Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 78

(1) Die Klage ist zu richten

1.
gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat; zur Bezeichnung des Beklagten genügt die Angabe der Behörde,
2.
sofern das Landesrecht dies bestimmt, gegen die Behörde selbst, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat.

(2) Wenn ein Widerspruchsbescheid erlassen ist, der erstmalig eine Beschwer enthält (§ 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2), ist Behörde im Sinne des Absatzes 1 die Widerspruchsbehörde.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz - FStrBAG | § 3 Übergangsregelung, Antragsrecht der Länder


(1) Das Fernstraßen-Bundesamt tritt im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach § 2 in vor dem 1. Januar 2021 eingeleitete Verwaltungsverfahren ein, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) § 2 Absatz 2 findet keine Anwendun
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 79


(1) Gegenstand der Anfechtungsklage ist 1. der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat,2. der Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid, wenn dieser erstmalig eine Beschwer enthält. (2) Der
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 68


(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer ob

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285 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2008 - III ZR 76/07

bei uns veröffentlicht am 07.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 76/07 Verkündet am: 7. Februar 2008 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 426 Abs. 1, §

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - IX AR (VZ) 6/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 6/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ6.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - IX AR (VZ) 3/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 3/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ3.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2007 - IV AR (VZ) 6/07

bei uns veröffentlicht am 19.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV AR(VZ) 6/07 vom 19. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Ri

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2019 - 20 ZB 17.30678

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. Mai 2018 - W 9 K 17.337

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Feb. 2018 - W 6 K 17.394

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 10. März 2017 rechtswidrig gewesen ist. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2019 - 8 ZB 18.32811

bei uns veröffentlicht am 08.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, hat aber in der Sache kei

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2018 - AN 10 K 17.01338

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Entfernung von acht aufgestellten Stahlpfosten, die sich auf dem Grundstück

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Feb. 2015 - W 7 K 14.931

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. Mai 2015 - W 7 K 14.126

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2018 - 15 ZB 17.30545

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe I. Mit Bescheid vom 23. Januar 2015 (Geschäftszeichen 5791077-1-144) leh

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. März 2015 - M 7 K 14.3011

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Si

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - M 5 E 15.5395

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf € 2.500,- festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin ist

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. März 2017 - AN 11 K 16.90

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der seitens des

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 05. Sept. 2018 - W 8 E 18.1084

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 24,01 EUR festgesetzt. Gründe I. 1. Die Antragstellerin ist Eigen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Feb. 2015 - AN 11 K 13.00980

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der DB Fernverkehr AG vom 26. April 2012 verpflichtet, dem Kläger eine Jahresabschlussleistung (JAL) für die Monate Juni bis Dezember 2011 in Höhe von 4.027,80 EUR zu zahlen. 2.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Mai 2016 - RN 3 K 14. 2156

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Der Beschluss des Gemeinderates des Marktes ... vom 4. November 2014, mit dem die Ausschussgemeinschaft „...“ aus der Lenkungsgruppe für die Schulsanierung ausgeschlossen wurde, wird aufgehoben. II. Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2015 - 1 CE 15.373

bei uns veröffentlicht am 08.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Unter Änderung von Nr. III des Besch

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - M 17 K 15.5610

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 19.11.2015 wird aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Klägerin und Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. IV. Die Kostenentscheidung ist vor

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Dez. 2016 - M 12 K 16.1882

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten der Verfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Feb. 2015 - Au 2 K 14.808

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten str

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. März 2019 - W 8 K 18.1162

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes W. vom 1. August 2018, Az.: …, wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Bekla

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. März 2019 - W 8 K 18.1161

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes W. vom 1. August 2018, Az.: …, wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Bekla

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 18. Jan. 2019 - W 2 E 19.28

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerinnen haben die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Die

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 17. Jan. 2019 - W 2 E 18.1402

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet s

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 08. März 2017 - RN 3 K 16.1026

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläg

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Juli 2016 - M 9 K 15.570

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig voll

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2018 - 11 ZB 18.30008

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der zulässige Antrag auf Zulass

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2019 - 15 CS 18.2459

bei uns veröffentlicht am 06.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2019 - 10 CE 19.67

bei uns veröffentlicht am 09.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2017 - 22 C 16.1427

bei uns veröffentlicht am 27.02.2017

Tenor I. Das Verfahren wird hinsichtlich der Beschwerde des Klägers eingestellt. II. Auf die Beschwerde des Beklagten hin erhält die Nummer I des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 21. Juni 2016 folgende

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 28. Nov. 2014 - Au 5 E 14.1705

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin b

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 21. Jan. 2016 - M 24 K 14.230

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Aug. 2014 - M 21 K 13.2048

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 21 K 13.2048 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. August 2014 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: Wechselschichtzulage auch bei Erholung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Dez. 2014 - M 24 K 14.5298

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Regensburg. Gründe Streitgegenständlich ist der Bescheid des Beklagten (Bekl.) vom ...

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Nov. 2014 - Au 2 K 14.519

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor I. Unter Aufhebung der Ziffer 2. des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom 12. März 2014 wird der Beklagte verpflichtet, die Kostenentscheidung dahingehend abzuändern, dass von den Kosten des Widerspruchsverfahrens die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2017 - 11 ZB 17.30768

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der zulässige Antrag auf Zulas

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Feb. 2019 - AN 1 K 18.01267

bei uns veröffentlicht am 12.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Feb. 2015 - Au 2 K 14.812

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Jan. 2019 - W 8 K 18.1083

bei uns veröffentlicht am 14.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Okt. 2014 - 5 K 13.1706

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Auf

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 08. Okt. 2014 - 3 K 14.559

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Fe

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Nov. 2015 - M 3 K 15.299

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 3 K 15.299 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. November 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 211 Hauptpunkte: Bewertung einer mündlichen Prüfu

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 08. Okt. 2014 - 3 K 14.558

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Fe

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 08. März 2016 - RO 3 K 15.144

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RO 3 K 15.144 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. März 2016 3. Kammer S., stv. Urkundsbeamtin Sachgebiets-Nr: 140 99 Hauptpunkte: Kommunalverf

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Sept. 2014 - 3 K 14.383

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 19. Februar 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollst

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 23. Okt. 2015 - M 6b K 15.3343

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 6b K 15.3343 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 23. Oktober 2015 6b. Kammer Sachgebiets-Nr. 551 Hauptpunkte: Unzulässige Klage gegen Widerspruchsbesche

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2017 - 11 ZB 17.31186

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Be

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Aug. 2014 - 7 S 14.1124

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 29. Juli 2014 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. Juli 2014 wird wiederhergestellt. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen i

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(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer obersten...