Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 102
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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Sobald der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist, sind die Beteiligten mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen, bei dem Bundesverwaltungsgericht von mindestens vier Wochen, zu laden. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen.
(2) Bei der Ladung ist darauf hinzuweisen, daß beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.
(3) Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit können Sitzungen auch außerhalb des Gerichtssitzes abhalten, wenn dies zur sachdienlichen Erledigung notwendig ist.
(4) § 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.
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Rechtsanwalt
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Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
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04/08/2016 17:12
Ein stillgelegter Pkw darf nicht schon dann abgeschleppt werden, wenn nur ein orangefarbener Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug angebracht wurde.
SubjectsVerwaltungsrecht
27/10/2010 18:55
Anwalt für Verkehrsrecht - S&K Anwälte in Belrin Mitte
Subjectsandere
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Es können mehrere Beamte der Staatsanwaltschaft und mehrere Verteidiger in der Hauptverhandlung mitwirken und ihre Verrichtungen unter sich teilen.
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published on 04/04/2023 15:16
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
IM NAMEN DES VOLKES
In der Verwaltungsstreitsache
1. der Frau A,
2. der mdj. B,
3. der mdj. C
4. des mdj. D,
zu 2 bis 4:
vertreten durch die Mutter, Fr
published on 03/04/2023 23:34
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
IM NAMEN DES VOLKES
In der Verwaltungsstreitsache
des Herrn A,
Klägers,
Verfahrensbevollmächtigte(r): BSP Rechtsanwälte,
Wilhelmstraße 46, 10117 Berlin,
gegen
di
published on 08/10/2021 15:22
Verwaltunggericht Schwerin
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Az.: 5 A 885/18 SN
In dem Verwaltungsstreitverfahren
_____ _____,
_____Straße _, ____
Proz.-Bev.:
Rechtsanwälte BSP Bierbach Streifler &
SubjectsVerwaltungsrecht
published on 23/02/2021 18:48
Der Kläger, ein moldauischer Staatsangehöriger, begehrt flüchtlingsrechtlichen Schutz.
Er macht geltend, dass ihm aufgrund seiner homosexuellen Neigung und als Opfer vorgetragener Übergriffe flüchtlingsrechtlicher Schutz zust
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