Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 70
(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
(2) §§ 58 und 60 Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.
Anwälte | § 70 VwGO
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Referenzen - Veröffentlichungen | § 70 VwGO
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Energierecht: Photovoltaikanlage im Außenbereich unzulässig
02.12.2013
Freiflächen-Photovoltaikanlage ist kein privilegiertes Vorhaben.
Referenzen - Gesetze | § 70 VwGO
§ 70 VwGO zitiert oder wird zitiert von 7 §§.
§ 70 VwGO wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.
Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 41 Erforderlichkeit, Form und Frist des Widerspruchs
(1) Vor der Erhebung der Klage des Beamten ist ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt, wenn die angefochtene Entscheidung durch die oberste Dienstbehörde erlassen worden ist.
(2) Für die Form und die Fr
UVP-Portale-Verordnung - UVPPortV | § 5 Dauer der Zugänglichkeit der Daten
(1) Die Daten gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und c sowie Nummer 2 bis 4 sind von der im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständigen Behörde bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 18 Absa
Infektionsschutzgesetz - IfSG | § 77 Übergangsvorschriften
(1) Die nach den Vorschriften des Bundes-Seuchengesetzes bestehende Erlaubnis für das Arbeiten und den Verkehr mit Krankheitserregern gilt im Geltungsbereich dieses Gesetzes als Erlaubnis im Sinne des § 44; bei juristischen Personen gilt dies bis fün
§ 70 VwGO zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.
Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 3a Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch di
§ 70 VwGO zitiert 2 andere §§ aus dem Verwaltungsgerichtsordnung.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 60
(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
(2) Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei Vers
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 58
(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende F
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Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2002 - III ZR 212/01
bei uns veröffentlicht am 10.01.2002
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 212/01 Verkündet am: 10. Januar 2002 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VwVfG § 28 Abs
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2002 - V ZR 104/01
bei uns veröffentlicht am 18.01.2002
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 104/01 Verkündet am: 18. Januar 2002 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2000 - III ZR 165/99
bei uns veröffentlicht am 13.04.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 165/99 Verkündet am: 13. April 2000 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ------------------
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juni 2003 - V ZR 46/03
bei uns veröffentlicht am 18.06.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 46/03 vom 18. Juni 2003 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 18. Juni 2003 durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel und die Richter Tropf, Dr. Klein, Dr. Lemke und
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 09. Okt. 2018 - M 10 K 18.3371
bei uns veröffentlicht am 09.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i
Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. März 2016 - M 6 S 15.5863
bei uns veröffentlicht am 03.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren M 6 S 15.5863 wird abgelehnt.
II.
Der Antrag wird abgelehnt.
III.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
IV.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2019 - 15 ZB 18.979
bei uns veröffentlicht am 30.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert für das Zulassungsve
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Mai 2015 - W 2 E 15.334
bei uns veröffentlicht am 13.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
1. Der Antragsteller war seit dem 1. Oktober 20
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2019 - 8 BV 18.2005
bei uns veröffentlicht am 17.04.2019
Tenor
I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juli 2018 wird der Bescheid der Beklagten vom 22. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 5. Mai 2017 auch insoweit
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Okt. 2016 - M 12 K 15.1874
bei uns veröffentlicht am 27.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 26. Sept. 2018 - AN 14 S 18.50697
bei uns veröffentlicht am 26.09.2018
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 13. September 2018 betreffend die Abschiebungsandrohung unter Ziffer 3 im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 4. September 2018 wird angeordnet.
2. Die Antra
Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2014 - M 3 K 12.5427
bei uns veröffentlicht am 26.11.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger studierte seit de
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Feb. 2016 - M 2 K 15.1388
bei uns veröffentlicht am 16.02.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 20. März 2018 - B 5 K 16.871
bei uns veröffentlicht am 20.03.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Gewährung von Beihilfe für F
Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 21. Jan. 2019 - W 1 K 17.1465
bei uns veröffentlicht am 21.01.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2018 - 6 ZB 17.1863
bei uns veröffentlicht am 01.02.2018
Tenor
I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juni 2017 – M 21 K 16.5876 – wird abgelehnt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens
Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Dez. 2016 - M 6 K 16.1721
bei uns veröffentlicht am 07.12.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 08. Juni 2015 - M 10 K 14.5631
bei uns veröffentlicht am 08.06.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheits
Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Okt. 2014 - 6b E 14.2161
bei uns veröffentlicht am 23.10.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf EUR 35,27 festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin beg
Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Jan. 2017 - M 21 K 14.3864
bei uns veröffentlicht am 05.01.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin macht die Zahlung von Ver
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2014 - 15 B 12.2672
bei uns veröffentlicht am 11.11.2014
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 26. Januar 2012 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigela
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Feb. 2017 - AN 3 K 16.02467
bei uns veröffentlicht am 02.02.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit der Klage die Erstattung von Rechtsanwaltskosten.
