Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 83
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Für die sachliche und örtliche Zuständigkeit gelten die §§ 17 bis 17b des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind unanfechtbar.
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Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 17a
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden.
(2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Am
Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 17
(1) Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges wird durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt. Während der Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht w
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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2018 - 2 ARs 151/18
bei uns veröffentlicht am 04.09.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 151/18 2 AR 107/18 vom 4. September 2018 in der Strafvollzugssache des wegen Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 109 StVollzG Az.: DL II StVK 90/18 Landgericht Chemnitz StVK 248/18 Landgericht Erfurt E
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 25/01
bei uns veröffentlicht am 18.02.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 25/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die münd
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 24/01
bei uns veröffentlicht am 18.02.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 24/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Verbundnetz I
Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Jan. 2017 - M 4 K 16.34662
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
I.
Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig.
II.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Münster verwiesen.
Gründe
Zum Zeitpunkt der Klageerhebung hatte
Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Jan. 2017 - M 1 K 16.51275
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
I.
Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig.
II.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Augsburg verwiesen.
Gründe
Gemäß § 52 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 VwGO
Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Jan. 2017 - M 1 S 16.51276
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
I.
Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig.
II.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Augsburg verwiesen.
Gründe
Gemäß § 52 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 VwGO
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Jan. 2017 - M 16 K 16.33232
bei uns veröffentlicht am 04.01.2017
Tenor
Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Würzburg.
Gründe
I.
Die Klage richtet sich gegen einen B
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 08. Jan. 2018 - Au 6 K 17.1693
bei uns veröffentlicht am 08.01.2018
Tenor
I. Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg erklärt sich für das Verfahren Au 6 K 17.1693 für örtlich unzuständig.
II. Der Rechtsstreit wird an das Bayerische Verwaltungsgericht ... verwiesen.
III. Die Kostenentschei
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2018 - 22 C 18.583, 22 C 18.667
bei uns veröffentlicht am 23.10.2018
Tenor
Die Gegenstandwerte der unter den Aktenzeichen 22 C 18.583 und 22 C 18.667 geführten Beschwerden des Vollstreckungsschuldners gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29. Januar 2018 (M 19 X 17.5464 u
Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Nov. 2017 - M 21 S 17.40981
bei uns veröffentlicht am 15.11.2017
Tenor
Das Bayerische Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg.
Gründe
I.
Der Antragstel
Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Nov. 2017 - M 21 K 17.40979
bei uns veröffentlicht am 15.11.2017
Tenor
Das Bayerische Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg.
Gründe
I.
Der Kläger ist
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2016 - 8 A 16.40043
bei uns veröffentlicht am 08.12.2016
Tenor
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt sich für sachlich unzuständig.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht München verwiesen.
Gründe
Nach § 83 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG
Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Sept. 2016 - M 12 K 16.2883
bei uns veröffentlicht am 28.09.2016
Tenor
I. Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig.
II. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Augsburg verwiesen.
Gründe
I.
Der in Kempten wohnhafte Kläger ist Rech
Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Apr. 2016 - M 15 S 16.30392
bei uns veröffentlicht am 07.04.2016
Tenor
I.
Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig.
II.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Regensburg verwiesen.
Gründe
I.
Der in ... (Landkreis ...) woh
Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Mai 2016 - M 15 K 16.30512
bei uns veröffentlicht am 17.05.2016
Tenor
I.
Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig.
II.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Augsburg verwiesen.
Gründe
I.
Der in ... (Landkreis ...) wohnh
Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Apr. 2016 - M 15 K 16.30391
bei uns veröffentlicht am 07.04.2016
Tenor
I.
Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig.
II.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Regensburg verwiesen.
Gründe
I.
Der in ... (Landkreis ...) woh
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Mai 2016 - M 15 K 16.1629
bei uns veröffentlicht am 04.05.2016
Tenor
I.
Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig.
II.
Der Rechtsstreit wird an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Chemnitz verwiesen.
Gründe
Das Verwaltungsgericht
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 09. Mai 2017 - W 6 K 17.31580
bei uns veröffentlicht am 09.05.2017
Tenor
I. Das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg ist örtlich unzuständig.
II. Der Rechtsstreit wird an das örtlich zuständige Bayerische Verwaltungsgericht München verwiesen.
Gründe
Das Bayerische Verwa
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2017 - 13a A 17.31223
bei uns veröffentlicht am 10.10.2017
Tenor
I. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zur Entscheidung über den Rechtsstreit sachlich unzuständig.
II. Der Rechtsstreit wird an das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg verwiesen.
Gründe
D
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2015 - 22 AS 15.40002
bei uns veröffentlicht am 06.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 7.500
Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Sept. 2017 - M 21 K 14.2860
bei uns veröffentlicht am 25.09.2017
Tenor
I. Der Bescheid des Beklagten vom 18. Oktober 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. März 2008 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Gewä
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. Juni 2016 - Au 2 K 16.719
bei uns veröffentlicht am 01.06.2016
Tenor
I.
Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg ist zur Entscheidung des Rechtsstreits örtlich unzuständig.
II.
Das Verfahren wird an das örtlich zuständige Bayerische Verwaltungsgericht München verwiesen.
Gründe
Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Feb. 2015 - M 24 K 14.30625
bei uns veröffentlicht am 04.02.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o
Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. März 2015 - M 24 S 15.50093
bei uns veröffentlicht am 18.03.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der Rechtsstreit betrifft eine von der Antragsgegnerin (Ag.) gegenüber dem Antragsteller (ASt
Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2015 - M 24 S 15.50081
bei uns veröffentlicht am 25.02.2015
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung vom 15. Januar 2015 wird angeordnet.
