Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 102

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 102
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Sobald der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist, sind die Beteiligten mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen, bei dem Bundesverwaltungsgericht von mindestens vier Wochen, zu laden. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen.

(2) Bei der Ladung ist darauf hinzuweisen, daß beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.

(3) Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit können Sitzungen auch außerhalb des Gerichtssitzes abhalten, wenn dies zur sachdienlichen Erledigung notwendig ist.

(4) § 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Anwälte | {{shorttitle}}

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
2 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

04/08/2016 17:12

Ein stillgelegter Pkw darf nicht schon dann abgeschleppt werden, wenn nur ein orangefarbener Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug angebracht wurde.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


Es können mehrere Beamte der Staatsanwaltschaft und mehrere Verteidiger in der Hauptverhandlung mitwirken und ihre Verrichtungen unter sich teilen.
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
2441 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 04/04/2023 15:16

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN IM NAMEN DES VOLKES   In der Verwaltungsstreitsache   1.    der Frau A, 2.    der mdj. B, 3.    der mdj. C 4.    des mdj. D,   zu 2 bis 4: vertreten durch die Mutter, Fr
published on 03/04/2023 23:34

VERWALTUNGSGERICHT  BERLIN IM NAMEN DES VOLKES   In der Verwaltungsstreitsache   des Herrn A, Klägers,   Verfahrensbevollmächtigte(r): BSP Rechtsanwälte, Wilhelmstraße 46, 10117 Berlin,   gegen   di
published on 08/10/2021 15:22

    Verwaltunggericht Schwerin       IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Az.: 5 A 885/18 SN   In dem Verwaltungsstreitverfahren _____ _____, _____Straße _, ____   Proz.-Bev.: Rechtsanwälte BSP Bierbach Streifler &
published on 23/02/2021 18:48

Der Kläger, ein moldauischer Staatsangehöriger, begehrt flüchtlingsrechtlichen Schutz. Er macht geltend, dass ihm aufgrund seiner homosexuellen Neigung und als Opfer vorgetragener Übergriffe flüchtlingsrechtlicher Schutz zust
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.