Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 88
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 88
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden.
1 ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
12/12/2023 14:47
Die Regelung des § 88 VwGO stellt einen allgemeinen prozessualen Grundsatz dar und ist nicht nur auf Klageverfahren, sondern auch auf andere Verfahrensarten anwendbar, sofern keine abweichenden Regelungen existieren. In Beschlussverfahren, insbesondere in vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ist das Gericht an das Begehren des Antragstellers gebunden und hat dieses zu ermitteln und auszulegen. Dabei spielt die Abgrenzung zwischen verschiedenen Antragsarten eine entscheidende Rolle. In besonderen Dringlichkeitsfällen kann eine schnelle Ablehnung des Antrags erfolgen, ohne das unklare Rechtsschutzziel ausführlich zu klären.
Die Regelung in § 88 VwGO dient dem Grundsatz, dass das Gericht nur das zusprechen darf, was beantragt wurde ("ne ultra petita"). Sie reflektiert den Dispositionsgrundsatz und begrenzt den Verfahrensstoff. Das Gericht hat die Aufgabe, das eigentliche Klagebegehren durch Auslegung der Anträge zu ermitteln. Dabei darf das Gericht einen Antrag nicht nach eigenem Ermessen ändern, sondern sollte durch richterlichen Hinweis auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinwirken, bevor es zur Auslegung oder Umdeutung gemäß § 88 kommt. Die Auslegungsgrenze wird überschritten, wenn das Gericht das Vorbringen nicht mehr so nimmt, wie es gemeint ist. Es ist zudem verpflichtet, die Klage so zu interpretieren, dass sie sich gegen den richtigen Beklagten richtet, und zu prüfen, ob das Klagebegehren nicht in einer anderen Rechtschutzform zulässig ist. Bei unklaren Klagebegehren muss das Gericht ggf. durch Hinweise oder Fristsetzungen Klarheit schaffen, andernfalls kann die Klage als unzulässig abgewiesen werden. Die Berücksichtigung der Interessenlage ist abhängig von der jeweiligen Rechtsmaterie und den Umständen des Einzelfalls.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
3 Anwälte | {{shorttitle}}
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DERechtsanwalt
Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
4 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
04/08/2016 17:12
Ein stillgelegter Pkw darf nicht schon dann abgeschleppt werden, wenn nur ein orangefarbener Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug angebracht wurde.
SubjectsVerwaltungsrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
19/08/2010 18:17
Beamter kann nach rechtswidriger Teilzeitanordnung Differenz zu Bezügen eines Vollzeitbeschäftigten verlangen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsTeilzeitbeschäftigung
30/03/2007 18:38
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, Straßenverkehrsrecht, Europarecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVerwaltungsrecht
30/03/2007 18:22
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, Straßenverkehrsrecht, Europarecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVerwaltungsrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) §§ 88, 108 Abs. 1 Satz 1, §§ 118, 119 und 120 gelten entsprechend für Beschlüsse.
(2) Beschlüsse sind zu begründen, wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über einen Rechtsbehelf entscheiden. Beschlüsse über die Aussetzung
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
2404 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 10/07/2024 16:07
Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis
Urteil vom 12. Apr. 2024
Az.: 1 K 309/23
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
published on 11/05/2023 16:19
OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG
IM NAMEN DES VOLKES
BESCHLUSS
Az.: OVG 1 B 2/21
Vorgehend: Az.: VG 28 K 195.17 A
In der Verwaltungsstreitsache
des Herrn A,
Klägers und Berufungsbeklagten,
bevollmä
published on 04/10/2022 15:17
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung bereits ausgezahlter Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein Westfalen nicht rechtmäßig war. Neben dem VG Köln haben auch das V
SubjectsVerwaltungsrecht
published on 05/05/2022 11:40
Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens aufgrund von Verzögerungen beim Amtsgericht Halle (Saale) und beim Oberlandesgericht Naumburg. Streitgegenständlich
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.