(1) Das Gericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung. Die mündliche Verhandlung soll so früh wie möglich stattfinden.

(2) Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden.

(3) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

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9 Artikel zitieren § 101 VwGO.

Führerscheinentzug: Messis kann Führerschein entzogen werden

18.06.2020

Kommt ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Messi-Syndrom (Persönlichkeitsstörung im Sinne eines zwanghaften Hortens) vorliegt, kann dies zu einer bedingten Fahreignung führen. Dann sind Auflagen zur Fahrerlaubnis möglich, die sogar in einem Entzug der Fahrerlaubnis münden können. Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verkehrsrecht  

Fahrtenbuch: Stinkefinger berechtigt nicht zur Fahrtenbuchauflage

05.10.2016

Die Fahrtenbuchauflage nach der StVZO ist sehr unbeliebt. Dass sie – auch bei erstmaligen – Verkehrsverstößen angeordnet werden kann, ist unbestritten.
andere

Namensrecht: Straftäter kann nicht verhindern, dass sein Kind den Namen der Mutter annimmt

31.03.2016

Lebt ein Kind bei seiner alleinerziehenden Mutter und möchte deren Namen annehmen, kann der Vater dies nicht verhindern, wenn er keine Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat.

Nachbarrecht: Fahne flattert weiter für den BVB

27.08.2013

Der Fahnenmast mit der BVB-Fahne stellt keine wohngebietsfremde Nutzung dar.
Nachbarrecht

Öffentliches Baurecht: Unzulässige Werbeanlage bei verdeckter Grünfläche

23.02.2012

Werbeanlagen sind unzulässig, wenn sie den bisher freien Blick auf eine Grünfläche verdecken - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin

WEG: Abfallentsorgungsgebühren

28.08.2010

Wohnungseigentümer haftet - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Immobilienrecht

Referenzen - Urteile | § 101 VwGO

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3618 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 101 VwGO.

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss, 27. Sept. 2019 - VG 35 K 73.19 A

bei uns veröffentlicht am 01.06.2023

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN URTEIL IM NAMEN DES VOLKES   In der Verwaltungsstreitsache   des mdj. A, geb. ……2018,  vertreten durch den Vater, B,  vertreten durch die Mutter, C,  Klägers,   Verfahrensbevo

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 8. Dez. 2014 - VG 36 K 229.14

bei uns veröffentlicht am 02.04.2023

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN IM NAMEN DES VOLKES   In der Verwaltungsstreitsache    des Herrn A Klägers,   Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte  Streifler, Oranienburger Straße 69, 10117 Berlin,   g

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Jan. 2021 - 12 K 3089/20.A

bei uns veröffentlicht am 06.04.2022

Das Verwaltunggericht Düsseldorf hat die Klage eines selbstständigen, freischaffenden Künstlers gegen die Zurücknahme eines Corona-Soforthilfe-Bewilligungsbescheides zurückgewiesen und damit bestätigt, dass die Rück
Verwaltungsrecht

Verwaltungsgericht Oldenburg (Oldenburg) Urteil, 26. Apr. 2021 - 7 A 1497/21

bei uns veröffentlicht am 21.09.2021

Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied, dass der Arbeitgeber, für die vierTage andauernde Quarantäne seines Arbeitnehmers bezahlen muss. Eine Entschädigungspflicht nach § 56 IfSG könne nur bejaht werden, wenn der Arbeitne

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 12. Okt. 2017 - VG 23 K 857.16 A

bei uns veröffentlicht am 27.04.2021

Der Kläger, ein syrischer Staatsangehöriger, begehrt die Zuerkennnung der Flüchtlingseigenschaft.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 26. Juli 2017 - VG 16 K 148.17 A

bei uns veröffentlicht am 04.03.2021

Gegenstand des Urteils sind Asylanträge einer Familie, die der Minderheit Roma in Moldau angehört.

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2002 - RiZ (R) 2/01

bei uns veröffentlicht am 25.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL RiZ(R) 2/01 vom 25. September 2002 in dem Prüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____________________ GG Art. 97 Abs. 1, DRiG §§ 25, 26 Eine Maßnahme des Dienstherren, die den Zuga

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Mai 2019 - W 2 K 19.30068

bei uns veröffentlicht am 24.05.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 4. Januar 2019 (Gz. 7651711-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Koste

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Apr. 2019 - W 1 K 19.19

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Mai 2019 - W 1 K 19.455

bei uns veröffentlicht am 14.05.2019

Tenor I. Der Bescheid der Generalzolldirektion vom 5. Juli 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 31. August 2017 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 9. Januar 2017 auf Abänderung des

