Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 102
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Sobald der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist, sind die Beteiligten mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen, bei dem Bundesverwaltungsgericht von mindestens vier Wochen, zu laden. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen.
(2) Bei der Ladung ist darauf hinzuweisen, daß beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.
(3) Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit können Sitzungen auch außerhalb des Gerichtssitzes abhalten, wenn dies zur sachdienlichen Erledigung notwendig ist.
(4) § 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.
Anwälte |
2 relevante Anwälte
2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Rechtsanwalt
für Öffentliches Recht
Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
AgrarrechtBeamten-, Dienst- und WehrrechtStaatshaftungs-, AmtshaftungsrechtUmweltrechtVerfassungsrechtVergaberecht 1 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Oranienburger Straße 69, 10117 Berlin
Referenzen - Veröffentlichungen |
Artikel schreiben2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .
2 Artikel zitieren .
Verwaltungsrecht: Zum Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge
04.08.2016
Ein stillgelegter Pkw darf nicht schon dann abgeschleppt werden, wenn nur ein orangefarbener Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug angebracht wurde.
Abschleppen: Abschleppanordnung schon nach 10 Minuten ist unverhältnismäßig
27.10.2010
Anwalt für Verkehrsrecht - S&K Anwälte in Belrin Mitte
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.
Strafprozeßordnung - StPO | § 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger
Es können mehrere Beamte der Staatsanwaltschaft und mehrere Verteidiger in der Hauptverhandlung mitwirken und ihre Verrichtungen unter sich teilen.
2441 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 26. Juni 2017 - VG 16 K 11.17 A
bei uns veröffentlicht am 04.04.2023
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
IM NAMEN DES VOLKES
In der Verwaltungsstreitsache
1. der Frau A,
2. der mdj. B,
3. der mdj. C
4. des mdj. D,
zu 2 bis 4:
vertreten durch die Mutter, Fr
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 26. Juni 2017 - VG 16 K 19.17 A
bei uns veröffentlicht am 03.04.2023
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
IM NAMEN DES VOLKES
In der Verwaltungsstreitsache
des Herrn A,
Klägers,
Verfahrensbevollmächtigte(r): BSP Rechtsanwälte,
Oranienburger Straße 69, 10117 Berlin,
gegen
&n
Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 10. Okt. 2018 - 5 A 885/18 SN
bei uns veröffentlicht am 08.10.2021
Verwaltunggericht Schwerin
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Az.: 5 A 885/18 SN
In dem Verwaltungsstreitverfahren
_____ _____,
_____Straße _, ____
Proz.-Bev.:
Rechtsanwälte BSP Bierbach Streifler &
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 9. März 2017 - VG 16 K 59.17 A
bei uns veröffentlicht am 23.02.2021
Der Kläger, ein moldauischer Staatsangehöriger, begehrt flüchtlingsrechtlichen Schutz.
Er macht geltend, dass ihm aufgrund seiner homosexuellen Neigung und als Opfer vorgetragener Übergriffe flüchtlingsrechtlicher Schutz zust
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 16. Jan. 2017 - VG 21 K 433.16 A
bei uns veröffentlicht am 22.02.2021
Der taubstumme Kläger, moldauischer Staatsangehöriger und zur Volksgruppe der Roma gehörend, begehrt die Anerkennung als Flüchtling sowie sonstigen flüchtlingsrechtlichen Schutz.
Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Feb. 2018 - M 25 K 17.47578
bei uns veröffentlicht am 05.02.2018
Tenor
I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. März 2018 - Au 5 K 17.35406
bei uns veröffentlicht am 08.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Feb. 2018 - Au 5 K 17.35336
bei uns veröffentlicht am 15.02.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 27. Oktober 2017 wird in Nrn. 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Mai 2019 - W 2 K 18.32496
bei uns veröffentlicht am 14.05.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags als
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Feb. 2018 - Au 5 K 17.34360
bei uns veröffentlicht am 12.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. März 2018 - Au 4 K 17.33981
bei uns veröffentlicht am 07.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger, nach seinen Anga
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Sept. 2018 - W 8 K 18.31094
bei uns veröffentlicht am 10.09.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger, ein algerischer Staatsangehöriger, reiste am 27. Juli
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. März 2018 - Au 5 K 17.34830
bei uns veröffentlicht am 05.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31812
bei uns veröffentlicht am 20.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31395
bei uns veröffentlicht am 19.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Nov. 2018 - W 8 K 18.31898
bei uns veröffentlicht am 05.11.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger, algerischer Staatsangehöriger berberischer Volkszugeh
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 8 K 18.30541
bei uns veröffentlicht am 08.11.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der am ... 1997 geborene Kläger ist ägyptischer Staatsangehöriger
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Jan. 2018 - M 28 K 17.31532
bei uns veröffentlicht am 18.01.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11. Januar 2017 wird in den Nrn. 1. und 3. mit 6. aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
II. Die
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - M 10 K 17.30895
bei uns veröffentlicht am 18.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen den ablehnenden Asylbescheid der Beklagten.
