Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 102
(1) Sobald der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist, sind die Beteiligten mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen, bei dem Bundesverwaltungsgericht von mindestens vier Wochen, zu laden. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen.
(2) Bei der Ladung ist darauf hinzuweisen, daß beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.
(3) Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit können Sitzungen auch außerhalb des Gerichtssitzes abhalten, wenn dies zur sachdienlichen Erledigung notwendig ist.
(4) § 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.

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Referenzen - Veröffentlichungen |
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Verwaltungsrecht: Zum Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge
04.08.2016
Ein stillgelegter Pkw darf nicht schon dann abgeschleppt werden, wenn nur ein orangefarbener Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug angebracht wurde.
Abschleppen: Abschleppanordnung schon nach 10 Minuten ist unverhältnismäßig
27.10.2010
Anwalt für Verkehrsrecht - S&K Anwälte in Belrin Mitte

Referenzen - Gesetze |
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Strafprozeßordnung - StPO | § 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger
Es können mehrere Beamte der Staatsanwaltschaft und mehrere Verteidiger in der Hauptverhandlung mitwirken und ihre Verrichtungen unter sich teilen.

2439 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 10. Okt. 2018 - 5 A 885/18 SN
bei uns veröffentlicht am 08.10.2021
Verwaltunggericht Schwerin
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Az.: 5 A 885/18 SN
In dem Verwaltungsstreitverfahren
_____ _____,
_____Straße _, ____
Proz.-Bev.:
Rechtsanwälte BSP Bierbach Streifler & Partner, Oranienb
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 9. März 2017 - VG 16 K 59.17 A
bei uns veröffentlicht am 23.02.2021
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
URTEIL
Im Namen des Volkes
In der Verwaltungsstreitsache
des Herrn _____ _____ (Kläger), geb. __.__.____, _____Straße __, _____ Berlin,
Verfahrensbevollmächtigte(r): BSP Rechtsanwälte,
Oranienb
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 16. Jan. 2017 - VG 21 K 433.16 A
bei uns veröffentlicht am 22.02.2021
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
URTEIL
Im Namen des Volkes
in der Verwaltungsstreitsache
des Herrn _____ _____, geb. __.__.____, c/o _____ _____,
_____ __, _____ Berlin,
Verfahrensbevollmächtigte(r): BSP Rechtsanwälte,
Or
Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Feb. 2018 - M 25 K 17.47578
bei uns veröffentlicht am 05.02.2018
Tenor
I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstre
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. März 2018 - Au 5 K 17.35406
bei uns veröffentlicht am 08.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Feb. 2018 - Au 5 K 17.35336
bei uns veröffentlicht am 15.02.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 27. Oktober 2017 wird in Nrn. 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Koste
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Mai 2019 - W 2 K 18.32496
bei uns veröffentlicht am 14.05.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags als unzulässig.
Der am … 1999 in Al Hass
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Feb. 2018 - Au 5 K 17.34360
bei uns veröffentlicht am 12.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. März 2018 - Au 4 K 17.33981
bei uns veröffentlicht am 07.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger, nach seinen Angaben ugandischer Staatsbürger, begehrt im Wege
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Sept. 2018 - W 8 K 18.31094
bei uns veröffentlicht am 10.09.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger, ein algerischer Staatsangehöriger, reiste am 27. Juli 2016 in die Bundesrepublik Deutschland e
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. März 2018 - Au 5 K 17.34830
bei uns veröffentlicht am 05.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger beg
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31812
bei uns veröffentlicht am 20.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31395
bei uns veröffentlicht am 19.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Nov. 2018 - W 8 K 18.31898
bei uns veröffentlicht am 05.11.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger, algerischer Staatsangehöriger berberischer Volkszugehörigkeit, reiste am 8. November 2017 in d
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 8 K 18.30541
bei uns veröffentlicht am 08.11.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der am ... 1997 geborene Kläger ist ägyptischer Staatsangehöriger. Er reiste nach eigenen Angaben am 25. S
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Jan. 2018 - M 28 K 17.31532
bei uns veröffentlicht am 18.01.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11. Januar 2017 wird in den Nrn. 1. und 3. mit 6. aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
II. Die Beklagte hat die Koste
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - M 10 K 17.30895
bei uns veröffentlicht am 18.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen den ablehnenden Asylbescheid der Beklagten.
Der Kläger, ein pakistanischer Staatsangehöriger, reiste am 18. Juli
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Apr. 2019 - Au 7 K 17.34949
bei uns veröffentlicht am 01.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags und begehrt
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2017 - M 6 K 16.896
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des v
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 9 ZB 16.30049
bei uns veröffentlicht am 31.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Der Vortrag, der Kläger habe die Ladung vom 1
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 13a B 16.30007
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Oktober 2015 wird wie folgt geändert: Unter Änderung der Nr. 4 und Aufhebung der Nr. 5 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10. Juli 2015 wird die Beklagte ver
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 13a B 15.30241
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hint
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Mai 2019 - Au 5 K 18.31137
bei uns veröffentlicht am 09.05.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise die Gewährung subsidiär
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 11 ZB 16.30045
bei uns veröffentlicht am 31.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die Berufung ist nicht wegen
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Jan. 2019 - AN 17 K 18.31224