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Mai 2019 - W 1 K 18.1277

bei uns veröffentlicht am 14.05.2019

Tenor I. Der Bescheid des Landesamtes für Finanzen vom 28. Juni 2018 und der Widerspruchsbescheid vom 7. September 2018 werden aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 7. November 2005 bis zum

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Mai 2019 - RO 5 K 18.672

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist eine juristische Per

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Aug. 2018 - M 15 K 16.4689

bei uns veröffentlicht am 02.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2019 - M 31 K 17.5785

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 8 K 18.30541

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am ... 1997 geborene Kläger ist ägyptischer Staatsangehöriger

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Mai 2019 - W 2 K 19.30402

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 8. Februar 2019 (Gz. 7669353-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Mai 2019 - W 2 K 18.32517

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 5. Dezember 2018 (Gz. 7602621 - 475) wird in Ziffer 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Mai 2019 - W 2 K 18.31695

bei uns veröffentlicht am 10.05.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 30. Juli 2018 (Az. 7431539-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht. II.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 1 K 18.31806

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am … in Afghanistan geborene Kläger reiste im Januar 2

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 1 K 18.31805

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am … in Afghanistan geborene Kläger reiste im Januar/F

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. März 2016 - B 3 K 15.30152

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der 1981 geborene Kläger ist syris

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Jan. 2016 - B 3 K 15.217

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 15.217 Im Namen des Volkes Urteil vom 25.01.2016 rechtskräftig: ja 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 212 Hauptpunkte: - nächstgelegene

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Feb. 2016 - B 3 K 15.133

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 15.133 Im Namen des Volkes Urteil vom 29.02.2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 221 Hauptpunkte: - Hälfteklausel; - gesteigerte Beg

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Okt. 2018 - M 18 K 15.4632

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 2. Oktober 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung dur

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Dez. 2015 - B 2 K 15.30134

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16.02.2015 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33214

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Apr. 2019 - M 12 K 16.821

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33229

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2016 - M 12 K 16.34158

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2016 - 10 B 14.1054

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 14.1054 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. April 2016 (VG München, Entscheidung vom 15. März 2012, Az.: M 22 K 11.42) 10. Senat Sachgebietsschlü

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2017 - AN 1 K 16.01411

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Jan. 2017 - Au 5 K 16.31988

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. September 2016 wird in den Ziffern 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 Aufent

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 03. Jan. 2017 - Au 7 K 16.32192

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 16. September 2016 (Gesch.-Z.: ...) wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Ur

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2017 - W 8 K 17.32647

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am … 2017 in Deutschland geborene Kläger ist der Sohn

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2017 - 15 N 13.2283

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch S

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Jan. 2017 - M 17 K 16.34940

bei uns veröffentlicht am 02.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist Sta

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Jan. 2017 - M 1 K 16.50375

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 6. Juni 2016 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Nov. 2015 - M 2 K 15.31244

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern innerhalb von vier Wochen ab Rechtskraft dieses Urteils mitzuteilen, bis wann voraussichtlich über ihren Asylantrag entschieden wird. II. Die Beklagte hat die Kosten des Ve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2018 - 14 B 16.2257

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 14 BV 17.2354

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Feb. 2016 - Au 2 K 15.1838

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 2 K 15.1838 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. Februar 2016 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1335 Hauptpunkte: Recht der Landesbeamten; Beihilfe; Regeneresen-Ther

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 14 BV 17.2353

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Apr. 2016 - AN 3 K 16.50013

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. Dezember 2015 wird in den Ziffern 2 und 3 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kl

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Sept. 2018 - W 3 K 17.634

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für … … … seit dem 4. Februar 2013 bis zum 31. Oktober 2015 angefallenen Jugendhilfekosten in noch genau zu beziffernder Höhe zuzüglich Zinsen in Höhe von 5

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. März 2018 - W 3 K 17.791

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand I. Die Klägerin hat als Trägerin der Jugendhilfe Kosten für die Hilfe zur Erziehung zu Gunsten

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. März 2016 - AN 3 K 15.50318

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 3 K 15.50318 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. März 2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr.: 710 01 Hauptpunkte: Flüchtlingsanerkennung in Ungarn; Unzulässigkeit de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2018 - 3 BV 16.382

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2015 - M 6a K 14.5210

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 6a K 14.5210 Im Namen des Volkes Urteil vom 18. November 2015 6a. Kammer Sachgebiets-Nr. 250 Hauptpunkte: Unzulässige Klage auf Festste

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Nov. 2018 - M 21 K 16.3426

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbe

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Jan. 2015 - M 11 K 12.5429

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom ... März 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Die Kostenentscheid