(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

(2) §§ 58 und 60 Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 41 Erforderlichkeit, Form und Frist des Widerspruchs


(1) Vor der Erhebung der Klage des Beamten ist ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt, wenn die angefochtene Entscheidung durch die oberste Dienstbehörde erlassen worden ist. (2) Für die Form und die Fr
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 3a Elektronische Kommunikation


(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch di
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 60


(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei Vers

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 58


(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende F

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324 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Feb. 2023 - 1 C 19/21

bei uns veröffentlicht am 07.01.2024

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Auswertung digitaler Datenträger, insbesondere Mobiltelefone, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren ohne ausreichende Berücksich

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 10. Mai 2023 - 26 K 88/22

bei uns veröffentlicht am 06.07.2023

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Einzelunternehmerin abgewiesen. Die Gaststättenbetreiberin beantragte im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms II,  Zahlungen und versicherte, dass der für die Antragsstellung erforder

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2002 - III ZR 212/01

bei uns veröffentlicht am 10.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 212/01 Verkündet am: 10. Januar 2002 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VwVfG § 28 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2002 - V ZR 104/01

bei uns veröffentlicht am 18.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 104/01 Verkündet am: 18. Januar 2002 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2000 - III ZR 165/99

bei uns veröffentlicht am 13.04.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 165/99 Verkündet am: 13. April 2000 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ------------------

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juni 2003 - V ZR 46/03

bei uns veröffentlicht am 18.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 46/03 vom 18. Juni 2003 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 18. Juni 2003 durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel und die Richter Tropf, Dr. Klein, Dr. Lemke und

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 09. Okt. 2018 - M 10 K 18.3371

bei uns veröffentlicht am 09.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. März 2016 - M 6 S 15.5863

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren M 6 S 15.5863 wird abgelehnt. II. Der Antrag wird abgelehnt. III. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2019 - 15 ZB 18.979

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassungsve

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Mai 2015 - W 2 E 15.334

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. I. 1. Der Antragsteller war seit dem 1. Oktober 20

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2019 - 8 BV 18.2005

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juli 2018 wird der Bescheid der Beklagten vom 22. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 5. Mai 2017 auch insoweit

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Okt. 2016 - M 12 K 15.1874

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 26. Sept. 2018 - AN 14 S 18.50697

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 13. September 2018 betreffend die Abschiebungsandrohung unter Ziffer 3 im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 4. September 2018 wird angeordnet. 2. Die Antra

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2014 - M 3 K 12.5427

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger studierte seit de

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Feb. 2016 - M 2 K 15.1388

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 20. März 2018 - B 5 K 16.871

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Gewährung von Beihilfe für F

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 21. Jan. 2019 - W 1 K 17.1465

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2018 - 6 ZB 17.1863

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juni 2017 – M 21 K 16.5876 – wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Dez. 2016 - M 6 K 16.1721

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 08. Juni 2015 - M 10 K 14.5631

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Okt. 2014 - 6b E 14.2161

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 35,27 festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin beg

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Jan. 2017 - M 21 K 14.3864

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin macht die Zahlung von Ver

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2014 - 15 B 12.2672

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 26. Januar 2012 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigela

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Feb. 2017 - AN 3 K 16.02467

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger begehrt mit der Klage die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Mit Bescheid vom 21. März 2012 zo

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Okt. 2014 - 1 K 14.00046

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Jan. 2017 - M 26 K 16.2293

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. März 2016 - M 5 K 14.5768

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Sept. 2017 - M 6 S 17.3156

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 198,99 € festgesetzt. Gründe I. Mit Schriftsatz vom …

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 26. Feb. 2016 - RN 3 K 15.1438

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg RN 3 K 15.1438 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 26. Februar 2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr.: 250 Hauptpunkte: Rundfunkbeitragspflicht für Erst- und Z

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 07. Juni 2016 - M 26 K 15.2333

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Gründe Gericht: VG München Aktenzeichen: M 26 K 15.2333 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 7. Juni 2016 26. Kammer Sachgebiets-Nr. 250 Hauptpunkte: Rundfunkbeitrag (Wohnungsbeitrag) Recht

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 24 S 14.1866

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Antragsgegnerin zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.500,- festgesetzt. Gründe I. Die Antrag

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. Okt. 2015 - W 1 K 15.202

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlich

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Juli 2014 - 21 K 13.784

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger verfolgt im vorliege

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. März 2019 - W 6 K 17.1026

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreck

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Feb. 2017 - M 19 K 16.5745

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwen

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 10. Nov. 2016 - RO 5 K 15.2255

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Der Bescheid des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1... vom 15.12.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 18.8.2015 wird auf

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Feb. 2014 - 12 K 13.3630

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - M 17 K 15.4815

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Mai 2014 - 5 K 13.2058

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2016 - M 6 K 15.5862

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherhe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1111

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: In den Einlageflurstücken 838 und 839 des Beigeladenen wird ab der nördlichen Grenze in einer Tiefe von 60 m ein Hangabschlag von -2 H angebracht.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1110

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 742 des Klägers wird ab der nördlichen Grenze in einer Tiefe von 60 m kein Hangabschlag angebracht. II. Die Beklagte hat

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Mai 2014 - 18 K 12.846

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger begehrt die Übernahme von Kinderkrippengebühren im

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Dez. 2015 - Au 3 K 15.1461

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 3 K 15.1461 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 15. Dezember 2015 3. Kammer ... als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle S

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Nov. 2014 - W 2 K 14.1

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Apr. 2014 - 7 S 13.4047

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen gesamtschulderisch die Kosten der Verfahren. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antra

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Okt. 2015 - Au 2 K 15.295

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Gründe Gericht: VG Augsburg Aktenzeichen: Au 2 K 15.295 Im Namen des Volkes Urteil 15. Oktober 2015 2. Kammer Sachgebiets - Nr. 1315 Hauptpunkte: Recht der Bundesbeamten; Beihilfe;Aufwandserstattung für di

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Apr. 2018 - AN 2 K 16.02202

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die im 2. Wiederholungsversuch endgültig nic

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Okt. 2016 - W 1 K 16.748

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Juli 2016 - W 1 K 14.1299

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheit

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(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die...
(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist...
(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (2) Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; bei Versäumung der...