II.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Streitg
Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Feb. 2015 - M 24 K 14.5502
bei uns veröffentlicht am 10.02.2015
Tenor
I.
Die in der Bescheinigung der Regierung von Oberbayern über die Meldung des Klägers als Asylsuchender vom 12. September 2014 enthaltene Weiterleitungsverfügung von ... nach ..., dem Kläger bekannt gegeben am 28. November
Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2016 - Au 4 K 16.32510
bei uns veröffentlicht am 15.12.2016
Tenor
Das Verwaltungsgericht Augsburg erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Würzburg.
Gründe
Für den vorliegenden Rechtsstreit ist nicht das angerufene Ver
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Apr. 2016 - M 1 K 16.50007
bei uns veröffentlicht am 04.04.2016
Tenor
Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Stuttgart.
Gründe
I.
Der Kläger ist nach eigenen Angaben Staat
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 26. Sept. 2017 - AN 14 E 17.51100, AN 14 E 17.51101
bei uns veröffentlicht am 26.09.2017
Tenor
1. Die Anträge werden abgelehnt.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten der gerichtskostenfreien Verfahren.
Gründe
I.
Die Antragsteller sind irakische Staatsangehörige. Sie reisten am 23. Januar
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 12. Feb. 2018 - B 5 K 17.1058
bei uns veröffentlicht am 12.02.2018
Tenor
1. Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist die Verwaltungsstreitsache an das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach.
2. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung v
Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. März 2017 - M 4 K 17.30251
bei uns veröffentlicht am 22.03.2017
Tenor
I. Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig.
II. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Sigmaringen verwiesen.
Gründe
Nach § 52 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung -V
Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Jan. 2016 - M 24 S 16.30047
bei uns veröffentlicht am 21.01.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
1. Die Antragstellerin ist mazedonische Staatsangehörige; sie wurde am
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 13. Nov. 2015 - M 24 K 15.2129, M 24 K 15.2130
bei uns veröffentlicht am 13.11.2015
Tenor
I.Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 18. Mai 2015 verpflichtet, die Kläger nach Hessen umzuverteilen.
II.Der Beklagte hat die Kosten der Verfahren zu tragen.
III.Die
Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Dez. 2016 - M 4 K 16.33157
bei uns veröffentlicht am 20.12.2016
Tenor
Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Regensburg.
Gründe
In Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz ist das Verwa
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Mai 2016 - AN 3 S 16.30527
bei uns veröffentlicht am 24.05.2016
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
4. Der Gegenstandswert beträgt 2.500,00 EUR
Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Dez. 2016 - M 17 K 15.31483
bei uns veröffentlicht am 09.12.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung der Ziffern 2 und 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. Oktober 2015 verpflichtet festzustellen, dass bei der Klägerin die Voraussetzungen
Verwaltungsgericht München Urteil, 14. März 2016 - M 26 K 15.3303
bei uns veröffentlicht am 14.03.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. März 2016 - M 24 S 16.826
bei uns veröffentlicht am 04.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Die Antragsteller sind albanische Staatsangehörige, die als Asylbewerber in einer ihn
Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. März 2016 - M 24 S 16.464
bei uns veröffentlicht am 03.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Die Antragsteller sind albanische Staatsangehörige, die als Asylbewerber in einer ihn
Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. März 2016 - M 24 S 16.1071, M 24 K 16.1070
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag (M 24 S 16.1071) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskoste
Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Feb. 2016 - M 24 S 15.5884
bei uns veröffentlicht am 24.02.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Rechtsstreit betrifft eine vom Antragsgegn
Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2015 - M 24 S 15.31573, M 24 K 15.31572, M 24 S 15.31571, M 24 K 15.31570
bei uns veröffentlicht am 15.12.2015
Tenor
I.
Die Verwaltungsstreitsachen M 24 S 15.31573, M 24 S 15.31571, M 24 K 15.31572 und M 24 K 15.31570 werden zur gemeinsamen Entscheidung - die Verfahren M 24 K 15.31572 und M 24 K 15.31570 nur im Hinblick auf die Entscheidung ü
Verwaltungsgericht München Urteil, 07. März 2016 - M 24 K 16.503
bei uns veröffentlicht am 07.03.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H
Verwaltungsgericht München Urteil, 04. März 2016 - M 24 K 15.5815
bei uns veröffentlicht am 04.03.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2016 - M 24 K 15.50812
bei uns veröffentlicht am 11.01.2016
Tenor
I.
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ... Juli 2014, dem Kläger am 23. September 2015 zugestellt, Geschäftszeichen: ..., wird aufgehoben.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tra
Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - M 24 K 15.50809
bei uns veröffentlicht am 26.11.2015
Tenor
I.
Der Bescheid der Beklagten vom ... September 2015, Geschäftszeichen ..., wird aufgehoben.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 22. Mai 2015 - B 3 K 13.154
bei uns veröffentlicht am 22.05.2015
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ..., wird abgelehnt.
Gründe
I.
Nach teilweiser Erledigung des Streitgegenstandes (Bewilligungszeitraum September 2010 bis S
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 21. Jan. 2016 - M 24 K 14.230
bei uns veröffentlicht am 21.01.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 11. Jan. 2016 - M 24 K 14.2155
bei uns veröffentlicht am 11.01.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2017 - 1 N 17.1771
bei uns veröffentlicht am 12.12.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hint