bei uns veröffentlicht am 22.01.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die am …1988 in …, Kuba geborene Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migra
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Apr. 2019 - W 2 K 18.32419
bei uns veröffentlicht am 24.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der am …2000 in San P./Elfenbeinküste geborene Kläger, ein ivorischer Staatsangehöriger muslimi
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Apr. 2019 - AN 17 K 18.31552
bei uns veröffentlicht am 26.04.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die am …1967 in …Kolumbien geborene Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Bundesamtes für Mi
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.31192
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die 1983, 1987 und 2011 geborenen Kläger, albanische Staatsangehörige, reisten nach eigenen Angaben auf dem Landweg von Italien kommend am
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.31168
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die 1967,1999 und 2008 geborenen Kläger sind Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina und Angehöriger der Volksgruppe der Roma. Sie reisten
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.31086
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der 1996 geborene Kläger ist Staatsangehöriger von Albanien. Er reiste nach eigenen Angaben am 21. April 2015 auf dem Landweg nach Deutschlan
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Okt. 2015 - M 2 K 15.31023
bei uns veröffentlicht am 22.10.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der 1996 geborene Kläger ist Staatsangehöriger von Albanien. Er reiste nach eigenen Angaben am 13. Dezember 2013 auf dem Landweg nach Deutsch
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.30961
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die Klägerin, albanische Staatsangehörige, reiste nach eigenen Angaben am 18. Juni 2015 auf dem Luftweg in das Bundesgebiet ein und beantra
Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Okt. 2015 - M 2 K 15.30685
bei uns veröffentlicht am 01.10.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die 1974, 1999, 2000 und 2008 geborenen Kläger sind Staatsangehörige der Republik Kosovo und gehören der Volksgruppe der Albaner an. Sie re
Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Okt. 2015 - M 2 K 15.30678
bei uns veröffentlicht am 01.10.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der 1975 geborene Kläger ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo und gehört der Volksgruppe der Albaner an. Er reiste nach eigenen Angaben
Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Okt. 2015 - M 2 K 15.30674
bei uns veröffentlicht am 01.10.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die 1982, 1987, 2008 und 2009 geborenen Kläger sind Staatsangehörige der Republik Kosovo. Sie reisten am 25. März 2015 auf dem Landweg nac
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Jan. 2017 - 13a ZB 16.30515
bei uns veröffentlicht am 02.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbac
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. Sept. 2018 - AN 6 K 16.32385
bei uns veröffentlicht am 03.09.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die Kläger sind armenische Staatsangehörige mit armenisch-orthodoxer Religionszugehörigkeit. Sie geben an, aus &#
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Dez. 2017 - AN 4 K 16.31413
bei uns veröffentlicht am 08.12.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger ist ukrainischer Staatsangehörigkeit, arabischer Volks- und christlich-orthodoxer Religionszugehörigkei
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Apr. 2019 - Au 9 K 19.30361
bei uns veröffentlicht am 18.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Sept. 2018 - W 8 K 18.31453
bei uns veröffentlicht am 24.09.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger, ägyptischer Staatsangehöriger, koptisch-orthodoxer Glaubenszugehörigkeit, reiste nach eigenen
Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Feb. 2018 - M 28 K 17.32282
bei uns veröffentlicht am 13.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstre
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Dez. 2015 - M 6a K 14.5674
bei uns veröffentlicht am 11.12.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 6a K 14.5674
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 11. Dezember 2015
6a. Kammer
Sachgebiets-Nr. 250
Hauptpunkte:
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung;
Inhaber einer W
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2019 - W 8 K 19.30434
bei uns veröffentlicht am 29.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger ist algerischer Staatsangehöriger, der zu seinem Asylbegehren im
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2019 - W 8 K 18.32593
bei uns veröffentlicht am 29.04.2019
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung der Nr. 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10. Dezember 2018 über die Länge der Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots unter Beachtung der
Verwaltungsgericht München Urteil, 02. März 2016 - M 6 K 15.4912
bei uns veröffentlicht am 02.03.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 6 K 15.4912
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 2. März 2016
6. Kammer
Sachgebiets-Nr. 551
Hauptpunkte:
Unzulässige Verpflichtungsklage mangels Antrag bei der Behörde auf Erlass des
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Apr. 2019 - W 2 K 18.32234
bei uns veröffentlicht am 05.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Die am … 1994 in Abidjan/Elfenbeinküste geborene Klägerin, eine ivorische Staatsangehörige mu
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Nov. 2017 - Au 2 K 17.30246
bei uns veröffentlicht am 21.11.2017
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass im Fall des Klägers die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft i.S.v. § 3 AsylG vorliegen. Der Bescheid des Bundesamts für ... vom 11. November 2016 wird aufgehoben, soweit er dem entge
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. März 2019 - Au 7 K 17.35717
bei uns veröffentlicht am 13.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
1. Die Klägerin zu 1, die keine Ausweisdokumente vorlegte, ist (alles nach ihren Angaben) am ... 19
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. März 2019 - Au 8 K 18.1922
bei uns veröffentlicht am 26.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die ihm von der Polizei ert
Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Feb. 2018 - M 21 K 17.41722
bei uns veröffentlicht am 28.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi