Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 108
(1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
(2) Das Urteil darf nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.

Referenzen - Gesetze | § 108 VwGO
§ 108 VwGO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 108 VwGO wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.
Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
(1) Für die Vorlage von Urkunden oder Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder die Erteilung von Auskünften (Vorlage von Unterlagen) durch die Bundesnetzagentur ist § 99 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung mit der Maßgabe anzuwenden,
Telekommunikationsgesetz - TKG 2021 | § 218 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
(1) Für die Vorlage von Urkunden oder Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder die Erteilung von Auskünften durch die Bundesnetzagentur ist § 99 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle des Rechts
§ 108 VwGO wird zitiert von 1 anderen §§ im Verwaltungsgerichtsordnung.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 122
(1) §§ 88, 108 Abs. 1 Satz 1, §§ 118, 119 und 120 gelten entsprechend für Beschlüsse.
(2) Beschlüsse sind zu begründen, wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über einen Rechtsbehelf entscheiden. Beschlüsse über die Aussetzung

2635 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 108 VwGO.
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 31. Okt. 2018 - VG 18 K 176.17 A
bei uns veröffentlicht am 29.04.2021
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
URTEIL
Im Namen des Volkes
In der Verwaltungsrechtssache
des Herrs _____ _____. geb. __.__.____,
_____, bei _____,
_____Straße 16, _____ ______,
Klägers,
g e g e n
die Bundesrepublik D
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2001 - RiZ (R) 2/00
bei uns veröffentlicht am 20.06.2001
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL RiZ (R) 2/00 vom 20. Juni 2001 in dem Prüfungsverfahren des Landes Antragsgegner, Berufungskläger und Revisionskläger, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen den Vorsitzenden Richter am Landgerich
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2019 - 11 ZB 19.30219
bei uns veröffentlicht am 21.01.2019
Tenor
I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung, auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gerichtskosten werden nicht
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. März 2019 - AN 1 K 16.32274
bei uns veröffentlicht am 11.03.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die Antragsteller sind iranische Staatsangehörige, kurdischer Volkszugehörigkeit und ursprünglich Anhänger des Yar
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2019 - 10 ZB 18.1413
bei uns veröffentlicht am 14.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Mit seinem Antrag auf Zulassung de
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Okt. 2018 - W 8 K 18.31774
bei uns veröffentlicht am 29.10.2018
Tenor
I. Die Nummern 1 und 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12. Januar 2018 werden aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2018 - 8 ZB 17.30339
bei uns veröffentlicht am 31.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzliche
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2018 - 9 ZB 18.32733
bei uns veröffentlicht am 31.10.2018
Tenor
I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 9 ZB 18.32680
bei uns veröffentlicht am 30.10.2018
Tenor
I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2016 - 8 ZB 14.1532
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgeri
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Apr. 2018 - AN 3 K 17.35907
bei uns veröffentlicht am 12.04.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der 1958 geborene Kläger ist kubanischer Staatsangehöriger. Er beantragte am 12. September 2017 seine Anerkennung
Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33214
bei uns veröffentlicht am 10.01.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 15 ZB 18.31200
bei uns veröffentlicht am 30.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
I.
Der Kläger - ein kubanischer Staatsangehöriger - wendet sich gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und F
Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33229
bei uns veröffentlicht am 10.01.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2016 - M 12 K 16.34158
bei uns veröffentlicht am 11.01.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vol
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Jan. 2019 - AN 17 K 18.31224
bei uns veröffentlicht am 22.01.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die am …1988 in …, Kuba geborene Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migra
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Apr. 2019 - AN 17 K 18.31552
bei uns veröffentlicht am 26.04.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die am …1967 in …Kolumbien geborene Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Bundesamtes für Mi
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2019 - 8 ZB 19.31346
bei uns veröffentlicht am 17.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Die Klägerinnen haben den allein geltend gemachten
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2019 - 8 ZB 19.30631
bei uns veröffentlicht am 11.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Der vom Kläger geltend gemachte Zulassungsgrund der grund
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2019 - 6 ZB 19.151
bei uns veröffentlicht am 23.04.2019
Tenor
I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Juni 2018 - M 21 K 17.3075 - wird abgelehnt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwe
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Nov. 2017 - AN 4 K 16.02167
bei uns veröffentlicht am 29.11.2017
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die im Bescheid vom 13. Oktober 2016 unter den Ziffern 1.9, soweit angefochten, 1.15 und 1.16 angeordneten versammlungsrechtlichen Beschränkungen rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2016 - 20 ZB 16.50009
bei uns veröffentlicht am 07.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben
III.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungszulassungs
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. März 2016 - 20 ZB 16.30050
bei uns veröffentlicht am 29.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung (§ 78 AsylVfG) sind nicht g
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. März 2019 - Au 7 K 17.35717
bei uns veröffentlicht am 13.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
1. Die Klägerin zu 1, die keine Ausweisdokumente vorlegte, ist (alles nach ihren Angaben) am ... 19
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Okt. 2016 - W 6 K 15.30829
bei uns veröffentlicht am 21.10.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger (geb. ...) ist iranischer Staatsangehöriger, persischer Volkszugehörigkeit und schiitischen-isl
Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Jan. 2018 - M 11 K9 17.70003
bei uns veröffentlicht am 29.01.2018
Tenor
I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Mit Bescheid vom 25. Februar 2016 lehnte das Bundesamt insbesondere die Anträge des nach eigenen Angaben senegalesischen Ant
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Apr. 2015 - Au 3 K 14.920
bei uns veröffentlicht am 14.04.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstre
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 08. Dez. 2017 - Au 5 S 17.50507
bei uns veröffentlicht am 08.12.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der am ... 1969 in ... (Iran) geborene Antragsteller ist iranischer Staatsangehöriger mit persischer Volksz
Anwaltsgerichtshof München Urteil, 13. März 2019 - BayAGH I-1-25/18
bei uns veröffentlicht am 13.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Das Urteil ist im Kostenausspruch gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstrecke
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 29. Nov. 2017 - Au 4 K 17.34013
bei uns veröffentlicht am 29.11.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Feststellung von Abschiebungsverboten, nachdem sei
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Jan. 2018 - RO 2 K 16.31797
bei uns veröffentlicht am 24.01.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. März 2019 - 20 ZB 18.207
bei uns veröffentlicht am 28.03.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.620,31 Euro festgesetzt.
Gründe
Der Antrag auf Zulassu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2017 - 9 ZB 17.31302
bei uns veröffentlicht am 27.11.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Die Klägerin ist albanische Staatsangehörige und leidet an einer chronischen
Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Okt. 2016 - M 15 K 16.32091
bei uns veröffentlicht am 25.10.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstre
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2015 - 6 ZB 14.2776
bei uns veröffentlicht am 03.06.2015
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. November 2014 - M 21 K 12.5576 - wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.
Der St
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2015 - 6 ZB 14.2773
bei uns veröffentlicht am 03.06.2015
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. November 2014 - M 21 K 12.2751 - wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.
Der St
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2015 - 6 ZB 13.2470
bei uns veröffentlicht am 20.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. September 2013 - M 21 K 13.2097 - wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.
Der
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2015 - 22 ZB 14.2827
bei uns veröffentlicht am 20.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Beigeladene
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2019 - 8 ZB 19.30246
bei uns veröffentlicht am 09.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.
Grü
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2019 - 8 ZB 18.33333
bei uns veröffentlicht am 05.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Der vom Kläger allein geltend gemachte Zulassungsgrund de
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. März 2015 - 16a D 09.3029
bei uns veröffentlicht am 18.03.2015
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Tatbestand
I.
Der Beklagte wurde am ... 1954 in P. geboren. Seine Schulausbildung beendete er 1974 mit dem Abitur und studierte anschließend
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2019 - 8 ZB 18.33113
bei uns veröffentlicht am 03.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Der vom Kläger geltend gemachte Zulassungsgrund der grund
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2019 - 8 ZB 18.32811
bei uns veröffentlicht am 08.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.
A.
Der Antrag auf Zulassun
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2019 - 8 ZB 18.32033
bei uns veröffentlicht am 02.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.
Gründe
Der Antrag auf Zul
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2018 - 9 CS 18.1468
bei uns veröffentlicht am 16.10.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festg
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2018 - 9 CS 18.1463
bei uns veröffentlicht am 16.10.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festg
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2019 - 3 ZB 16.1638, 3 ZB 16.1640
bei uns veröffentlicht am 11.04.2019
Tenor
I. Die Verwaltungsstreitsachen 3 ZB 16.1638 und 3 ZB 16.1640 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.
III. Der Kläger trägt die Kosten der Zulassungsverfahren.
IV. Der Strei
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2018 - 9 CS 18.1415
bei uns veröffentlicht am 16.10.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festg
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2018 - 8 ZB 18.31172
bei uns veröffentlicht am 12.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
1. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1.1 Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der grund
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Okt. 2018 - 8 ZB 18.1235
bei uns veröffentlicht am 19.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Klägerin begehrt von d