei uns veröffentlicht am 13.03.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Okt. 2015 - M 15 E 15.2760
bei uns veröffentlicht am 15.10.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat der vollmachtlose Vertreter des Antragstellers, Herr ... (Vater des Antragstellers), zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Juni 2018 - 11 N 17.1693
bei uns veröffentlicht am 19.06.2018
Tenor
I. § 2 Abs. 1 der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Taxigewerbe (Taxiordnung) vom 25. Oktober 2016 (MüAbl S. 435) ist unwirksam.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Entschei
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2014 - 9 CS 14.1027
bei uns veröffentlicht am 13.05.2014
Tenor
I.
In Abänderung der Nrn. I und II des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 8. Mai 2014 wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 8. Mai 2014 gegen den Bescheid des Landratsamts F. vom 6. Mai 2014
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 16. Mai 2017 - B 4 E 17.291
bei uns veröffentlicht am 16.05.2017
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist türkischer Staatsang
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2018 - 13a B 17.31116
bei uns veröffentlicht am 10.01.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist
Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Apr. 2015 - M 12 K 14.3699
bei uns veröffentlicht am 09.04.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
M 12 K 14.3699
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 9. April 2015
12. Kammer
Sachgebiets-Nr. 600
Hauptpunkte:
Ausreiseverpflichtung; Erlöschen der Aufenthalt
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 07. Apr. 2014 - 4 S 14.50030
bei uns veröffentlicht am 07.04.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
II.
Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt.
III.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden n
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 29. Apr. 2014 - 4 K 14.50022
bei uns veröffentlicht am 29.04.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Mit seiner Klage will der Kläger erreichen, dass die Beklagte
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2018 - 23 A 17.80
bei uns veröffentlicht am 19.02.2018
Tenor
I. Das Ablehnungsgesuch wird verworfen.
II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer wird abgelehnt.
Gründe
I.
Der
Referenzen
(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 als...