Mit Bescheid vom 21. März 2012 zo
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Okt. 2014 - 1 K 14.00046
bei uns veröffentlicht am 21.10.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Jan. 2017 - M 26 K 16.2293
bei uns veröffentlicht am 16.01.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl
Verwaltungsgericht München Urteil, 01. März 2016 - M 5 K 14.5768
bei uns veröffentlicht am 01.03.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode
Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Sept. 2017 - M 6 S 17.3156
bei uns veröffentlicht am 15.09.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 198,99 € festgesetzt.
Gründe
I.
Mit Schriftsatz vom …
Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 26. Feb. 2016 - RN 3 K 15.1438
bei uns veröffentlicht am 26.02.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg
RN 3 K 15.1438
Im Namen des Volkes
Gerichtsbescheid
vom 26. Februar 2016
3. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 250
Hauptpunkte: Rundfunkbeitragspflicht für Erst- und Z
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 07. Juni 2016 - M 26 K 15.2333
bei uns veröffentlicht am 07.06.2016
Gründe
Gericht: VG München
Aktenzeichen: M 26 K 15.2333
Im Namen des Volkes
Gerichtsbescheid
vom 7. Juni 2016
26. Kammer
Sachgebiets-Nr. 250
Hauptpunkte:
Rundfunkbeitrag (Wohnungsbeitrag)
Recht
Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 24 S 14.1866
bei uns veröffentlicht am 07.07.2014
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Antragsgegnerin zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf EUR 2.500,- festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antrag
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. Okt. 2015 - W 1 K 15.202
bei uns veröffentlicht am 20.10.2015
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt.
II.
Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlich
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Juli 2014 - 21 K 13.784
bei uns veröffentlicht am 21.07.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger verfolgt im vorliege
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. März 2019 - W 6 K 17.1026
bei uns veröffentlicht am 20.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreck
Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Feb. 2017 - M 19 K 16.5745
bei uns veröffentlicht am 14.02.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwen
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 10. Nov. 2016 - RO 5 K 15.2255
bei uns veröffentlicht am 10.11.2016
Tenor
I.
Der Bescheid des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1... vom 15.12.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 18.8.2015 wird auf
Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Feb. 2014 - 12 K 13.3630
bei uns veröffentlicht am 06.02.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder
Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - M 17 K 15.4815
bei uns veröffentlicht am 25.02.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Mai 2014 - 5 K 13.2058
bei uns veröffentlicht am 27.05.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2016 - M 6 K 15.5862
bei uns veröffentlicht am 12.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherhe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1111
bei uns veröffentlicht am 22.10.2014
Tenor
I.
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: In den Einlageflurstücken 838 und 839 des Beigeladenen wird ab der nördlichen Grenze in einer Tiefe von 60 m ein Hangabschlag von -2 H angebracht.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1110
bei uns veröffentlicht am 22.10.2014
Tenor
I.
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 742 des Klägers wird ab der nördlichen Grenze in einer Tiefe von 60 m kein Hangabschlag angebracht.
II.
Die Beklagte hat
Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Mai 2014 - 18 K 12.846
bei uns veröffentlicht am 28.05.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Übernahme von Kinderkrippengebühren im
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Dez. 2015 - Au 3 K 15.1461
bei uns veröffentlicht am 15.12.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg
Aktenzeichen: Au 3 K 15.1461
Im Namen des Volkes
Urteil
verkündet am 15. Dezember 2015
3. Kammer
... als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
S
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Nov. 2014 - W 2 K 14.1
bei uns veröffentlicht am 26.11.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu
Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Apr. 2014 - 7 S 13.4047
bei uns veröffentlicht am 14.04.2014
Tenor
I.
Die Anträge werden abgelehnt.
II.
Die Antragsteller tragen gesamtschulderisch die Kosten der Verfahren.
III.
Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antra
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Okt. 2015 - Au 2 K 15.295
bei uns veröffentlicht am 15.10.2015
Gründe
Gericht: VG Augsburg
Aktenzeichen: Au 2 K 15.295
Im Namen des Volkes
Urteil
15. Oktober 2015
2. Kammer
Sachgebiets - Nr. 1315
Hauptpunkte: Recht der Bundesbeamten; Beihilfe;Aufwandserstattung für di
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Apr. 2018 - AN 2 K 16.02202
bei uns veröffentlicht am 19.04.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen die im 2. Wiederholungsversuch endgültig nic
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Okt. 2016 - W 1 K 16.748
bei uns veröffentlicht am 19.10.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Juli 2016 - W 1 K 14.1299
bei uns veröffentlicht am 26.07.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheit
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Dez. 2015 - AN 11 K 13.1356
bei uns veröffentlicht am 02.12.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu volls
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Juli 2015 - M 6b K 14.4967
bei uns veröffentlicht am 22.07.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
M 6b K 14.4967
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 22. Juli 2015
6b. Kammer
Sachgebiets-Nr. 250
Hauptpunkte: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung; I
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die...