Der Kläger, ein pakistan
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Apr. 2019 - Au 7 K 17.34949
bei uns veröffentlicht am 01.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2017 - M 6 K 16.896
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 9 ZB 16.30049
bei uns veröffentlicht am 31.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 13a B 16.30007
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Oktober 2015 wird wie folgt geändert: Unter Änderung der Nr. 4 und Aufhebung der Nr. 5 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10. Juli 2015 wird die
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 13a B 15.30241
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Mai 2019 - Au 5 K 18.31137
bei uns veröffentlicht am 09.05.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Zuerkennung der Flüchtlingseigens
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 11 ZB 16.30045
bei uns veröffentlicht am 31.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Jan. 2019 - AN 17 K 18.31224
bei uns veröffentlicht am 22.01.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die am …1988 in …, Kuba geborene Klägerin wendet sich
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Apr. 2019 - W 2 K 18.32419
bei uns veröffentlicht am 24.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der am …2000 in San P./Elfenbeinküste geborene Klä
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Apr. 2019 - AN 17 K 18.31552
bei uns veröffentlicht am 26.04.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die am …1967 in …Kolumbien geborene Klägerin wendet s
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.31192
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die 1983, 1987 und 2011 geborenen Kläger, albanische Staatsangehörige, reisten nach eigenen Anga
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.31168
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die 1967,1999 und 2008 geborenen Kläger sind Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina und Angehö
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.31086
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der 1996 geborene Kläger ist Staatsangehöriger von Albanien. Er reiste nach eigenen Angaben am 21.
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Okt. 2015 - M 2 K 15.31023
bei uns veröffentlicht am 22.10.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der 1996 geborene Kläger ist Staatsangehöriger von Albanien. Er reiste nach eigenen Angaben am 13.
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.30961
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die Klägerin, albanische Staatsangehörige, reiste nach eigenen Angaben am 18. Juni 2015 auf dem
Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Okt. 2015 - M 2 K 15.30685
bei uns veröffentlicht am 01.10.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die 1974, 1999, 2000 und 2008 geborenen Kläger sind Staatsangehörige der Republik Kosovo und geh
Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Okt. 2015 - M 2 K 15.30678
bei uns veröffentlicht am 01.10.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der 1975 geborene Kläger ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo und gehört der Volksgruppe der
Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Okt. 2015 - M 2 K 15.30674
bei uns veröffentlicht am 01.10.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die 1982, 1987, 2008 und 2009 geborenen Kläger sind Staatsangehörige der Republik Kosovo. Sie r
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Jan. 2017 - 13a ZB 16.30515
bei uns veröffentlicht am 02.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Ber
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. Sept. 2018 - AN 6 K 16.32385
bei uns veröffentlicht am 03.09.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die Kläger sind armenische Staatsangehörige mit armenisch-orthodoxer
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Dez. 2017 - AN 4 K 16.31413
bei uns veröffentlicht am 08.12.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger ist ukrainischer Staatsangehörigkeit, arabischer Volks- un
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Apr. 2019 - Au 9 K 19.30361
bei uns veröffentlicht am 18.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Sept. 2018 - W 8 K 18.31453
bei uns veröffentlicht am 24.09.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger, ägyptischer Staatsangehöriger, koptisch-orthodoxer Gl
Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Feb. 2018 - M 28 K 17.32282
bei uns veröffentlicht am 13.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Dez. 2015 - M 6a K 14.5674
bei uns veröffentlicht am 11.12.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 6a K 14.5674
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 11. Dezember 2015
6a. Kammer
Sachgebiets-Nr. 250
Hauptpunkte:
Rundfunkbeitrag im privaten B
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2019 - W 8 K 19.30434
bei uns veröffentlicht am 29.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger ist algerischer Staatsa
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2019 - W 8 K 18.32593
bei uns veröffentlicht am 29.04.2019
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung der Nr. 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10. Dezember 2018 über die Länge der Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots unter
Verwaltungsgericht München Urteil, 02. März 2016 - M 6 K 15.4912
bei uns veröffentlicht am 02.03.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 6 K 15.4912
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 2. März 2016
6. Kammer
Sachgebiets-Nr. 551
Hauptpunkte:
Unzulässige Verpflichtungsklage mang
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Apr. 2019 - W 2 K 18.32234
bei uns veröffentlicht am 05.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Die am … 1994 in Abidjan/Elfenbeinküste geborene
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Nov. 2017 - Au 2 K 17.30246
bei uns veröffentlicht am 21.11.2017
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass im Fall des Klägers die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft i.S.v. § 3 AsylG vorliegen. Der Bescheid des Bundesamts für ... vom 11. November 2016 wird aufgehoben, sowe
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. März 2019 - Au 7 K 17.35717
bei uns veröffentlicht am 13.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
1. Die Klägerin zu 1, die keine Ausweisdokumente vorlegte,